Fragen zur GEZ. Muß gezahlt werden?

Hallo zusammen.

Ich hab da mal ne Frage zur GEZ.

Es bezieht sich mehr auf meine Freundin. Folgendes ist passiert:

Ein GEZ Beauftragter, halt ein normaler Bürger ohne zusätzlichen Rechte, klingelte an der Tür von den Eltern meiner Frueundin. Die war zu dem Zeitpunkt nicht zuhause. (Arbeiten)

Das übliche prozedere von dem Beauftragten lief ab. Die Mutter hat daraufhin eine Anmeldung im Namen meiner Freundin Unterschrieben das sie seit 2 Jahren einen Fernseher hat.
Soweit stimmt das, sie hatte einen für vielleicht 3 Tage. Der ging kaputt und wurde entsortgt. Danach hat sie nie wieder einen gehabt oder auch benötigt. Ich hab ja einen.
Nun besteht die GEZ nach allen Einsprüchen darauf von Ihr das Geld zu verlangen. Das sehen wir nicht ein. Es sind ca. 750 Euro und das ist gerade der Monatslohn meiner Freundin.

Frage, wie sieht das aus wenn sie nicht zahlt, mit entsprechender Begründung (wie könnte die aussehen) und weitere Schreiben von der GEZ ignoriert? Kann es sein das die Klage erheben? So war das letzte Schreiben von der GEZ formuliert.
Steht die GEZ nicht in der Beweispficht das tatsächlich ein Fernseher oder dergleichen betrieben wurde? Und wie ist das, wenn die Mutter unterschrieben hat? Ist das gültig? Sie wußte nicht wirklich das sie einen Fernseher hat. (Eben leider kein gutes Verhältnis und die Mutter ist auch mehr in Hamburg als zuhause.)

Viele Grüße
Bernd

Hi
grundsätzlich ist die GEZ beweispflichtig, was hier allerdings kein Problem ist, da die Mutter ja angegeben hat, dass die Tochter seit zwei Jahren einen Fernseher besitzt.

Gruß
HaWeThie

Hallo

Das ist es ja, sie besaß einen für 3 Tage. Der ging kaputt und wurde entsorgt. Also hatte sie keinen.
Aber zählt denn die Unterschrift der Mutter? Also ich denke nicht. Sonst kann ja jeder für den anderen unterschreiben.

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Das ist es ja, sie besaß einen für 3 Tage. Der ging kaputt und
wurde entsorgt. Also hatte sie keinen.
Aber zählt denn die Unterschrift der Mutter? Also ich denke
nicht. Sonst kann ja jeder für den anderen unterschreiben.

hi,

also entnehme ich, daß die mutter
eine lügnerin ist, oder?

cu
alex

Hallo Bernd,

wenn es tatsächlich so ist, wie du hier schreibst, dann würde ich den Sachverhalt schleunigst mit der GEZ abklären - entweder am Telefon oder besser noch per Einschreiben.

Gruß

Phoebe

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Hallo

Nein, die Mutter ist keine Lügnerin. Sie wußte es nicht besser. Sie ist ja fast nie zuhause. (Trennung und so)

Kommt es vor das die GEZ das Geld einklagt?
Die Reagieren nur mit Standartschreiben auf unseren Einwand. Klar, die wollen ja das Geld. Aber unrechtmäßig.
Leider hat sie keine Rechtschutz.
Wie sieht das aus wenn man weitere Schreiben einfach ignoriert?

Hallo Bernd,

Hallo

Nein, die Mutter ist keine Lügnerin. Sie wußte es nicht
besser. Sie ist ja fast nie zuhause. (Trennung und so)

Kommt es vor das die GEZ das Geld einklagt?

Sicher

Die Reagieren nur mit Standartschreiben auf unseren Einwand.

Welche Form hatte denn euer Einwand (telefonsich, normaler Brief, Einschreiben)?

Klar, die wollen ja das Geld. Aber unrechtmäßig.

Das wissen sie ja nicht, da die Mutter eine andere Aussage gemacht hat.

Leider hat sie keine Rechtschutz.
Wie sieht das aus wenn man weitere Schreiben einfach
ignoriert?

Ignorieren könnte böse enden. Wie ich weiter oben schon geschrieben habe, sollte per Telefon oder am besten per Einschreiben klar und deutlich der tatsächliche Sachverhalt formuliert werden.

Gruß

Phoebe

Hallo

Bis jetzt war der Einwand immer schriftlich. Die haben auch immer drauf geantwortet. Nur akzeptieren die nicht das sie keinen Fernseher hat. Und dem ist so.
Der GEZ Beauftragte hat auch keinen zu Gesicht bekommen.

Hier ein das letzte Schreiben:
"Ich weiß nicht auf was Sie Ihren Anspruch stützen, von mir Gebühren zu fordern? Zudem noch rückwirkend.
Ich werde den von Ihnen geforderten Betrag nicht zahlen. Die von meiner Mutter (xxxxxx) gemachten Angaben gegenüber
Frau xxxxx, GEZ-Service-Büro Lxxx Fasanenstraße 11, 2xxxx Lxxxxx,
“ich besässe einen Fernseher” stimmen zwar, aber dieser war nur ein paar Tage im Betrieb und ging kaputt(wurde entsorgt). Das heißt mit anderen Worten: “Er war nicht Empfangsbereit”. Sie können aber nur dann Gebühren von mir verlangen, wenn ich nachweislich ein Empfangsbereites Rundfunkgerät besitze. (Siehe Erklärung unten) Das können Sie aber nicht beweisen und es stimmt auch nicht zu. Ich komme nicht in den Genuss die Anmeldung von Rundfunkgeräten zu genügen wie ich Sie Ihnen unten in der Anlage beigefügt habe.

Somit werde ich auch keine Zahlung vornehmen. Weiterhin versichere ich Ihnen, das ich sobald ich wirtschaftlich in der Lage bin mir ein Rundfunkgerät zu leisten, dieses auch ordnungsgemäß anzumelden. Dafür können Sie mir gerne einen vorgefertigten Anmeldebogen zuschicken. So kann ich den umgehen an Sie zurücksenden.

Ich bitte Sie meine Erklärung zu akzeptieren das ich nicht bereit bin Gebühren zu zahlen, für die kein Anspruch besteht."

Ist das denn nicht genug??

Viele Grüße
Bernd

Hallo,

das ist die neue Masche der GEZ. Einfach die Erklärung nicht akzeptieren. Habe ich schon öfters gehört. Bei mir sind die immer gleich rausgeflogen.

Du solltest gar nicht so viel schreiben. Wenn wieder ein Brief kommt verweise einfach auf Dein letztes Schreiben. Ich schicke immer nur kostenlose Rückumschläge zurück. Für die GEZ ist mir mein Geld wirklich zu schade. Und für das bescheuerte Fernsehprogramm ebenfalls. Das Ding hab ich vor Jahren schon entsorgt und lebe trotzdem noch.

Wenn es wirklich ernst werden würde, müsste die GEZ vor Gericht gehen. Da haben die schlechte Karten. Einerseits die Aussage Deiner Mutter. Andererseits die Aussagen von Dir und etwa 10000 Freunden, Verwandten und Bekannten. Eigentlich jeder, der wenigstens einmal bei Dir in der Wohnung war.

Gruß

Peter

Hallo zusammen.

moin,

ich würde das einfach meinem Rechtsanwalt geben, kostet nun wirklich nicht viel im Gegensatz zu dem ganzen Generve. Wenn Du tatsächlich keinen Fernseher hast, dann kannst Du ja alles in Ruhe abwarten. Wenn die GEZ dann anfängt zu klagen, bekommt sie Unrecht und muss Deinen Anwalt auch noch bezahlen. Ich glaub, 1 Schreiben vom Anwalt kostet so um die 50-80 Euro. Und wieviel Zeit plagst Du Dich jetzt schon damit rum? Außerdem weiß die GEZ dann, was Sache ist.

mfG Götz

Hallo Bernd,

bei nächsten Schreiben der GEZ, solltest du einfach ganz kurz schreiben, dass für den angegebenen Zeitraum kein Fernseher zur Verfügungen stand und somit keine keine Grundlage für eine Forderung bestünde. Außerdem solltest du noch hinzufügen dass die GEZ aufgrund dessen von weiteren Anfragen und Zahlungsfoderungen Abstand zu nehmen hat.

Gruß

Phoebe

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Hallo zusammen

Ich bedanke mich für die Vorschläge. Werde das dann mal versuchen.
Vielleicht klappt das ja.

Vielen Dank und schöne Grüße aus dem Norden.
Bernd Knipper