Hallo,
wäre sehr nett wenn mir jemand mit den folgenden Aussagen helfen könnte… Es handelt sich hierbei um MC-Fragen aus verschiedenen Bereichen der Unternehmensbesteuerung, die lediglich mit richtig oder falsch beantwortet werden sollen.
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Beim innergemeinschaftlichen Erwerb ist der erwerbende Unternehmer Steuerschuldner; der liefernde Unternehmer ist von der USt befreit.
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Die umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage für die Privatnutzung des Betriebs-PKW sind grundsätzlich die dafür entstandenen Kosten, - jedoch ohne die nicht mit Vorsteuern belasteten Kosten.
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Bei Übernachtungskosten und Verpflegungs-mehraufwendungen von Arbeitnehmern die dem Unternehmer entstanden sind, ist ein Vorsteuerabzug möglich, wenn eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt.
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Bei Verpflegungsmehraufwendungen und Fahrtkosten für Dientsreisen mit eigenen Fahrzeugen von Arbeitnehmern, die der Unternehmer diesen erstattet, ist eine Vorsteuerabzug nicht möglich.
Leider verwirrt mich die Fragestellung etwas…
Vielen Dank im Voraus,
Cajus.
