Hallo Hartmut,
Wenn du den Thread weiter
verfolgst, siehst du, dass wir uns verständigt haben.
(1) ist der Thread von Deinen reflexhaften off-topic-Wortschwällen so zugemüllt, dass „weiter unten“ keine geeignete Angabe ist. Ich finde keine Stelle, an der Du Deine falsche Behauptung korrigierst, es handle sich bei selbständig betriebenem Telefondienst für einen Auftraggeber nicht um eine gewerbliche Tätigkeit.
(2) über richtig und falsch kann man sich nur dergestalt „verständigen“, dass man richtig und falsch benennt.
Oder übernimmst Du nachher (krass konkret Anwalt oder was?)
Nö, habe aber auch noch nie einen gebraucht.
Darum geht es nicht. Es geht darum, dass Du eine objektiv falsche Beurteilung eines Sachverhaltes im Existenzgründerbrett (nicht in wodims Stammtisch-Chat!) von wer-weiss-was veröffentlichst. Und das sehr kurze Zeit, nachdem wir Dir mit Geduld und vereinten Kräften nahegebracht haben, Deine Kenntnisse betreffend Definition einer gewerblichen Tätigkeit ein wenig nachzuarbeiten, weil sie zu lückenhaft sind, um tragfähige Beurteilungen zu erlauben.
Wenn Du Dich selber mit dieser Soße irgendwie durchmogelst, ist das Dein Bier. Etwas anderes ist es, wenn Du hier öffentlich falsche Ratschläge gibst: Klar ist derjenige, der sich an sie hält, selber dafür verantwortlich. Aber jetzt, wo Du anlässlich der Diskussion über die Abgrenzung gewerblicher vs. freiberuflicher Tätigkeit gelernt hast, dass Dein Urteil nicht besonders sicher ist, weißt Du, daß Dein Urteil in dieser Hinsicht (in irgendwelchen anderen Bereichen magst Du Dich vielleicht auskennen) nicht dafür geeignet ist, als verlässliches Wissen über ein Rechtsgebiet hier veröffentlicht zu werden. Also lass es ganz einfach, und beantworte Fragen zu Themen, in denen Du Dich auskennst.
die Vertretung des Fragestellers im OWi-Verfahren?
Wieso, was könnten die ihn in dem Fall wollen?
Tschää, was könnten sie denn?? Mal in § 146 GewO reingeschaut? Nein? Dann wirds Zeit, wenn Du hier die heißen Tipps für Gründer verbreiten willst.
Und weil ich davon ausgehe, dass Dich das Thema interessiert und Du nicht bloß Wortwolken rumblasen wolltest:
BFH v. 09.07.1986 - I R 85/83 - BStBl 1986 II S. 851
BFH v. 12.07.1991 - III R 47/88 - BStBl 1992 II S. 143
BFH v. 15.12.1999 - I R 16/99 - BStBl 2000 II S. 404
Bitte mal durcharbeiten. Falls noch Fragen offen bleiben, jederzeit in einem geeigneten Brett hier.
Schöne Grüße
MM