Hallo,
nehmen wir an eine Frau ist rk und der Ehemann konfessionslos. Beide wohnen in Baden-Würrtemberg. Nun ist die Frau schwanger und geht nach der Geburt in Elternzeit.
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Frage: während der Elternzeit, muss der Mann dann die Kirchensteuer für die Frau zahlen bzw. wie verhält es sich da mit der Kirchensteuer?
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Frage: nehmen wir mal an sie lassen das Kind taufen. Fallen dafür auch Kirchensteuer an für den Mann?
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Frage: nehmen wir weiterhin an, dass die Frau nach 3 Jahren unbezahlten Sonderurlaub zur Kindererziehung nimmt. Wie verhält es
sich da mit der Kirchensteuer?
Danke im voraus.
Jessica Tenten