Fragen zur Gewerbeanmeldung unter 18

Hallo,
ich würde gern unter 18 Jahren, nebenberuflich zur Ausbildung, ein Gewerbe eröffnen.
Dazu hätte ich noch ein paar Fragen.

Laut §8 JArbSchG darf ein Jugendlicher unter 18 Jahren ja nicht mehr als 40 Stunden pro Woche arbeiten. Durchschnittlich arbeite ich aber 40 Stunden in der Woche bei meiner Ausbildung. Scheidert es schon an dem Punkt das ich kein Gewerbe eröffnen kann (mein AG möchte gern die Arbeitsstunden wissen die ich für den Nebenjob benötige)?

Zu der zweiten Frage habe ich keine konkrete Aussage im Netz gefunden, da es überall anders steht. 
Wenn ich ein Gewerbe eröffne, wird es direkt als Kleingewerbe deklariert. D.h. ich kann dem Gewerbe auch keinen richtigen Firmennamen geben, sondern muss ich mein Eigenen Namen mit im Logo verwenden. Ändern könnte das nur ein Eintrag im Handelsregister. Kann man dies unter 18 auch machen?

Hallo,

es wird schon daran scheitern, dass du unter 18 Jahren überhaupt kein Gewerbe anmelden kannst, da du ja nur eingeschränkt geschäftsfähig bist. 

Aber unabhängig vom Alter: Natürlich möchte dein Arbeitgeber wissen, wieviele Stunden du für dein kleines Gewerbe aufwenden willst, denn wenn es deine Ausbildung beeinflussen sollte, können die es verbieten. Du müsstest dich also entscheiden, ob du lieber deinen Ausbildung fertig machst oder dein Gewerbe gründest.

Ich empfehle dir, jetzt erstmal deine Ausbildung fertig zu machen und wenn du volljährig bist und einen Abschluss hast, dein Gewerbe anzumelden.

Danke für deine Antwort! :wink:

Ein Gewerbe unter 18 ist mit Erlaubnis der Eltern und des Vormundschaftsgerichts zulässig. Man wird dann automatisch unbeschränkt geschäftsfähig -> § 112 BGB.
Ich selbst möchte mich auf richtig auf die Ausbildung konzentrieren, möchte aber auch ein Gewerbe gründen. Genügend Zeit hätte ich auf jedenfall dazu. Mir ging es jetzt eigentlich nur um die rechtliche Lage zu den Arbeitsstunden. Wie sieht es da aus?