Hi.
Ich habe trotz langer Recherche nicht alle Fragen zum Thema Gründung einer GBR klären können und vertraue nun auf Eure Hilfe.
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Ich finde sehr widersprüchliche Angaben zur Namensgebung von GBRs. Müssen die Namen der Gesellschafter nun zwingend im Namen der GBR vorkommen oder reicht es, wenn die Namen auf offiziellen Dokumenten (Briefpapier etc.) genannt werden, während der GBR-Name lauten kann wie er will?
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Wenn die Namen genannte sein müssen (siehe Frage 1), dann in welcher Form? ALLE Vor- und Nachnamen? Nur von einem Gesellschafter der Vor- und Nachname und von den anderen lediglich der Nachname?
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Alle Gesellschafter müssen ja jeweils einen Gewerbeschein beantragen. Was passiert denn in dem Fall, dass einer der Gesellschafter bereits ein Gewerbe angemeldet hat (also auch einen Schein besitzt), dieses Gewerbe aber überhaupt nichts mit der neu zu gründenden GBR zu tun hat? Muss der sich dann einen zweiten Schein ausstellen lassen?
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Spiel die Tatsache eine Rolle, dass einer der Gesellschafter ein Freiberufler ist, der Überbrückungsgeld vom Arbeitsamt bezieht?
Danke,
Paul.