Fragen zur Kapitallebensversicherung

Hallo zusammen,
Ich (bzw. meine lieben Erzeuger) habe(n) Ende 2003 (zum Anfang meiner Ausbildung zum Heizungsbauer) eine Kapitalbildende Lebensversicherung auf den Todes- und Erlebensfall (Versicherungssumme 50000€) inklusive Unfall-Zusatzversicherung (Versicherungssumme 50000€) und Berufsunfähigkeit (Beitragsbefreiung und Jahresrente 12000€) abgeschlossen.
Versicherungsbeginn 01.09.2003 –ende 01.09.2050
Durchschnittsmonatsbeitrag 106,34€
Beitragsfreistellung seit 2006, es war mir leider nichtmehr möglich den Betrag zu zahlen. Jetzt könnte ich die Beiträge wieder zahlen, doch ich habe ein Problem weshalb ich mich auch an euch wende.
Seit ein paar Monaten kämpfe ich jetzt mit einem Bandscheibenvorfall und werde meinen Beruf wahrscheinlich nicht länger ausüben können. Hätte ich trotz der Beitragsfreistellung Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente? Sollte eure Antwort nein lauten - würde sich daran etwas ändern wenn ich die Beiträge nachzahlen würde?
Interessant wär für mich auch noch was ihr zu den Konditionen sagt und was ihr mir dazu Raten könntet. Ich kenne mich leider so gar nicht damit aus und hoffe auf ein Paar Hilfreiche Antworten.
Thilo

Hallo,

nicht länger ausüben können. Hätte ich trotz der
Beitragsfreistellung Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente?

Ich kenne Deinen Tarif nicht, mit großer Wahrscheinlichkeit aber nicht. Hier hilft nur Kontakt mit der Versicherung oder dem Vermittler aufzunehmen. Außerdem spielt der Prognosezeitraum eine Rolle, üblich sind 6 Monate bzw. 2-3 Jahre. Was steht in Deinem Vertrag ?

Sollte eure Antwort nein lauten - würde sich daran etwas
ändern wenn ich die Beiträge nachzahlen würde?

siehe oben.

Interessant wär für mich auch noch was ihr zu den Konditionen
sagt und was ihr mir dazu Raten könntet. Ich kenne mich leider

Die Unfalllzusatzversicherung halte ich für überflüssig und beitragsfressend. Ansonsten ist nichts gegen den Vertrag eizuwenden (aus meienr Sicht). Du wirst hier sicherlich auch jede Menge gegenteilige Meinungen lesen.

Gruß

Thilo

Nordlicht

hallo,

bei uns (in der firma) ist es so, dass die neuen tarife eine sog. beitragsfreie leistung vorsehen.
das ist dann in deinem fall nicht die voll bu-rente über jährlich 12000 euro - sondern ein geringerer betrag.

bei uns könnte man den vertrag nicht mehr wieder in kraft setzen (max 2 jahre ab beitragsfreistellungstermin)

ich rate dir auch - dich beraten zu lassen oder du kannst das auch nachlesen -als du beitragsfrei gestellt, hast - müsstest da einen nachtrag bekommen haben. in dem stehen vertragswerte…

grüsse

Guten Tag Pfälzer,
mit Ihrer Beitragsfreistellung in 2006 wurde mindestens ein neuer
Vertrag begründet. Vermutlich ist es die KLV mit einer symbolischen
Versicherungssumme. Dass Ihre BUV und Ihre PUV noch beitragsfrei zu
irgendwelchen Summen in Kraft sind, ist unwahrscheinlich oder steht dahin. Genaues ergibt sich aus Ihrem neuen Versicherungsschein.
Das mit dem Nachzahlen ist Illusion. Sie haben keine Beitragsstundung
vereinbart sondern eine Beitragsbefreiung. Und Beitragsbefreiung bedeutet einfach nur, dass ein neuer Vertrag zu schlechteren Tarifbestimmungen abgeschlossen wurde (höheres Eintrittsalter).
Dass die vereinbarte Versicherungsleistung in Ihrem Fall einfach nur
Blödsinn ist, ist wieder eine ganz andere Baustelle.
Gruß
Günther