Fragen zur Nachbesserung / Kaution

Hallo,

es stellt sich folgende Frage:

Ein Vermieter behält einen Rest der geleisteten Kaution ein, aufgrund angeblicher Mängel. (Reinigungsfirma wurde beauftragt, und diverse weitere Dinge wurden Nachgebessert)

Dies wurde den Mieter jedoch erst telefonisch auf Nachfrage hin mitgeteilt wo die geleistete Kaution denn bleibt.
Bei der Schlüsselübergabe hieß es, es wäre alles in Ordnung (jedoch wurde dies leider nicht schriftlich festgehalten).
Im Telefonat teilt der Mieter dann den Vermieter mit, das er damit nicht einverstanden ist, da er erst das Recht der Nachbesserung einräumen müsste bevor er Firmen beauftragen dürfte und fremdes Geld einfach einbehält.

Wenn dies telefonisch erfolgt ist und im Nachhinein ein Anschreiben vom Vermieter verfasst wurde das er die Nachbesserung telefonisch angeboten hätte (Was jedoch nicht wahr ist).

Würde diese Aussage zählen, oder muss eine Nachbesserung immer schriftlich beim Mieter angezeigt werden???

Ganz klarer Fall.
Bei der Beauftragung einer Reinigungsfirma MUSS der Nachweis nach § 692 Abs. 3 Satz des Versiffte-Bunden-putzen, weil-der-Vormieter-zu-faul dafür-war immer durch "Durch Reinigunsausgeführte Schmutzrückstände am Reinigungsgerät (Anmerkung: „Putzlappen“) nachgewiesen werden.
Eine schriftliche Mitteilung ist als in DIESEM Fall nicht nötig.

Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen

Imagin. Jur. Andy Pandy