Fragen zur Kündigung Arbeitsverhältnis

Hallo,

ich habe zwar schon gegoogelt, aber trotzdem hin und wieder mal so mal so Antworten auf meine Fragen bekommen…

Ich muss kündigen mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende. Es steht nichts von gesetztlich dabei. Also muss ich theoretisch morgen, 28.02. für den 31.03. kündignen. Stimmts?

Das Weihnachtsgeld muss zurückgezahlt werden, wenn der AN bis zum 31.03. des Folgejahres aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet.
Also das tu ich ja, schätze ich…(?)

Urlaubsgeld: DER AN hat einen Urlaubsanspruch von 30 AT jährlich und einen Anspruch auf Urlaubsgeld in Höhe von 0,5 Bruttomonatsgehältern. Der Anspruch auf Urlaubsgeld besteht erst nach dem sechsmonatigen Bestehen des Arbeitsverhältnisses und wenn das Arbeitsverhältnis ungekündigt ist. (Ich bin seit 3 Jahren dabei).
Kriege ich jetzt auch noch Urlaubsgeld für das angefangene Jahr 2005???

Kündigung: Jede Kündigung bedarf der Schriftform.
Würde auch eine E-Mail oder ein Fax gehen???

Grüße Netti…

Hallo Netti,

Kündigung: Jede Kündigung bedarf der Schriftform.
Würde auch eine E-Mail oder ein Fax gehen???

E-Mail, SMS oder Fax sind zwar Schriftformen, aber hier hat der Gesetzgeber die ELEKTRONISCHE übermittlund ausdrücklich ausgeschlossen. Fax wäre OK, Brief ist aber immer besser.

Gesetzliche Kündigungsfristen: http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html

Form der Kündigung: http://dejure.org/gesetze/BGB/623.html

Gruß

Stefan

Hallo Netti,

ergänzend zu Stefan möchte ich noch sagen, daß Du unbedingt sicherstellen mußt, daß die Kündigung rechtzeitig in den richtigen Händen landet. Und das ist per Mail quasi nicht nachzuweisen und Faxe stehen ja meist an „öffetlichen“ Stellen in der Firma, so daß das durchaus „verschwinden“ bzw. versehentlich unbefugt gelesen werden könnte. Bleiben Dir also 2 Möglichkeiten:

  1. den Wisch an Scheffe persönlich übergeben
  2. per Einschreiben mit Rückschein schicken
    zu 1) Keine Ahnung, ob das für Dich eine mögliche Variante ist - denn natürlich wird es dann auch zu einem Gespräch über Deine Gründe kommen. Wenn Du Dich für diese Variante entscheidest (was ich persönlich für die beste Lösung halte!) dann tu noch eines: Entweder sieh zu, daß Scheffe einen Eingangsstempel auf Dein Kündigungsschreiben haut oder nimm einen Extra-Wisch mit, wo sinngemäß folgendes draufsteht: „Hiermit bestätige ich, Scheffe-von-Netti, daß ich das Kündigungsschreiben von Frau Netti am heutiges-Datum erhalten habe“. Warum? Ich hatte mal einen Scheffe, dem ich die Kündigung persönlich überreicht habe und der den Wisch dann sofort vernichtet hat und ich nicht nachweisen konnte, daß ich das wirklich rechtzeitig abgegeben habe.
    zu 2) gibt’s eigentlich nicht recht viel zu sagen. Aber auch wenn „Einschreiben mit Rückschein“ die teuerste Variante ist - das ist Deine einzige Chance, im Zweifelsfall nachzuweisen, daß Dein Schreiben angekommen ist.

Zu Deinen anderen Fragen kann ich Dir leider nix sagen, drück Dir aber sämtliche Daumen

*wink*

Petzi

Hallo

E-Mail, SMS oder Fax sind zwar Schriftformen, aber hier hat
der Gesetzgeber die ELEKTRONISCHE übermittlund ausdrücklich
ausgeschlossen. Fax wäre OK , Brief ist aber immer besser.

Nein, ein Fax ist nicht OK!!!
Mit Verlaub, aber wenn man auf den § 623 BGB verweist, sollte man die Auslegung dann auch kennen.

Von den §§ 125, 126 BGB sollte man dann ebenfalls schon gehört haben:

_§ 126
Schriftform

(1) Ist durch Gesetz schriftliche Form vorgeschrieben, so muss die Urkunde von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet werden.

(2) Bei einem Vertrag muss die Unterzeichnung der Parteien auf derselben Urkunde erfolgen. Werden über den Vertrag mehrere gleichlautende Urkunden aufgenommen, so genügt es, wenn jede Partei die für die andere Partei bestimmte Urkunde unterzeichnet.

(3) Die schriftliche Form kann durch die elektronische Form ersetzt werden, wenn sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt.

(4) Die schriftliche Form wird durch die notarielle Beurkundung ersetzt._

Bei einem Fax fehlt die Originalunterschrit.

Daher schlagen wir das BGB mal eine Seite zurück:

_§ 125
Nichtigkeit wegen Formmangels

Ein Rechtsgeschäft, welches der durch Gesetz vorgeschriebenen Form ermangelt, ist nichtig. Der Mangel der durch Rechtsgeschäft bestimmten Form hat im Zweifel gleichfalls Nichtigkeit zur Folge._

Die Kündigung wäre demnach per Fax unwirksam.

Ich hoffe, Du hast Netti jetzt nicht in eine ziemlich unangenehme Situation gebracht…

Gruß,
LeoLo

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Hallo

Ich muss kündigen mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende.
Es steht nichts von gesetztlich dabei. Also muss ich
theoretisch morgen, 28.02. für den 31.03. kündignen. Stimmts?

Ja. Die Kündigung muß dem AG am letzten des Vormonats nachweislich zugehen.

Das Weihnachtsgeld muss zurückgezahlt werden, wenn der AN bis
zum 31.03. des Folgejahres aus dem Arbeitsverhältnis
ausscheidet.
Also das tu ich ja, schätze ich…(?)

Kommt auf den konkreten Wortlaut der Vereinbarung und die Höhe des Weihnachtsgeldes an.

Urlaubsgeld: DER AN hat einen Urlaubsanspruch von 30 AT
jährlich und einen Anspruch auf Urlaubsgeld in Höhe von 0,5
Bruttomonatsgehältern. Der Anspruch auf Urlaubsgeld besteht
erst nach dem sechsmonatigen Bestehen des Arbeitsverhältnisses
und wenn das Arbeitsverhältnis ungekündigt ist. (Ich bin seit
3 Jahren dabei).
Kriege ich jetzt auch noch Urlaubsgeld für das angefangene
Jahr 2005???

Steht da sonst gar nichts?

Kündigung: Jede Kündigung bedarf der Schriftform.
Würde auch eine E-Mail oder ein Fax gehen???

Siehe unten: NEIN!

Gruß,
LeoLo