Fragen zur Grundstücksübertragung bei Partnern (Trennung)

Die Lebenspartner A + B haben gemeinsam (50/50) ein Gartengrundstück von 1000 qm gekauft. Dieses besteht aus 4 Flurstücken:

  • Flurstück 1 + 2 zusammen 800 qm
  • Flurstück 3 + 4 zusammen 200 qm

Die Lebenspartner trennen sich und die Flurstücke 1 + 2 werden verkauft und die Flurstücke 3 + 4 werden vom Partner B übernommen.

Im Grundbuch sind beide Partner zu je 1/2 eingetragen.

Wie kann man das am Geschicktesten regeln, dass Partner B die 200 qm übernimmt, ohne Grunderwerbsteuer usw. zu bezahlen? (Schenkung ausgeschlossen!)
(Beim Verkauf würde Partner A dafür 60% des Erlöses erhalten, Partner B 40 % (und die beiden Flurstücke 3 + 4)
Danke schön und viele Grüße
vom Partner B :stuck_out_tongue:

In dieser Konstellation empfiehlt sich sowieso der Abschluß einer Scheidungsfolgenvereinbarung. Dann ist auch der Grunderwerb nicht grunderwerbsteuerpflichtig (§3 Abs. 5 GrEStG).

Gruß
C.

1 Like

Hallo,

Este Rückfrage: Es geht hier um die Hälfte von 200 m² eines Gartengrundstücks? Über welchen Wert reden wir hier? Könnte die Sache grunderwerbsteuerfrei sein?

Zweite Rückfrage: Wie hoch könnte die Grunderwerbsteuer für B sein? Lohnt sich der Mehraufwand, der sicher auch Kosten verursacht?

Gruss
Jörg Zabel

A + B sind nicht verheiratet. Gilt diese Scheidungsfolgenvereinbarung trotzdem?

Ja, richtig. Es geht um die 50 % der 200 qm. Wert Dieses Anteils (also 50%) wäre 4.500 Euro.

Wäre es möglich, den Verkaufspreis auf 2499 Euro zu senken?

Ich hatte irgendwie Eheleute unterstellt, entschuldige. Heißt denn Lebenspartner in dem Zusammenhang „eingetragene Lebenspartnerschaft“?

Gruß
C.

Nein, nur Freunde, unverheiratet.

Hallo,

Möglich ist alles. Ich würde es nicht tun. Die Beiden haben sich getrennt. Das macht man nur, wenn es nicht mehr funktioniert. Da gilt dann erst recht „scharfe Rechnung, gute Freundschaft“.

Wir reden hier von ungefähr 300 Euro Steuer. Für mich wäre das ein guter Preis für eine saubere Lösung.

Gruss
Jörg Zabel

1 Like

Könnte man ggf noch umgehen, da bei Schenkung erst ab 20.000 € Steuern fällig werden. Allerdings ist diese hin und her schenken nicht ganz sauber. Wenn man dann nach der Grundstückschenkung Geld geschenkt bekommt. vor den ärger sind die Steuern dann doch weniger Wert.

Nein, Schenkung ist ausgeschlossen (siehe Text oben). Wenn der Schenker stirbt, sich dann mit den Erben rumzuärgern, wäre jetzt kein guter Plan.

Die beiden bleiben Freunde. Manchmal ist es halt so, dass eine Beziehung nach Jahren in einer Art WG endet ;P.

Hallo,

eine andere Idee:

A tauscht mit B seinen Anteil von 3 + 4 gegen einen wertgleichen Teil von 1 + 2. Dann verkaufen A und B ihre unterschiedlich grossen Teile von 1 + 2 an die dritte Person.

Es ist allerdings noch zu prüfen, ob diese Variante (Tausch) steuerfrei ist und welche (Mehr-)Kosten (Notar usw.) damit verbunden sind.

Gruss
Jörg Zabel

Hallo Jörg, danke, so wäre es in meinen Kopf auch abgelaufen ;P. Geht das mit dem Tauschen denn überhaupt? Und wie macht man sowas?
Grüße

Das Tauschen geht. Dazu ist ein notarieller Vertrag nötig. Aber den braucht Ihr sowieso, wenn Ihr verkaufen wollt.
Ich habe allerdings keine Ahnung wie es von den Kosten her aussieht. Nicht, dass es teurer wird als die „ersparte“ Grunderwerbsteuer. Notar und Steuerberater sind hier die Ansprechpartner.

Gruss
Jörg Zabel

Hallo, ich habe grade eben mit dem Notariat telefoniert, die sagte mir, ein Tausch wäre NICHT möglich. Es gäbe nur die Möglichkeit einer Grundstücksübertragung (Schenkung) oder der Verkauf. Beides kostet in etwa gleich. Die Notarkosten alleine würden sich da schon auf ca. 500 Euro belaufen (beim Grundstückswert von ca. 3000 Euro), plus die zusätzlichen Kosten (Schenkungs- oder Grunderwerbssteuer). urkss

Da würde mich die Meinung eines zweiten Notars einholen
Es gäbe nur die Möglichkeit einer Grundstücksübertragung (Schenkung) oder der Verkauf. Beides kostet in etwa gleich.
[/quote]
Was ist ein Tausch anderes als eine gegenseitige Schenkung?
Wie begründet der Notar ein „Verbot“ des Tausches?

Gruss
Jörg Zabel