Hallo,
ich würde gern unter 18 Jahren, nebenberuflich zur Ausbildung, ein Gewerbe eröffnen.
Dazu hätte ich noch ein paar Fragen.
Laut §8 JArbSchG darf ein Jugendlicher unter 18 Jahren ja nicht mehr als 40 Stunden pro Woche arbeiten. Durchschnittlich arbeite ich aber 40 Stunden in der Woche bei meiner Ausbildung. Scheidert es schon an dem Punkt das ich kein Gewerbe eröffnen kann (mein AG möchte gern die Arbeitsstunden wissen die ich für den Nebenjob benötige)?
Zu der zweiten Frage habe ich keine konkrete Aussage im Netz gefunden, da es überall anders steht.
Wenn ich ein Gewerbe eröffne, wird es direkt als Kleingewerbe deklariert. D.h. ich kann dem Gewerbe auch keinen richtigen Firmennamen geben, sondern muss ich mein Eigenen Namen mit im Logo verwenden. Ändern könnte das nur ein Eintrag im Handelsregister. Kann man dies unter 18 auch machen?