Fragen zur Kranken- und Pflegeversicherung bei Wohnortverlegung ins Ausland

Hallo,

angeregt von einem aktuellen Thread:

XY war 30 Jahre lang selbständig, aber gesetzlich KV-/PV-versichert, nicht rentenversichert.
Er verkauft seinen Betrieb und lebt mit seinem Geld in, willkürliches Beispiel, Indonesien, jedenfalls außerhalb von EU und Abkommen-Staaten und wird sich dort versichern müssen.
Kann er dann im schweren Krankheits- oder Pflegefall wieder nach D zurück und problemlos wieder in die deutsche gesetzliche KV/PV einsteigen, also quasi an die 30 Jahre anknüpfen, in denen er ja irgendeinen Anspruch erworben haben wird?

Gruß
F.

Nein.
bezöge er ausschließlich eine Rente der deutschen Rentenversicherung, dann bliebe er ja in der Krankenkasse drin und könnte sich auf Heimaturlaub stets hier behandeln lassen. Oder für geplante OPs extra einreisen.

Aber man könnte sich natürlich wieder in der Krankenkasse freiwillig versichern, wenn man dauerhaft zurückkehrt.

Merci!

Das habe ich v.a. gemeint: XY könnte also bzw. hat unproblematisch das Recht dazu im Alter, evtl. bereits pflegebedürftig, zu entscheiden, nach D dauerhaft zurückzukehren und in die gesetzliche KV/PV wieder einzutreten, um die Versicherungsleistung in Anspruch zu nehmen für die er 30 Jahre lang bezahlt hat. Verstehe ich das richtig?

Gruß
F.

Hallo,
bei Rückkehr nach Deutschland (Meldung Einwohnermeldeamt) greift die Pflicht zur Krankenversicherung; es gilt grundsätzlich: die Kasse, bei der die betreffende Person vor Wegzug in das Ausland letztmals versichert war, muss den Krankenversicherungsschutz wieder darstellen. Die Pflegepflichtversicherung kennt Wartezeiten (§33 SGB XI).
Gruß
J.K.

Merci!

Ja.
Allerdings nicht ohne Beitragszahlung !

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Merci!

Klar!