Fragen zur Loyalität

Hallo liebe Fachmenschen,

gibt es eigentlich so etwas wie eine Fausformel, nach der ein Vertragspartner gegenüber dem anderen loyal sein sollte?

Ein Beispiel:

Ein Veranstalter V(z.B. ein Verein) beauftragt jemanden damit die Moderation der Veranstaltung durchzuführen - M.

Bereits im Vorfeld der Veranstaltung ist klar, dass nicht alle Dinge so wunderbar rund laufen werden…nun gut.

Bei einer Panne beginnt M über V zu schimpfen - über das Mikro, d.h. für alle hörbar.

Ist das jetzt die sogenannte „künstlerische Freiheit“ oder ein Loyalitätsbruch?

und wie könnte man solchen Zwischenfällen entgegenwirken?

Danke für Eure Tips

Grüssle
Suse

Hallo,

gibt es eigentlich so etwas wie eine Fausformel, nach der ein
Vertragspartner gegenüber dem anderen loyal sein sollte?

Ein Schuldverhältnis verpflichtet nicht nur zur Erbringung der Leistung, sondern u.U. auch zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Vertragspartners.

_§ 241 BGB Pflichten aus dem Schuldverhältnis

(2) Das Schuldverhältnis kann nach seinem Inhalt jeden Teil zur Rücksicht auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des anderen Teils verpflichten._

Ein Verstoß hiergegen kann zu Schadenersatzansprüchen führen,

§ 280 BGB Schadensersatz wegen Pflichtverletzung
(1) 1Verletzt der Schuldner eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis, so kann der Gläubiger Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen. 2Dies gilt nicht, wenn der Schuldner die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.

allerdings wäre erst einmal festzustellen und nachzuweisen, ob ein Schaden entstanden ist und ggf. in welcher Höhe.

und wie könnte man solchen Zwischenfällen entgegenwirken?

Indem man, wenn man mit so etwas rechnet, entweder mit diesem Partner keinen Vertrag abschließt oder ihn auf § 241 (2) BGB hinweist. Oder indem man voraussehbare Dinge in den Vertrag aufnimmt, z.B. die Verpflichtung zur Verschwiegenheit oder so was, aber dazu müsste man alle möglichen Zwischenfälle voraussehen. Außerdem ist auch eine solche vertragliche Regelung nur dann tauglich, wenn ein Verstoß mit einer Vertragsstrafe bewehrt ist, ansonsten folgt auch nur wieder Schadenersatzpflicht, die ohne nachgewiesenen Schaden nicht greift, also wäre eine Verpflichtungs- oder Verbotsklausel ohne Vertragsstrafe ein recht stumpfes Schwert. Eine Vertragsstrafe ist dann quasi eine Art Schadenersatz ohne Schadensnachweis.

In dem geschilderten Fall müsste man vielleicht auch noch untersuchen, ob die Äußerungen eine Beleidigung, üble Nachrede oder Verleumdung darstellen, aber ob das im Nachhinein fruchtbar ist …

Etwas off Topic: Die Verpflichtung zur Rücksichtnahme auf die Interessen der anderen Seite nach § 241 (2) BGB entsteht übrigens u.U. auch schon vor Abschluss eines Vertrags, nämlich im Rahmen der Vertragsanbahnung / -verhandlungen …

_§ 311 BGB Rechtsgeschäftliche und rechtsgeschäftsähnliche Schuldverhältnisse

(2) Ein Schuldverhältnis mit Pflichten nach § 241 Abs. 2 entsteht auch durch

  1. die Aufnahme von Vertragsverhandlungen,

  2. die Anbahnung eines Vertrags, bei welcher der eine Teil im Hinblick auf eine etwaige rechtsgeschäftliche Beziehung dem anderen Teil die Möglichkeit zur Einwirkung auf seine Rechte, Rechtsgüter und Interessen gewährt oder ihm diese anvertraut, oder

  3. ähnliche geschäftliche Kontakte._

… und sogar möglicherweise Personen gegenüber, die gar nicht selbst Vertragspartei werden sollen, sondern nur von der Vertragsanbahnung betroffen sind (Beispiel: Die versicherte Person bei einer Lebensversicherung, wenn der Versicherungsnehmer und die versicherte Person nicht identisch sind).

_§ 311 BGB Rechtsgeschäftliche und rechtsgeschäftsähnliche Schuldverhältnisse

(3) 1Ein Schuldverhältnis mit Pflichten nach § 241 Abs. 2 kann auch zu Personen entstehen, die nicht selbst Vertragspartei werden sollen. 2Ein solches Schuldverhältnis entsteht insbesondere, wenn der Dritte in besonderem Maße Vertrauen für sich in Anspruch nimmt und dadurch die Vertragsverhandlungen oder den Vertragsschluss erheblich beeinflusst._

Grüße
Sebastian

Hallo,

vielen Dank - da hast Du mir sehr weitergeholfen

Gruss
Suse

wow
Sehr schön dargestellt!

Levay