Fragen zur Kleinunternehmerregelung bei der Ust in Österreich

Hallo,

ich verstehe die Kleinunternehmerregelung für die Ust in Österreich nicht.
Nehmen wir an ich bin ein Holzhändler mit weniger als 30000 Umsatz, deshalb Kleinunternehmer.

Ich kaufe beim Sägewerk Holz um 100 Euro netto.
Bezahlen muss ich 120 Euro, wegen der Ust, die ich mir vom FA nicht zurückholen kann.

Ich verkaufe das Holz nun an die Firma XY um 120 Euro. Ich darf die Ust nicht auf der Rechnung ausweisen. Ich gehe davon aus, dass Firma XY (kein Kleinunternehmer) sich auch keine Ust, da nicht ausgewiesen, vom FA zurückholen kann.

Ich mache also 0 Euro Gewinn.

Wäre ich Ust-pflichtig hätte ich 16 Euro Gewinn (20 Euro vom FA, 24 Euro an das FA).

Wo liegt mein Denkfehler, oder macht es als Kleinunternehmer wirklich keinen Sinn?

Ich bin in Wahrheit kein Holzhändler, alle Preise sind fiktiv. Ich möchte nur die steuerliche Seite verstehen.

Danke

hi

Wo liegt mein Denkfehler, oder macht es als Kleinunternehmer
wirklich keinen Sinn?

Du hättest Dir zwar die 20 EURonen vom Finanzamt als Vorsteuer zurückholen können, aber andererseits die 20 EURonen, die Du von XY bekommen hättest wieder ans Finanzamt abliefern müssen. Also auch als Nichtkleinunternehmer hättest Du keinen Gewinn gemacht, wenn Du die Ware zum selben Preis weiterverkauft hättest. Die Steuer wäre in den Fall nur so eine Art Durchlaufposten.

Gruß
Edith

Hallo,

danke für deine Antwort.
Aber als „Nichtkleinunternehmer“ hätte ich das Holz um 120 netto verkauft. Also 20 Euro Gewinn - 24 Euro Finanzamtvorderung + 20 Euro Finanzamterstattung = 16 Euro Gewinn.

Für Betrieb xy ist es egal. Einmal zahlt er 120 Euro und kann vom FA nichts rückfordern, da nicht ausgewiesen, oder er zahlt 144 Euro und bekommt 24 Euro vom FA zurück.

Oder kann Betrieb xy doch etwas vom FA fordern, wenn ich Kleinunternehmer bin?

Hallo,

Aber als „Nichtkleinunternehmer“ hätte ich das Holz um 120 netto verkauft.
Also 20 Euro Gewinn - 24 Euro Finanzamtvorderung + 20 Euro Finanzamterstattung = 16 Euro Gewinn.

Warum hättest Du da etwas auf Deinen Einkaufpreis aufgeschlagen, während Du es als Kleinunternehmer nicht machst? Wenn Du 16€ Gewinn machen willst, dann musst Du eben 16€ aufschlagen. Das hat doch eher nichts mit der USt zu tun.
Außerdem ist das falsch gerechnet. Du nimmst ja 144€ beim Verkauf ein. Davon kannst Du die 24€ USt. abziehen. dann bist Du wieder bei 120€. 120€ hast Du auch an den Lieferanten bezahlt, wovon Du 20€ vom FA wiederbekommst. Also 20€ Differenz = 20€ Gewinn.

Für Betrieb xy ist es egal. Einmal zahlt er 120 Euro und kann vom FA nichts rückfordern, da nicht ausgewiesen, oder er zahlt 144 Euro und bekommt 24 Euro vom FA zurück.

Richtig.

Oder kann Betrieb xy doch etwas vom FA fordern, wenn ich Kleinunternehmer bin?

Nein. Das Kleinunternehmertum macht also nicht unbedingt in jeder Branche bzw. für jeden Kundenkreis Sinn.

Grüße

Dein Beispiel: wie Du einkaufst, so auch wird verkauft, also kann kein Gewinn entstehen. Okay akzeptiert!

Kleinunternehmer kauft für 120 € ein und verkauft für 120 €. Null Gewinn und null € ans FA

UST-Pflichtiger kauft für 120 € brutto ein und verkauft auch für 120 € brutto. Null Gewinn und 20 € Vorsteuer und 20 € MWST heben sich auf.

Oder anders ausgedrückt: er kauft für 100 € netto ein und verkauft für 100 € netto weiter. Nebenbei fallen dazu JEWEILS 20 € MWST an.

Denkfehler: Der MWST Betrag ist und bleibt 20 €. Wie immer Du auch auf 24 € kommst: die Grundlage ist falsch: UST-Pflichtige denken immer nur in netto und geben den Nettopreis weiter. (Wir lassen mal ausser Acht die fehlende Gewinnmarge). Du rechnest bitte nicht: MWST auf einen eingekauften Bruttopreis DRAUF ( no: 120 € plus MWST) zu kalkulieren. Darin liegt dein Denkfehler.

Dazu ergänzend:
Kleinunternehmer ist ein anerkannter Status. Dennoch vergessen Geschäftsleute immer wieder, dass sie von Kleinunternehmern keine USt absetzen können. Der Fehler liegt in Ihrer Denke im Vergleich beider vorliegender Angebote ohne sich bewußt zu sein, dass der Status unterschiedlich ist. Und fangen an „komisch“ zu werden. Sie wollen unbedingt eine Rechnung mit ausgewiesener MWST.

Bei Endverbrauchern kriegst Du damit nie Probleme, da sie nichts sich zurückholen können.
Deswegen kann es für Kleinunternehmer sinnvoll sein beim Angebot schon hinzuweisen, dass sie die Preise als Kleinunternehmer kalkuliert haben. Sie dürfen weder von Bruttopreisen noch Nettopreisen sprechen.

Aber aus anderem Blickwinkel betrachtet, kannst Du Vorteile haben: Hast Du im Wettbewerb zum USt-pflichtigen Konkurrenten als Kleinunternehmer den Zuschlag auf ein Geschäft bekommen, verdienst Du 20 % mehr. Sagt der USt Pflichtige z.B. 1000 € kostet dies und das und der Kleinunternehmer sagt dasselbe, stellt sich im Nachinein heraus, in den 1000 € steckt der Bruttopreis, der Konkurrent muß noch 20 % abführen ans FA. Der Kleinunternehmer muß nix abführen. Der Kleinunternehmer kann also davon auch profitieren.

Danke auch dir für deine Antwort!
Wenn ich als Kleinunternehmer ebenso die 16 Euro Gewinn machen möchte, wird es für den Endkunden um 16 Euro teurer.
So zu sagen hat der Kleinunternehmer in diesem Fall einen wirtschaftlichen Nachteil, allein nur wegen der Steuer.

Danke für deine Antwort.
Ich komme auf die 24 Euro, da der Verkaufspreis netto 120 Euro beträgt, ergiebt eine Mwst von 24 Euro.

Danke nochmal für alle eure Antworten.

Ich möchte den Fall noch ein wenig verändern, um klar aufzuzeigen was auch meiner Sicht ein großer Nachteil sein kann. Vielleicht hat noch jemand Lust darauf zu antworten.

Ich bekomme als Holzverarbeiter beim Sägewerk 10% Rabatt.
Ich kaufe also als Kleinunternehmer das Holz um 90 Euro netto ein.
Muss also brutto 108 Euro bezahlen.

Jetzt verkaufe ich das Holz um 110 Euro ohne ausgewiesene Mwst an den Betrieb xy.
Der Betrieb zahlt bei mir im Endeffekt 110 Euro.

Betrieb xy könnte das Holz auch direkt beim Sägewerk kaufen, bekommt natürlich keinen Rabatt. Muss also statt 90 100 Euro netto bezahlen. Da Betrieb xy sich die Mwst zurückholen kann, ist es für den Betrieb trotz Listenpreis günstiger.

Ohne Details  wiederholen zu wollen - siehe im Kommentar von mir -, habe ich dir ja aufgezeigt, dass beim Kleinunternehmer es eben nicht billiger sein muß einzukaufen!!

Der Geschäftspartner kann keinerlei Vorsteuer abziehen! Es wird 20 % teuerer. Das ist eben jedesmal der Fall, wenn du mit Waren handelst, die Du einkaufen mußt.

Kleinunternehmer werden erst bei Dienstleistungen genauso konkurrenzfähig, da hierbei „keine MWST im Zwischenschritt eingekauft“ werden.

Du kannst es also ruhig auf den Punkt bringen: Der Kleinunternehmer ist 20 % teuerer bei Warenverkauf.

(Nur durch die zusätzliche Gewinnkalkulation wird das Ganze etwas Undurschaubarer.)

Servus,

neugierhalber: Unterscheidet sich denn die Kleinunternehmerbesteuerung in Österreich tatsächlich nur hinsichtlich der Obergrenzen von derjenigen in Deutschland? Ich habe nämlich das Gefühl, Ihr redet aneinander vorbei.

Schöne Grüße

MM

Servus,

neugierhalber: Unterscheidet sich denn die Kleinunternehmerbesteuerung in Österreich tatsächlich nur hinsichtlich der Obergrenzen von derjenigen in Deutschland?
Ich habe nämlich das Gefühl, Ihr redet aneinander vorbei.

Nein, nicht nur hinsichtlich dieser Grenze. Man darf sie sogar innerhalb von 5 Jahren einmal um bis zu 15% überschreiten.
Was allerdings den Ausweis der Umsatzsteuer in den Rechnungen des Kleinunternehmenden angeht, gleicht es sich. Der Kleinunternehmende darf keine ausweisen, womit vorzugsteuerabzugsberechtigte, ach nee vorsteuerabzugsberechtigte Kunden eben auch keine Vorsteuer ziehen können.
Somit gelten für die Überlegung, ob auf diese Regelung verzichtet wird, die gleichen Bedingungen wie in Deutschland. Ein hoher Anteil an bezogenen Vorleistungen oder vorwiegend vorsteuerabzugsberechtigte Kunden sprechen dann für die Option zur Regelbesteuerung. Die Umsatzsteuer stellt dann in der Kalkulation kein Kostenfaktor mehr dar.

Grüße

Hallo,

Ich kenne jetzt die Dateils der östereichischen Kleinunternehmerregelung nicht, aber ich nehme an, das es auch dort eine obegrenze für den Umsatz gibt.

ich verstehe die Kleinunternehmerregelung für die Ust in
Österreich nicht.
Nehmen wir an ich bin ein Holzhändler mit weniger als 30000
Umsatz, deshalb Kleinunternehmer.

In Deutschland liegt die Grenze bei 17.500 EUR. In Österreich also scheinbar bei 30.000,- EUR

Die bisher genannten Gewinnaufschläge lassen eine Marge von weniger als 10% vermuten. Werden die 30.000 EUR Umsatz also voll ausgenutzt, liegt der maximale Jahresverdienst bei 3.000 EUR. Davon müssen dann sämtliche Unkosten und die Krankenversicherung getragen werden.

Warum werfen Sie nicht einfach 3.000,- EUR aus dem Fenster und haben den Rest des Jahres keinen Streß?

MfG Frank