ich bin vorzeitig aus meiner damaligen Mietwohnung ausgezogen (Datum inkl. Übergabe aller Schlüssel und Ablesen der Zähler: 19.04.11) und habe seit dem Zeitpunkt keinen Zutritt mehr zur Wohnung gehabt, da wie beschrieben alle Schlüssel abgegeben wurden.
In der Endabrechnung für den Gesamtzeitraum 01.10.2010-30.09.2011 wurde mir allerdings der gesamte April als Zeitraum für die Berechnung der Betriebskosten angerechnet.
Die Zählerstände von Heizung und Wasser sind soweit korrekt wie von mir notiert.
Nun ist meine Frage, ob ich wirklich die Betriebskosten für den ganzen April zahlen muss, obwohl ich ja vorher schon die Schlüssel abgegeben habe und somit auch keinen Zutritt mehr hatte?
Kommt auf den Vertrag an. Wenn Auszugesdatum lt. Mietvertrag, bzw. Vereinbarung der 30.4. ist, dann muss der ganze April berechnet werden.
Gruß
Weschdl
sofern es keine verbindliche Vereinbarung gab, daß Sie nach Auszug nicht mehr zahlen müßten, ist es richtig, daß der ganze April zu Ihren Lasten berechnet wird.
Anders ist es, wenn die Wohnung noch im April neu bezogen wurde. Davon gehe ich aber nicht aus. Sie müssen also zahlen.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Schütt
Hallo,
da Sie die Verbrauchsdaten korerkt abgelesen haben zum 19.04. kann ja nicht so sehr viel falsch sein. Vermutlich lief Ihr Mietvertrag bis zum 30.04., d.h. dass die Nebenkosten bis 30.04. zu bezahlen sind, also z.B. Grundsteuer, Versicherung etc., alles außer Verbrauchskosten.
Gruß, Zita
Ja, diese sind zu zahlen, auch Heizung, da die Wohnung bis Vertragsende mindestens so geheizt werden muss, das keine Leitungen in Bad etc. platzen können.
Der Wasserzählerstand sollte jedoch den Wert haben, der bei Auszug aufgeschrieben war. Ggf. Differenzen würde ich ausrechnen und mit diesem Hinweis nicht bezahlen. Alle anderen Betriebskosten bis zum Vertragsende (ist ja Ihfre Sache, wenn Sie früher die Wohnung verlassen, die Kündigung war wahrscheinlich 30.4 oder??)
Wenn ich in Urlaub fahre und vorher eine Wohnung frei mache, ist das meine Sache. Die Kosten muss ich natürlich zahlen, was sonst??
Guten Tag!
Korrekt wäre eine Abrechnung zum 19.04. -Datum der Schlüsselübergabe-. Fordern sie schriftlich zur Änderung auf das gegebene Datum auf.
L.G.