Die Lebenspartner A + B haben gemeinsam (50/50) ein Gartengrundstück von 1000 qm gekauft. Dieses besteht aus 4 Flurstücken:
Flurstück 1 + 2 zusammen 800 qm
Flurstück 3 + 4 zusammen 200 qm
Die Lebenspartner trennen sich und die Flurstücke 1 + 2 werden verkauft und die Flurstücke 3 + 4 werden vom Partner B übernommen.
Im Grundbuch sind beide Partner zu je 1/2 eingetragen.
Wie kann man das am Geschicktesten regeln, dass Partner B die 200 qm übernimmt, ohne Grunderwerbsteuer usw. zu bezahlen? (Schenkung ausgeschlossen!)
(Beim Verkauf würde Partner A dafür 60% des Erlöses erhalten, Partner B 40 % (und die beiden Flurstücke 3 + 4)
Danke schön und viele Grüße
vom Partner B
In dieser Konstellation empfiehlt sich sowieso der Abschluß einer Scheidungsfolgenvereinbarung. Dann ist auch der Grunderwerb nicht grunderwerbsteuerpflichtig (§3 Abs. 5 GrEStG).
Este Rückfrage: Es geht hier um die Hälfte von 200 m² eines Gartengrundstücks? Über welchen Wert reden wir hier? Könnte die Sache grunderwerbsteuerfrei sein?
Zweite Rückfrage: Wie hoch könnte die Grunderwerbsteuer für B sein? Lohnt sich der Mehraufwand, der sicher auch Kosten verursacht?
Möglich ist alles. Ich würde es nicht tun. Die Beiden haben sich getrennt. Das macht man nur, wenn es nicht mehr funktioniert. Da gilt dann erst recht „scharfe Rechnung, gute Freundschaft“.
Wir reden hier von ungefähr 300 Euro Steuer. Für mich wäre das ein guter Preis für eine saubere Lösung.
Könnte man ggf noch umgehen, da bei Schenkung erst ab 20.000 € Steuern fällig werden. Allerdings ist diese hin und her schenken nicht ganz sauber. Wenn man dann nach der Grundstückschenkung Geld geschenkt bekommt. vor den ärger sind die Steuern dann doch weniger Wert.
A tauscht mit B seinen Anteil von 3 + 4 gegen einen wertgleichen Teil von 1 + 2. Dann verkaufen A und B ihre unterschiedlich grossen Teile von 1 + 2 an die dritte Person.
Es ist allerdings noch zu prüfen, ob diese Variante (Tausch) steuerfrei ist und welche (Mehr-)Kosten (Notar usw.) damit verbunden sind.
Das Tauschen geht. Dazu ist ein notarieller Vertrag nötig. Aber den braucht Ihr sowieso, wenn Ihr verkaufen wollt.
Ich habe allerdings keine Ahnung wie es von den Kosten her aussieht. Nicht, dass es teurer wird als die „ersparte“ Grunderwerbsteuer. Notar und Steuerberater sind hier die Ansprechpartner.
Hallo, ich habe grade eben mit dem Notariat telefoniert, die sagte mir, ein Tausch wäre NICHT möglich. Es gäbe nur die Möglichkeit einer Grundstücksübertragung (Schenkung) oder der Verkauf. Beides kostet in etwa gleich. Die Notarkosten alleine würden sich da schon auf ca. 500 Euro belaufen (beim Grundstückswert von ca. 3000 Euro), plus die zusätzlichen Kosten (Schenkungs- oder Grunderwerbssteuer). urkss
Da würde mich die Meinung eines zweiten Notars einholen
Es gäbe nur die Möglichkeit einer Grundstücksübertragung (Schenkung) oder der Verkauf. Beides kostet in etwa gleich.
[/quote]
Was ist ein Tausch anderes als eine gegenseitige Schenkung?
Wie begründet der Notar ein „Verbot“ des Tausches?