Fragen zur Gründung als Freiberufler

Hallo liebes Foris,
ich habe folgende Fragen rund um die Freiberufliche Tätigkeit:

  • eine Liste dessen, was ein Freiberufler steuerlich abziehen kann
  • Rechte und Pflichten eines Freiberuflers (grob), insbesondere für den Fall: freiberufliche Tätigkeit als Nebentätigkeit neben Vollzeitbeschäftigung als Angestellte
  • wie weit man Anschaffungen, die vor dem Beginn/der Anmeldung beim Finanzamt der freiberuflichen Tätigkeit anfielen, steuerlich geltend machen kann (z.B. bei Beginn 1.10.2010) sowie wie lange danach Anschaffungen als Gründungskosten gelten
  • was man evtl. noch wissen sollte…?

kennt ihr entweder kompetente, aktuelle websites oder könnt mir da zu selbst etwas sagen?

Vielen Dank!

Hallo liebes Foris,
ich habe folgende Fragen rund um die Freiberufliche Tätigkeit:

  • eine Liste dessen, was ein Freiberufler steuerlich abziehen
    kann

Alles was betrieblich veranlasst ist.

  • Rechte und Pflichten eines Freiberuflers (grob),
    insbesondere für den Fall: freiberufliche Tätigkeit als
    Nebentätigkeit neben Vollzeitbeschäftigung als Angestellte

Steuerliche Pflichten?

  • wie weit man Anschaffungen, die vor dem Beginn/der Anmeldung
    beim Finanzamt der freiberuflichen Tätigkeit anfielen,
    steuerlich geltend machen kann (z.B. bei Beginn 1.10.2010)

Komplett

sowie wie lange danach Anschaffungen als Gründungskosten
gelten

Gründungskosten sind Betriebsausgaben wie alle anderen Ausgaben auch.

kennt ihr entweder kompetente, aktuelle websites oder könnt
mir da zu selbst etwas sagen?

Eine Steuerliche Beratung ist gut investiertes Geld, und ist eine Betriebsausgabe.

Hallo Clematis,

Steuerliche Pflichten?

gerne auch darüber hinaus, aber das wäre sicher ein anderes Forum. Also Ja.

Komplett

hm. was ist mit komplett genau gemeint?

Gründungskosten sind Betriebsausgaben wie alle anderen
Ausgaben auch.

d.h. wann immer man sich zeitlich darum kümmert, z.B. um Werbung?

Eine Steuerliche Beratung ist gut investiertes Geld, und ist
eine Betriebsausgabe.

Klar. Ist dies denn vor Beginn notwendig? Oder erst bei Jahresbeginn 2011, wenn die Steuererklärung anfällt?

Hallo,

sieh Dich doch hinsichtlich der von Dir gewünschten Informationen im Archiv und den aktuellen Beiträgen des Brettes „Existenzgründung“ um. Dort findest Du sehr viele hilfreiche Informationen zur Gründung.

Viele Grüße
Eve*

Steuerliche Pflichten?

gerne auch darüber hinaus, aber das wäre sicher ein anderes
Forum. Also Ja.

Das sprengt den Rahmen. Das bitte mit einem StB abklären!

Komplett

hm. was ist mit komplett genau gemeint?

Alles was betrieblcih verursacht ist!

Gründungskosten sind Betriebsausgaben wie alle anderen
Ausgaben auch.

d.h. wann immer man sich zeitlich darum kümmert, z.B. um
Werbung?

Ja

Eine Steuerliche Beratung ist gut investiertes Geld, und ist
eine Betriebsausgabe.

Klar. Ist dies denn vor Beginn notwendig? Oder erst bei
Jahresbeginn 2011, wenn die Steuererklärung anfällt?

Noch VOR Beginn der Tätigkeit!

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Hallo Eve,

es ist doch aber viel bequemer, sich die Fragen im Block beantworten zu lassen - da muss SpanishWoman nicht selbst fündig werden. Ich dachte immer Freelancer haben eine besondere Motivation in dieser Hinsicht, müssen sie wohl auch, anderfalls werden sie es wohl nicht schaffen und weiter solche Fragen stellen…

Freundliche Grüße
CupidoVienna

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