Fragen zur Gründung einer Agentur

Guten Abend Hartmut,

kannst Du mal bitte aufhören, ständig so einen

Naja, dann mach’ du doch die
„Telefonzentrale“ - aber ein Gewerbe wird das noch lange
nicht. Brauchst dir also um Gewerbeanmeldung etc. keine
Gedanken zu machen.

Durchfall zu schreiben?

Oder übernimmst Du nachher (krass konkret Anwalt oder was?) die Vertretung des Fragestellers im OWi-Verfahren? Gemeinden brauchen Geld, ey die schenken niemand was, ich schwör!

Gruss

MM

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Na, na,

kannst Du mal bitte aufhören, ständig so einen…Durchfall zu schreiben?

Noch einer, der’s noch nicht kapiert hat: Immer vor Betätigung der Tastatur Gehirn einschalten. Wenn du den Thread weiter verfolgst, siehst du, dass wir uns verständigt haben.

Oder übernimmst Du nachher (krass konkret Anwalt oder was?)

Nö, habe aber auch noch nie einen gebraucht.

die Vertretung des Fragestellers im OWi-Verfahren?

Wieso, was könnten die ihn in dem Fall wollen?

Gemeinden brauchen Geld,

Jo, damit sie’s millionenweise in den Sand setzen könne wie z.B. unsere.

ey die schenken niemand was, ich schwör!

Manchem schon, wie auch z.B. unsere.

Gruß Hartmut

ey die schenken niemand was, ich schwör!

Ach ja, außerdem: Was hat das mit Schenken zu tun, wenn ich mir von hart Erarbeitetem nicht mehr wegnehmen lasse als unbedingt nötig - damit letztendlich ein paar Deppen dran verdienen?

(Ich weiß, wovon ich rede!)

Gehört aber langsam auch wieder unter Politik, Philosophie oder so…

Gruß Hartmut

Der ist IMHO rein rechtlich nicht geschützt. Siehe auch:
http://de.wikipedia.org/wiki/Berufsbezeichnung

Hm, mit anderen Worten: Wenn er das professionell betreiben will, wird er um Gewerbe etc. nicht drumrumkommen, aber auch nur dann?

Gruß Hartmut

Hi,

Hm, mit anderen Worten: Wenn er das professionell betreiben
will, wird er um Gewerbe etc. nicht drumrumkommen, aber auch
nur dann?

Nochmals zum Mitmeißeln:
aus: http://de.wikipedia.org/wiki/Gewerbe
Gewerbe ist grundsätzlich jede wirtschaftliche Tätigkeit, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben wird.

Mit anderen Worten: professionell oder nicht, ist egal (kann ja auche eine Feierabend Agentur sein). Werden die obigen Kriterien erfüllt, dann ist es ein Gewerbe.
Wenn die Bedingungen des $18 EStG erfüllt sind, dann ist es ein Freiberuf im Sinne des Gesetzes, was nicht mit der manchmal benutzten Formulierung „freiberuflicher Mitarbeiter“ verwechselt werden darf. Die hat mit der steuerlichen Freiberuflichkeit nichts zu tun.

mfg Ulrich

Hi,

ok - das ist aber jetzt wohl allein sein Problem, würd’ ich sagen.

Jedenfalls darf man gespannt sein, wen er da managt, oder?

Gruß Hartmut

Gewerbe ist grundsätzlich jede wirtschaftliche Tätigkeit, die
auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit
der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben wird.

Scheee

Hallo Hartmut,

Wenn du den Thread weiter
verfolgst, siehst du, dass wir uns verständigt haben.

(1) ist der Thread von Deinen reflexhaften off-topic-Wortschwällen so zugemüllt, dass „weiter unten“ keine geeignete Angabe ist. Ich finde keine Stelle, an der Du Deine falsche Behauptung korrigierst, es handle sich bei selbständig betriebenem Telefondienst für einen Auftraggeber nicht um eine gewerbliche Tätigkeit.

(2) über richtig und falsch kann man sich nur dergestalt „verständigen“, dass man richtig und falsch benennt.

Oder übernimmst Du nachher (krass konkret Anwalt oder was?)

Nö, habe aber auch noch nie einen gebraucht.

Darum geht es nicht. Es geht darum, dass Du eine objektiv falsche Beurteilung eines Sachverhaltes im Existenzgründerbrett (nicht in wodims Stammtisch-Chat!) von wer-weiss-was veröffentlichst. Und das sehr kurze Zeit, nachdem wir Dir mit Geduld und vereinten Kräften nahegebracht haben, Deine Kenntnisse betreffend Definition einer gewerblichen Tätigkeit ein wenig nachzuarbeiten, weil sie zu lückenhaft sind, um tragfähige Beurteilungen zu erlauben.

Wenn Du Dich selber mit dieser Soße irgendwie durchmogelst, ist das Dein Bier. Etwas anderes ist es, wenn Du hier öffentlich falsche Ratschläge gibst: Klar ist derjenige, der sich an sie hält, selber dafür verantwortlich. Aber jetzt, wo Du anlässlich der Diskussion über die Abgrenzung gewerblicher vs. freiberuflicher Tätigkeit gelernt hast, dass Dein Urteil nicht besonders sicher ist, weißt Du, daß Dein Urteil in dieser Hinsicht (in irgendwelchen anderen Bereichen magst Du Dich vielleicht auskennen) nicht dafür geeignet ist, als verlässliches Wissen über ein Rechtsgebiet hier veröffentlicht zu werden. Also lass es ganz einfach, und beantworte Fragen zu Themen, in denen Du Dich auskennst.

die Vertretung des Fragestellers im OWi-Verfahren?

Wieso, was könnten die ihn in dem Fall wollen?

Tschää, was könnten sie denn?? Mal in § 146 GewO reingeschaut? Nein? Dann wirds Zeit, wenn Du hier die heißen Tipps für Gründer verbreiten willst.

Und weil ich davon ausgehe, dass Dich das Thema interessiert und Du nicht bloß Wortwolken rumblasen wolltest:

BFH v. 09.07.1986 - I R 85/83 - BStBl 1986 II S. 851
BFH v. 12.07.1991 - III R 47/88 - BStBl 1992 II S. 143
BFH v. 15.12.1999 - I R 16/99 - BStBl 2000 II S. 404

Bitte mal durcharbeiten. Falls noch Fragen offen bleiben, jederzeit in einem geeigneten Brett hier.

Schöne Grüße

MM

(1) ist der Thread von Deinen reflexhaften off-topic-Wortschwällen so zugemüllt,

Wenn du das so nennst - wessen Dummheit ist das? Unsere jedenfalls nicht. Der Fragesteller und ich haben uns sehr gut verstanden.

Ich finde keine Stelle,

Wirst du auch nicht finden.

an der Du Deine falsche Behauptung korrigierst, es handle
sich bei selbständig betriebenem Telefondienst für einen
Auftraggeber nicht um eine gewerbliche Tätigkeit.

Was ist daran falsch? S. meine Antworten an Ulrich Trettner dazu.

über richtig und falsch kann man sich nur dergestalt
„verständigen“, dass man richtig und falsch benennt.

Aha. Und wenn der eine was als „richtig“ betrachtet, was für den anderen eindeutig „falsch“ ist - wo liegt dann der Fehler, wenn man nicht überein kommt?

Gewerbebetrieb bei nur einem Auftraggeber
Lieber Herr Verfassungsrichter,

in den von mir zitierten BFH-Urteilen ist die Frage behandelt und beantwortet, ob ein Gewerbebetrieb auch mit nur einem Auftraggeber am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr teilnimmt oder nicht. Da gibts kein Vertun, es sei denn, Du hältst die zitierten Urteile für nicht verfassungskonform. Dann kannst Du natürlich versuchen, Deine Meinung zuerst nochmal durch die Instanzen zu klagen und das dann ergehende höchstrichterliche Urteil in Karlsruhe kippen zu lassen.

In den genannten Urteilen ist die Frage geklärt, und allen, die der ständigen Rechtsprechung in diesem Zusammenhang folgen müssen, ist es herzlich egal, wie gut Du dich in der freundlichen Wärme des Stammtischs mit jemandem verstehst, wenn ihr beide gerne hättet, dass es ganz anders wäre.

Soviel zur vorliegenden Frage.

Der Rest von Deinem Salbader ist mir zu hohl, um daran irgendwas weiter zu diskutieren -

und Tschüss!

MM

Lieber Herr Verfassungsrichter,

Zuviel der Ehre

Das wäre eindeutig Scheinselbständigkeit!

Nein

MM

Das wäre eindeutig Scheinselbständigkeit!

Nein

Um so besser für ihn - und für Julia (etwas weiter oben)

Um so besser für ihn - und für Julia (etwas weiter oben)

Sorry, Inga meinte ich.

Ach ja, hattest du dich nicht verabschiedet?

Wenn du Geld brauchst, versuch’s mal mit Arbeit.

Außerdem geht es hier nicht darum. ;o)

Mir schon - u.a. auch.