Guten Morgen,
wenn man sich in Kürze selbsständig machen und diesbezüglich beim Ordnungsamt ein Gewerbeschein haben möchte - stellen sich mir folgende Fragen:
1.) Ohne Meistertitel darf man nur zulassungfreie Berufe anmelden. Muss man sich an eine Sparte halten oder darf man mehrer Dienstleistungen anbieten? Das heißt z.B. „Herr Mustermann“ möchte gerne ein Gewerbe anmelden a.) Hausmeisterservice, b.) Gebäudereinigung), c.) Fliesenleger usw. usw. Darf Herr Mustermann nur eine Sache anbieten oder darf er alle angeben, bzw. ausüben?
2.) Darf Herr „Mustermann“ seinem Gewerbe einen Firmennamen geben oder geht das nur bei „richtigen“ Firmen in Form von GmbH und ähnlichem?
Weiß jemand Rat?
PS: Noch eine Frage:
3.) Wenn „Herr Mustermann“ auch Babysitter-Service anbietet und diesen Part seine Frau übernimmt - wie funktioniert das? Müsste seine Frau dann auch ein Gewerbe anmelden oder darf seine Frau für ihn dann arbeiten? (Stichwort 400-Euro-Basis)?
Hi !
Die erstgenannten Tätigkeiten scheinen mir alle in den Bereich Baunebengewerbe zu fallen. Eine Anmeldung könnte daher wie folgt lauten:
„Ausführung sämtlicher zulassungsfreier Baunebentätigkeiten, z.B. …“
Der Name, unter dem das Unternehmen betrieben werden darf, kann frei gewählt werden. Es ist also zulässig, den eigenen Namen, ein Tätigkeitsfeld oder gar einen Phantasienamen zu verwenden. Lediglich die Namenszusätze (e.K., GbR, …) sind jeweils in korrekter Form zusammen mit den Namen zu nennen.
Da auch § 15b GewO aufgehoben wurde, muss auch der Name des Inhabers nicht mehr zwingend genannt werden.
BARUL76
Hi !
Grundsätzlich ist es möglich, auch diese Tätigkeit in der selben Gewerbeanmeldung unterzubringen. Ich habe jetzt allerdings nicht geprüft, ob diese Tätigkeiten tatsächlich auch dem Gewerbeamt angezeigt werden müssen. Diese Frage soll aus berufenerem Mund beantwortet werden.
Da diese Tätigkeit aber so gar nichts mit den Tätigkeiten des Ehemannes zu tun hat, dürfte hier jedoch eine eigenständige Anmeldung der Ehefrau sinnvoller sein. Dies hat auch den Vorteil, dass jeder für sich selbst wirtschaften kann und im Rahmen einer möglichen Insolvenz eines Partners nicht gleich für die ganze Familie die Existenz auf dem Spiel steht.
Da sowohl für den Bereich Bau als auch für den Bereich Kinderbetreuung eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden sollte, empfiehlt es sich wohl auch aus diesem Grunde, getrennte Bereiche für Mann und Frau einzurichten. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es viele Versicherer gibt, die diese beiden Bereiche kostengünstig in einer einheitlichen Versicherung unterbringen mögen.
Auch aus (umsatz-) steuerlichen Gründen scheint es mir sinnvoller, wenn die beiden Tätigkeitsbereiche strikt getrennt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Kinderbetreuung nämlich umsatzsteuerfrei erfolgen, während bei den Bautätigkeiten wohl von Steuerpflicht mglw. von Leistungen nach § 13b UStG ausgegangen werden kann (Näheres dazu sicherlich auch im Brett „Steuern“ bzw. dort auch schon im Archiv).
BARUL76
Hallo Barul,
erst einmal vielen Dank für Deine Antworten.
Das mit der Frau habe ich verstanden. Wie sieht es denn aus, wenn jetzt der Bruder oder ein Bekannter von „Herrn Mustermann“ eine Arbeit/ Auftrag erledigt? Was muss „Herr Mustermann“ dabei beachten? Muss er da den Bruder/ Bekannten in irgendeiner Form als „Personal“ angeben oder ist das vollkomme egal?
Vielen Dank vorab…
Sofortmedlung bei mitarbeitenden Angehörigen
Hi !
Für bestimmte Branchen hat der Gesetzgeber eine Pflicht zur „Sofortmeldung“ eingeführt. Zu diesen Branchen gehört auch der Baubereich. Sobald also
- eine Person (auch unentgeltlich) für einen Bauunternehmer tätig wird UND
- selbst kein Baugewerbe angemedet hat
muss VOR Beginn der Arbeiten eine Sofortmeldung durchgeführt werden. Wird diese Anmeldung nicht durchgeführt, kann dies zur Nachforderung von Versicherungsbeiträgen führen. In Extremfällen dürfte es auch harte Strafen wegen „Schwarzarbeit“ geben können.
Nähere Infos dazu werden sich dann sicherlich im Brett „Versicherungen“ (Sozialversicherung ist ein Zweig der Versicherungen) finden lassen. Ansonsten auch einfach mal nach „Sofortmeldung“ oder „SVnet“ googeln.
BARUL76
Jetzt stellt sich mir die Frage:
Was passiert nach einer Gewerbeanmeldung?
1.) Ich weiß, das man irgendeiner Institution/Handwerkskammer zugeordnet wird.
2.) Ich weiß, dass das Finanzamt informiert wird.
3.) Schreibt das FA „Herrn Mustermann“ direkt an ? Nervt das Finanzamt einen direkt mit Steuervorauszahlungen obwohl „Herr Mustermann“ evtl. noch keinen Cent verdient hat?
4.) Reicht es aus, bei der Einkommenssteuererklärung die Anlage für Gewerbetreibende mit auszufüllen oder muss noch irgendein Kassenbuch über Ein- und Ausgänge vom Geld nachweisen? Reicht da nicht ein Rechnungsbuch wo man dem Kunden die 19% ausgewiesen hat?
5.) Was ist noch zu beachten? Irgendwelche Tipps?