Hallo,
ich habe zwei allgemeine Fragen zur jährlichen Abrechnung der Warmkosten (Wasser, Heizung, etc.).
- Muss der Vermieter jährlich eine Abrechnung machen oder kann diese auch mal z.B. > 18 Monate dauern?
2)Muss die Abrechnung mit dem Beginn des Mietsvertrages beginnen (also z.B. ab Mai) oder kann der Vermieter durchschnittliche Kosten umlegen, die Monate einschließen, zu der die Wohnung nicht vermeitet war (also z.B. Kosten (Jan - Dez)/12 * Anzahl der vermieteten Monate…
Hoffe die Fragen sind nicht zu „naiv“
, Danke für Antwort, Beste Grüße Jörg
Hallo,
Auch hallo
- Muss der Vermieter jährlich eine Abrechnung machen oder
kann diese auch mal z.B. > 18 Monate dauern?
Abrechnungszeitraum muss immer 12 Monate umfassen.
2)Muss die Abrechnung mit dem Beginn des Mietsvertrages
beginnen (also z.B. ab Mai) oder kann der Vermieter
durchschnittliche Kosten umlegen, die Monate einschließen, zu
der die Wohnung nicht vermeitet war (also z.B. Kosten (Jan -
Dez)/12 * Anzahl der vermieteten Monate…
Kosten / 12 Monate x Anzahl der vermieteten Monate.
Hoffe die Fragen sind nicht zu „naiv“
, Danke für Antwort,
Beste Grüße Jörg
Nein, Bitte, Auch
vnA
Hallo,
Auch hallo
hier auch
- Muss der Vermieter jährlich eine Abrechnung machen oder
kann diese auch mal z.B. > 18 Monate dauern?
Abrechnungszeitraum muss immer 12 Monate umfassen.
alles richtig, nur zur verdeutlichung: der abrechnungszeitraum ist nicht an das kalenderjahr gebunden und darf auch kürzer als 12 monate sein. nur nicht länger. und bis die abrechnung ins haus flattert dürfen nach ende des abrechnungszeitraums noch mal max. 12 monate vergehen (in ausnahmefällen auch länger)