Hallo,
ich habe zwar schon gegoogelt, aber trotzdem hin und wieder mal so mal so Antworten auf meine Fragen bekommen…
Ich muss kündigen mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende. Es steht nichts von gesetztlich dabei. Also muss ich theoretisch morgen, 28.02. für den 31.03. kündignen. Stimmts?
Das Weihnachtsgeld muss zurückgezahlt werden, wenn der AN bis zum 31.03. des Folgejahres aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet.
Also das tu ich ja, schätze ich…(?)
Urlaubsgeld: DER AN hat einen Urlaubsanspruch von 30 AT jährlich und einen Anspruch auf Urlaubsgeld in Höhe von 0,5 Bruttomonatsgehältern. Der Anspruch auf Urlaubsgeld besteht erst nach dem sechsmonatigen Bestehen des Arbeitsverhältnisses und wenn das Arbeitsverhältnis ungekündigt ist. (Ich bin seit 3 Jahren dabei).
Kriege ich jetzt auch noch Urlaubsgeld für das angefangene Jahr 2005???
Kündigung: Jede Kündigung bedarf der Schriftform.
Würde auch eine E-Mail oder ein Fax gehen???
Grüße Netti…