Fragen zur Kapitalertragssteuer/Anlage KAP

Hallo,

leider sind mir durch einen zu niedrigen Freistellungsauftrag ein paar Euro Zinsen durch die Lappen gegangen. Jetzt bin ich in dem zweifelhaften Vergnügen die Anlage KAP meiner Steuererklärung ausfüllen zu müssen. Dazu muß ich ja nun alle Kapitalerträge angeben, auch wenn ich insgesamt den Freibetrag für Kapitalerträge nicht ausschöpfe. Nun gibt es dabei ein paar Unklarheiten für mich.

Insgesamt habe ich 5 Blätter aus meinen Unterlagen rausgekramt, die dabei fürs Finanzamt von Interesse sind. Das eine ist die Buchungsmittelung von der Bundeswertpapierverwaltung. Dort steht drauf, was ich von meinem Freibetrag von 2004 schon verbraucht habe.

Das andere ist die Jahressteuerbescheinigung von einem Konto. Dort ist mir leider der Fehler unterlaufen, daß der Freibetrag zu gering gewählt wurde. Aber auch hier steht dabei, was an Steuer und Soli-Zuschlag einbehalten wurde. Da weiß ich wohl, was ich auf der KAP angeben muß.

Dann kommt die Jahresbescheinigung von meinen vermögenswirksamen Leistungen. Hier komme ich zum ersten Mal ins Grübeln. Hier habe ich erstmal die „Zinsen und andere Erträge“ für Zeile 8 (Zinsen aus Investmentanteilen), Spalte 4 auf KAP. Und die „Dividenden nach Halbeinkünfteverfahren“ für Zeile 23 (Dividenden aus Investmentanteilen) und Spalte 4 auf KAP. So weit, so gut! Allerdings ist das noch das „Zu versteuernde Erträge gemäß §20 EStG im Privatvermögen“. Wo muß ich das in der Anlage KAP angeben? Das mit den Zinsen und Dividenden habe ich verstanden, aber woher jetzt dieser Betrag kommt und wo ich ihn angeben soll, ist mir schleierhaft.

Bei meinem Aktiendepot verhält sich das ähnlich. Für eine Aktie habe ich Dividende bekommen. Meiner Meinung nach muß ich das in Zeile 22 auf KAP angeben (Dividenden aus Aktien). Nun habe ich aber von meinem Depot auch einen Jahresdepotauszug bekommen. Dort habe ich jetzt wieder den Punkte „Halbeinkünfteverfahren Inland“. Den muß ich dann wohl wieder in Zeile 22 aufnehmen. Und dann habe ich noch den Punkt „Übrige Kapitalanlagen“. Wo kommt denn das hin? Zeile 9 (Zinsen und andere Erträge aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art)?

Die andere Frage ist natürlich, warum stehen die Beträge auf meinem Jahresdepotauszug? Ich habe keine Aktien verkauft! Kann es sein, daß dies die Werte von der Dividende sind, die ich im Jahr 2004 bekommen habe? Oder irgendwas zu den Depotgebühren?

So, ich habe die beiden Probleme hoffentlich einigermaßen rüberbringen können. Steuern sind definitiv nicht mein Spezialgebiet. Aber nur noch Anlage KAP und dann habe ich es geschafft!

Vielen Dank für eure Hilfe!

Gruß,
Daniel

Hallo.

Die Banken schicken Ihren Kunden am Ende eines Jahres eine Jahressteuer- oder Erträgnisaufstellung zu. Diese setzt sich aus einer Einzelaufstellung (i.d.R. die ersten Seiten) und der Zusammenfassung der einzelnen Posten zusammen. Um Verwirrungen zu vermeiden sollte man immer die Beträge aus der Zusammenfassung übertragen.
Dort wird von der Bank angegeben wo was einzutragen ist.

Bei den vermögenswirksamen Leistungen hängen die „Zu versteuernden Erträge gem. § 20 EStG im Privatvermögen“ meines Erachtens mit der Zeile 8 zusammen.
Die Banken verrechnen Erträge mit Zwischengewinnen. Das Ergebniss dieser Verrechnung wird i.d.R mit dem Satz „Zu versteuernden Erträge gem. § 20 EStG im Privatvermögen“ dargestellt.
Nur dieser Wert ist zu versteuern und somit zu übernehmen.

Bei einem Aktiendepot stellt sich für mich der Sachverhalt nicht ganz schlüssig dar. Beim Depotauszug zum 31.12. eines jeden Jahres werden normalerweise die jeweiligen Bestände im Depot dargestellt. Also z.B. Aktien, festverzinsliche Wertpapiere, usw.
Erträge werden dort meines wissens nach nicht ausgewiesen. Diese stehen in den Jahrersteuer- oder Erträgnisbescheinigungen.

Torsten

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