Fragen zur Kirchensteuer

Hallo,

nehmen wir an eine Frau ist rk und der Ehemann konfessionslos. Beide wohnen in Baden-Würrtemberg. Nun ist die Frau schwanger und geht nach der Geburt in Elternzeit.

  1. Frage: während der Elternzeit, muss der Mann dann die Kirchensteuer für die Frau zahlen bzw. wie verhält es sich da mit der Kirchensteuer?

  2. Frage: nehmen wir mal an sie lassen das Kind taufen. Fallen dafür auch Kirchensteuer an für den Mann?

  3. Frage: nehmen wir weiterhin an, dass die Frau nach 3 Jahren unbezahlten Sonderurlaub zur Kindererziehung nimmt. Wie verhält es
    sich da mit der Kirchensteuer?

Danke im voraus.

Jessica Tenten

besonderes Kirchgeld
… ist der gesuchte Begriff:

http://blasphemieblog2.wordpress.com/kirchensteuertipp/

http://www.ibka.org/infos/kirchenaustritt-kirchgeld

http://de.wikipedia.org/wiki/Besonderes_Kirchgeld

Gruß

Stefan

Hallo,

zu 1: Der Mann ist kein Kirchenmitglied und daher grundsätzlich nicht kirchensteuerpflichtig. Es gibt den Fall, dass die Frau trotz fehlendem steuerpflichtigen Einkommen weiterhin Kirchensteuer zahlen muss, weil in einer Ehe bei Zusammenveranlagung auch immer das Gesamteinkommen beider Partner relevant ist. Das nennt sich dann besonderes Kirchgeld, wird aber von den römisch-katholischen Diözesen in Baden-Württemberg nicht erhoben.

zu 2: Die Taufe des Kindes hat keine Auswirkungen auf die Eltern.

zu 3: Solange die Frau kein steuerpflichtiges Einkommen erzielt, wird sie keine Kirchensteuer zahlen müssen.