Fragen zur Krankenversicherung (Nebenverdienst)

Hallo,

ich blick da einfach nicht durch. Kann mir bitte jemand klare Sicht verschaffen?

  1. Wenn eine Frau (in Elternzeit, noch selbst KK versichert) eine Nebentätigkeit als Dirigentin (bei einem Musikverein, e.V.) für 300 € ausübt und sie diese Einnahmen beim Lohnsteuerjahresausgleich als „selbständige Tätigkeit“ angibt, was ändert sich, wenn sie jetzt 400 € bekommt?

  2. Was ändert sich, wenn die Elternzeit endet? Ist dann noch eine Familienversicherung über den Ehemann möglich?

  3. Was wäre, wenn sie mehr als 400 € verdient?

  4. Was passiert nach einer Scheidung vom Ehemann?
    a) Bei einem Verdienst von bis 400 € und
    b) von über 400 €?

  5. Wie werden die 3 Kinder versichert?

Vielen Dank für euren Durchblick.

Hallo,

ich blick da einfach nicht durch. Kann mir bitte jemand klare
Sicht verschaffen?

  1. Wenn eine Frau (in Elternzeit, noch selbst KK versichert)
    eine Nebentätigkeit als Dirigentin (bei einem Musikverein,
    e.V.) für 300 € ausübt und sie diese Einnahmen beim
    Lohnsteuerjahresausgleich als „selbständige Tätigkeit“ angibt,
    was ändert sich, wenn sie jetzt 400 € bekommt?

In welcher Hinsicht ?? - wenn es um die Krankenversicherung geht grundsätzlich nichts, es sei denn diese 400,00 € wären von hoher wirtschaftlicher Bedeutung für die Frau - dann wäre Sie selbständig, aber das muss die Krankenkasse entscheiden

  1. Was ändert sich, wenn die Elternzeit endet? Ist dann noch
    eine Familienversicherung über den Ehemann möglich?

solange sie nicht als selbständig beurteilt wurde und nicht mehr als 400,00 € Einnahmen hat bleibt sie familienversichert bis zu dem Tag an dem das Scheidungsurteil rechtskraft erlangt.

  1. Was wäre, wenn sie mehr als 400 € verdient?

wenn Arbeitnehmerin tritt Sozialversicherungspflicht ein

  1. Was passiert nach einer Scheidung vom Ehemann?

Ab dem Folgetag nach Rechtskraft Scheidungsurteil muss sich die Frau selbst versichern - Einnahmenhöhe ist dabei egal - hat nur Auswirkungen auf die Beitragshöhe

a) Bei einem Verdienst von bis 400 € und
b) von über 400 €?

  1. Wie werden die 3 Kinder versichert?

wenn beide Elternteile der GKV angehören können die Eltern wählen wo die Kinder (weiterhin) kostenlos mitversichert bleiben

Vielen Dank für euren Durchblick.

Gruß
Czauderna

Fragen zur Familienversicherung

  1. Wenn eine Frau (in Elternzeit, noch selbst KK versichert)
    eine Nebentätigkeit als Dirigentin (bei einem Musikverein,
    e.V.) für 300 € ausübt und sie diese Einnahmen beim
    Lohnsteuerjahresausgleich als „selbständige Tätigkeit“ angibt,
    was ändert sich, wenn sie jetzt 400 € bekommt?
    In welcher Hinsicht ?? - wenn es um die Krankenversicherung
    geht grundsätzlich nichts, es sei denn diese 400,00 € wären
    von hoher wirtschaftlicher Bedeutung für die Frau - dann wäre
    Sie selbständig, aber das muss die Krankenkasse entscheiden
    Ja, es geht um die KV. Was bedeutet bitte „hohe wirtschaftliche Bedeutung“? Gibt es einen Trick, wie man die Einstufung als „selbständig“ abwenden kann?
  2. Was ändert sich, wenn die Elternzeit endet? Ist dann noch
    eine Familienversicherung über den Ehemann möglich?
    solange sie nicht als selbständig beurteilt wurde und nicht
    mehr als 400,00 € Einnahmen hat bleibt sie familienversichert
    bis zu dem Tag an dem das Scheidungsurteil rechtskraft
    erlangt.
    Wie geht das mit der Familienversicherung? Reicht vielleicht eine telefonische Anmeldung oder muss da ein Formular ausgefüllt werden mit den Einnahmen? Kann es dabei Probleme geben oder muss die KV des Ehemannes die Ehefrau und die Kinder familienversichern?

Vielen, vielen Dank für die Hilfe.