Hallo,
ein AN erhält während seines Urlaubs die schriftliche Kündigung.
Der AN ist in der Fa über zehn Jahre beschäftigt. Erst als VZ-Kraft und seit dem vorletzten Jahr als TZ-Kraft und im letzten Jahr als Kurzarbeit-AN. Die Fa hat im letzten Jahr für alle MAs Kurzarbeit angemeldet!
Meine konkreten Fragen:
1.) Wie muss die Kündigung schriftlich zugestellt werden? Genügt ein Einwurf-Einschreiben? Was sind sonstige Formvorschriften für die Kündigung und ihrer Zustellung?
2.) Ab wann hat ein AN Anspruch auf eine Abfindung? Wie hoch muss die sein? Was hat sich da eingebürgert?
Bitte um eure Antworten.
Vielen Dank im Voraus.
Schöne Grüße
Marcel
Hallo
1.) Wie muss die Kündigung schriftlich zugestellt werden?
Genügt ein Einwurf-Einschreiben? Was sind sonstige
Formvorschriften für die Kündigung und ihrer Zustellung?
Lediglich die Schriftform ist vorgeschrieben. Ob normal per Post oder (Einwurf-)Einschreiben ist Wurscht.
2.) Ab wann hat ein AN Anspruch auf eine Abfindung? Wie hoch
muss die sein? Was hat sich da eingebürgert?
Automatischen Anspruch hat man gar nicht. Vielleicht tut sich im Rahmen einer Küschutzklage da etwas.
Gib mal ein paar Eckdaten: Wie groß ist der Betrieb und gibt es einen Betriebsrat? Wann genau wurde Kurzarbeit angemeldet? Wann genau ging die Kündigung zu?
Gruß,
LeoLo
Hallo,
nur ergänzend:
Wenn die Kündigung nicht vom Inhaber (beim Einzelunternehmen), dem einzelvertretungsberechtigte Geschäftsführer, dem einzelvertretungsberechtigten Prokuristen oder Personalleiter oder von sonst jemandem unterschrieben ist, der offensichtlich kündigen darf, dann muss der Kündigung auch eine Vollmacht beiliegen, dass der Unterzeichner das Arbeitsverhältnis kündigen darf.
Der AN muss die Kündigung aber unverzüglich aus diesem Grund zurückweisen (nachweisbar!).
Schöne Munition für die Kündigungsschutzklage 
Chrissie