Fragen zur Kleingewerbegründung

Hallo,

ein paar fragen zur Gründung bzw. Führung eines Kleingewerbes:

Es heisst, es gibt eine Einkommenzgrenze von 17.500€ und im folgejahr eine Einkommenzgrenze von 50.000€. Also kann man im Kleingewerbe ab dem zweiten Jahr bis zu 50.000€ Einnahmen haben, ist das so richtig?

Zum anderen, eine Frage zur Berechnung des Einkommens:
Zählt zum einkommen auch das Gehalt der hauptberuflichen Tätigkeit, oder wird das Einkommen des Gewerbes separat berechnet?

Vielen Dank schonmal für eure Hilfe!

Hallo

Es heisst, es gibt eine Einkommenzgrenze von 17.500€ und im
folgejahr eine Einkommenzgrenze von 50.000€. Also kann man im
Kleingewerbe ab dem zweiten Jahr bis zu 50.000€ Einnahmen
haben, ist das so richtig?

Umsatz!
Umsatz ist die Menge der eingenommenen Gelder.

Zum anderen, eine Frage zur Berechnung des Einkommens:
Zählt zum einkommen auch das Gehalt der hauptberuflichen
Tätigkeit,

Ja, aber Sie wollten eigentlich nach dem Umsatz fragen.

oder wird das Einkommen des Gewerbes separat
berechnet?

Der Umsatz des Gewerbes wird separat berechnet.
Der Gewinn des Gewerbes ist dann Bestandteil des Einkommens und wird über die Einkommenssteuererklärung angegeben und versteuert.

Ich empfehle die Teilnahme an einem Gründerseminar.

MfG Frank

Kleinunternehmer
Servus,

bitte unterscheide zwischen Klein_unternehmer_ gem. § 19 Abs 1 UStG und einem Kleingewerbetreibenden - dieser zweite Begriff ist nicht definiert, hat sich aber eingebürgert, um den früheren „Minderkaufmann“ zu bezeichnen, wie er im vor inzwischen auch schon einigen Jahren neu gefassten § 1 Abs 2 HGB beschrieben wird.

Wenn man die beiden Begriffe vermischt, kommt man weder im Umsatzsteuerrecht noch in Fragen der Kaufmannseigenschaft und eventuell Buchführungspflicht etc. auf einen grünen Zweig.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Moin,

Ich empfehle die Teilnahme an einem Gründerseminar.

Nicht schlecht, würde ich auch empfehlen, aber die Grundfragen erklärt auch im zuständigen Finanzamt der dort zuständige Mitarbeiter, der jährlich auch anhand der mitgebrachten Unterlagen bei der Abfassung der Steuererklärung behilflich ist, durchaus zum Wohle des Steuetzahlers …

Verschleuderung von Landesmitteln
Servus,

wenn ein Mitarbeiter des Finanzamts aus einem Belegordner eine Überschussrechnung erstellt, ist das ein Fall für den Landesrechnungshof. Auch wenn die Bezüge der Leute dort nicht grad majestätisch hoch sind, ist es ein Unding, hier Manntage für Aufgaben zu verbraten, die nicht die des Finanzverwaltung sind. Mit der Erstellung einer Überschussrechnung aus vorgelegten mehr oder weniger geordneten Unterlagen sind ruckzuck fünfhundert Euro öffentlicher Mittel für nichts und wieder nichts verbraten.

Ich würde mich darauf übrigens nicht verlassen - es gibt (in diesem Fall zum Glück) schon auch noch genug „böse“ Finanzämter, wo klar zwischen den Aufgaben des FA und den Aufgaben des StPfl unterschieden wird.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

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