Hallo,
ich verstehe die Kleinunternehmerregelung für die Ust in Österreich nicht.
Nehmen wir an ich bin ein Holzhändler mit weniger als 30000 Umsatz, deshalb Kleinunternehmer.
Ich kaufe beim Sägewerk Holz um 100 Euro netto.
Bezahlen muss ich 120 Euro, wegen der Ust, die ich mir vom FA nicht zurückholen kann.
Ich verkaufe das Holz nun an die Firma XY um 120 Euro. Ich darf die Ust nicht auf der Rechnung ausweisen. Ich gehe davon aus, dass Firma XY (kein Kleinunternehmer) sich auch keine Ust, da nicht ausgewiesen, vom FA zurückholen kann.
Ich mache also 0 Euro Gewinn.
Wäre ich Ust-pflichtig hätte ich 16 Euro Gewinn (20 Euro vom FA, 24 Euro an das FA).
Wo liegt mein Denkfehler, oder macht es als Kleinunternehmer wirklich keinen Sinn?
Ich bin in Wahrheit kein Holzhändler, alle Preise sind fiktiv. Ich möchte nur die steuerliche Seite verstehen.
Danke