Fragen zur Kündigung bei Insolvenz des AG

Liebe Experten,

mein Arbeitgeber hat mitte März Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Der größte Teil der Belegschaft (auch ich) wurden sofort und unwiderruflich freigestellt. Der andere Teil muss weiterarbeiten, bekommt aber kein Gehalt sondern bereits jetzt Insolvenzgeld. Dies hat der Insolvenzverwalter über eine Bank vorfinanziert. Für mich und meine Kollegen stellen sich nun mehrere Fragen.

1.) Können die freigestellten Mitarbeiter, sofern sie eine neue Stelle gefunden haben, fristlos kündigen ?
2.) Welche Kündigungsfristen gelten für die Mitarbeiter, die nicht freigestellt sind? Einige haben eine 3-monatige Kündigungsfrist, das Unternehmen wird dann bereits abgwickelt sein.

Das Februargehalt wurde noch gezahlt, das Märzgehalt nicht mehr. Ich bin daher davon ausgegangen, dass mich der Insolvenzverwalter unter einhaltung meiner 2-monatigen Kündigungsfrist am 31.03.02 zum 31.05.02 kündigt. Somit hätte ich den vollen Anspruch auf das 3-moatige Insolvenzgeld erfüllt. Ich habe aber keine Kündigung erhalten und ab dem 01.04.02 habe ich eine 3-monatige Kündigungsfrist. Somit kann er mich nun frühestens zum 31.07.02 kündigen. Der Insolvenzverwalter ist hier seiner Pflicht, die Verbindlichkeiten möglichst gering zu halten offensichtlich nicht nachgekommen.

Habe ich für den Zeitraum (01.06.02-31.07.02), in dem ich kein Insolvenzgeld mehr bekomme, ggf. Anspruch auf die Differenz zum Arbeitslosengeld bzw. einem ggf. niedrigeren Gehalt bei einem anderen AG ?

Ich bin für jede Antwort dankbar, insbesondere die Fragen zu den Kündigungsfristen sind sehr dringend. Ganz besonders würde ich mich über die Quellen dazu freuen.

Gruß

Matthias

1.) Können die freigestellten Mitarbeiter, sofern sie eine
neue Stelle gefunden haben, fristlos kündigen ?

Sie können fristlos kündigen. Begründung nicht gezahlte Löhne

2.) Welche Kündigungsfristen gelten für die Mitarbeiter, die
nicht freigestellt sind? Einige haben eine 3-monatige
Kündigungsfrist, das Unternehmen wird dann bereits abgwickelt
sein.

Ich würde mir einen neuen Job suchen und sobald der fest ist fristlos kündigen. der Ins.-Verwalter wird im allgemeinen kleinen Einspruch einlegen.

Das Februargehalt wurde noch gezahlt, das Märzgehalt nicht
mehr. Ich bin daher davon ausgegangen, dass mich der
Insolvenzverwalter unter einhaltung meiner 2-monatigen
Kündigungsfrist am 31.03.02 zum 31.05.02 kündigt. Somit hätte
ich den vollen Anspruch auf das 3-moatige Insolvenzgeld
erfüllt.

Hier gibt es ein missverständnis: Insolvenzgeld wird vom Arbeitsamt gezahlt, maximal drei Monate rückwirkend auf ausstehende Löhne. Danach ist sofort der eintritt ins Arbeitslosengeld möglich.

Ich habe aber keine Kündigung erhalten und ab dem

01.04.02 habe ich eine 3-monatige Kündigungsfrist. Somit kann
er mich nun frühestens zum 31.07.02 kündigen. Der
Insolvenzverwalter ist hier seiner Pflicht, die
Verbindlichkeiten möglichst gering zu halten offensichtlich
nicht nachgekommen.

doch er hat dich ohne Gehalt freisgestellt. alle neu eintretenden Verbindlichkeiten aus Lohn fließen nicht mehr in die Konkursmasse. Wenn es die Firma nicht mehr gibt, braucht er dich nicht zu kündigen und du hast keinen mehr zum verklagen!!!

Habe ich für den Zeitraum (01.06.02-31.07.02), in dem ich kein
Insolvenzgeld mehr bekomme, ggf. Anspruch auf die Differenz
zum Arbeitslosengeld bzw. einem ggf. niedrigeren Gehalt bei
einem anderen AG ?

nein

Gruß
Winkel

Hi Matthias,
sch…, hab ich letztes jahr auch durchgemacht.
zu 1.: können sie, jeder hat das Recht in der Insolvenz fristlos zu kündigen.
zu 2.:die gesetzlichen, bzw. vertraglichen.
Die letzten 3 Monate rückwirkend ab InsolvenzERÖFFNUNG zahlt das Arbeitsamt ( Insolvenzkasse ) aber : keine Urlaubsansprüche und Überstunden !
Melde Dich sofort beim Arbeitsamt unter Insolvenz ( Arbeitgeber) und stelle die entsprechenden Anträge. Alles gilt nur 3 Monate rückwirkend ab Insolvenzantrag.
Und genau da ( beim Arbeitsamt - Insolvenzstelle ) lässt Du Dich über alles weitere beraten.

Viel Glück wünscht Dir
Martina

Hallo Martina.

zu 1.: können sie, jeder hat das Recht in der Insolvenz
fristlos zu kündigen.

– Das ist absoluter Unsinn! Die vereinbarten Küfristen müssen beidseitig eingehalten werden, betragen aber im Höchstfall 3 Monate zum Monatsende. Im Rahmen der Insolvenz ist es allerdings fast immer ein Leichtes, mit dem Insolvenzverwalter einen Aufhebungsvertrag zum gewünschten Termin auszuhandeln. Eine fristlose Kündigung ist aber nicht möglich, wenn vorher nicht entsprechend ausbleibende Gelder angemahnt werden. Der Verzug des Gehaltes sollte bei einer fristlosen Kü schon erheblich sein (ca. 2-3 Monate). Kleine "Lese"tip:
http://www.hensche.de/infos_arbeitsrecht_zahlungsver…

zu 2.:die gesetzlichen, bzw. vertraglichen.

– siehe oben. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Monatsende, wenn nicht eine kürzere Frist maßgeblich ist (§ 113 Abs. 1 S. 2 InsO).

Bzgl Insolvenzgeld empfehle ich folgende Seite:
http://www.arbeitsamt.de/hst/services/merkblatt/pdf/…
Gruß,
LeoLo

Hallo Leolo

Vielen Dank für Deine freundliche Aufklärung !

Ich habe es damals von dem Insolvenzverwalter anders übermittelt bekommen.

Gruss

Martina