Hallo,
angeregt von einem aktuellen Thread:
XY war 30 Jahre lang selbständig, aber gesetzlich KV-/PV-versichert, nicht rentenversichert.
Er verkauft seinen Betrieb und lebt mit seinem Geld in, willkürliches Beispiel, Indonesien, jedenfalls außerhalb von EU und Abkommen-Staaten und wird sich dort versichern müssen.
Kann er dann im schweren Krankheits- oder Pflegefall wieder nach D zurück und problemlos wieder in die deutsche gesetzliche KV/PV einsteigen, also quasi an die 30 Jahre anknüpfen, in denen er ja irgendeinen Anspruch erworben haben wird?
Gruß
F.