Fragen zur nebenkostenabrechnung

Hallo zusammen,

ich habe Fragen zu der Nebenkostenabrechnung die wir erhalten haben.

Thema Hausmeister:
In der Auflistung der einzigen Kostenpositionen befindet sich ein Wert von 59,15Euro für Putzmittel und Streusalz. Dürfen diese Ausgaben einfach auf die Mieter umgelegt werden? Zumal anzuführen ist, dass unser Hauseingang im letzten Winter nicht einmal gestreut wurde?
Desweiteren war der Hausmeister im Zeitraum vom 30.03.2010 bis 04.05.2010 erkrankt. Sein Lohn wurde weiter bezahlt (geringfügig Beschäftigter). Allerdings gab es in der Zeit eine Krankenvertretung. Beide Kosten wurden komplett mit angrechnet. Ist das zulässig? Im Grunde bezahle ich ja zweimal für nur eine einmal erbrachte Leistung?

Thema:
Gebäudeversicherung
Die Kosten für die Gebäudeversicherung sind von 1.757,43Euro (Abrechnung für 2009) auf 3.254,02Euro (Abrechnung für 2010) extrem gestiegn. Die Hausverwaltung erklärte dazu, dass dies durch ein Schadensfall (Wasserrohrbruch) hervorgerufen wurde und daher die Verträge in 2010 (das genaue Datum wurde nicht angegeben) „neu geordnet“ wurden. Allerdings wird der neue. hohe Betrag für das komplette Kalendarjanr 2010 in der Nebenkostenabrechnung angesetzt. Ist das zulässig? Müsste das nicht aufgeteilt werden: bis zum Abschluß der neuen Verträge die alte Summe und erst danach die neue, hohe Summe?

Ich hoffe, ich konnte das verständlich erklären?!?!

Vielleicht kennt sich ja jemand damit aus?
Vielen Dank für eure Hilfe!

Schöne Grüße, Julia

V

Hallo Jule,

  1. Ja, Streumittel und die Wartung von Streugeräten können umgelegt werden.
  2. Zum Hausmeister: Wenn der Hausmeister selbständiger ist, muss er selbst für den Ersatz sorgen, wenn er krankheitsbedingt ausfällt, wenn er beim Vermieter angestellt ist, muss der Vermieter für Ersatz sorgen. Auch diese Ersatzkosten sind umlagefähig.
    http://books.google.de/books?id=GGW4irIVAaYC&pg=PA54…
  3. Zur Gebäudeversicherung:
    Da würde ich empfehlen die Rechnungen einzusehen! Der Betrag erscheint mir sehr hoch! Bitte frage doch dazu einen Versicherungsexperten vielleciht auch hier auf www.

Gruß
Mary

Hallo jule_78,

hier sollten Sie erst einmal in den Mietvertrag schauen, ob da etwas über den Winterdienst eingetragen ist, was diese Angelegenheit regelt.
Bei uns werden dem Hausmeister alle Utensilien, wie Schneeschieber, Besen usw.,sowie Streusalz und sonstige Reinigungsmittel vom Vermieter zur Verfügung gestellt.
Die monatliche Vergütung für den Hausmeister werden als Nebenkosten auf die Mieter umgelegt.
Für die Erkrankung des Hausmeisters haftet der Mieter nicht, sondern hier kommt es allein darauf an,was Vermieter und Hausmeister vertraglich vereinbart haben, in Bezug auf die Aushilfe.
In Sachen Gebäudeversicherung scheint hier etwas nicht zu stimmen,denn der Beitrag wurde ja fast verdoppelt.
Da stellt sich die Frage, was ist da der wahre Hintergrund?
Hier sollte man unbedingt bei der Versicherung nachzufragen,wie der Sachverhalt ist, denn da ist mit Sicherheit etwas nicht in Ordnung.
Falls man Ihnen keine Auskunft gibt,wenden Sie sich an einen Mieterschutzverein oder an einen Anwalt für Mietrecht.
Mehr kann ich hierzu nicht beitragen.

Herzliche Grüße sendet Ihnen

Heinz Brassel

Ich gebe keine Antworten mehr…

Hallo Jule_78,

  1. Putzmittel/Streumittel sind auf die Nebenkosten verteilbar, gehören dazu.
  2. Krankenvertretungen erhöhen ebenfalls korrekt die Nebenkosten. Im Krankenfall ist dafür zu sorgen, dass ein Ersatz statt findet, der auch entlohnt wird. Der Vermieter muss dafür sorgen, dass die Hausmeisterleistung erledigt wird.
    Lohnfortzahlung im Krankheitsfall!
  3. Bezüglich der Versicherung lass dir vom Vermieter die Rechnungen der Versicherung zeigen, diese kopieren oder per Handy fotografieren. Dann genau prüfen, ob in dem Zeitraum eine Verrechnung zwischen alter Versicherungsleistung und neuer Versicherungsleistung statt gefunden hat und ob dies auch vom Vermieter berücksichtigt wurde.
    Du mußt nur das als Nebenkosten bezahlen, was in dem Zeitraum der Nebenkostenabrechnung auch vom Vermieter bezahlt wurde, er es dann anschließend auf die Mieter umgelegt hat.
    Beste Grüße
    Kocki

Hallo Julia,

ich bin kein Jurist. Die Hausmeister-Frage ist eine ausschl. juristische, weshalb ich sie nicht beantworten kann.

Die Gebäudevers.: Bei Änderung der Beiträge binnen eines Kalenderjahres sollte der Korrektheit wegen natürlich der jeweils alte / neue Beitrag zeitanteilig berechnet werden.

VG Jens
www.jens-sternberg.de

Da kann ich leider auch nichts zu sagen.
Ich denke da wären zur Beantwortung nicht Hausmeister sonder eher ein Mieterschutzbund zuständig.

Hallo,

Bezüglich Hausmeister:
Leider kann ich hierzu keine verbindliche Aussage machen.
Bezüglich Gebäudeversicherung:
Die Berechnung der Versicherungsprämie gilt immer für den abgeschlossenen Zeitraum. Somit hat eine Erhöhung der Versicherungsprämie erst ab dem Änderungsbeginn Gültigkeit. Die Prämieerhöhung aufgrund Schaden ist allerdings üblich, da hier wegen der Wohnungseigentümergemeinschaft keine Selbstbeteiligung vereinbart werden kann.

Thema Hausmeister:
Dürfen diese Ausgaben einfach auf die Mieter umgelegt werden?

  • JA
    Zumal anzuführen ist, dass unser Hauseingang im letzten Winter nicht
    einmal gestreut wurde?
  • Aber es wurde doch wohl geputzt?
    Ist das zulässig?
  • Ja, irgend jemand musste doch putzen.
    Im Grunde bezahle ich ja zweimal für nur eine einmal erbrachte Leistung?
  • Ja, kann man so sehen.

Thema: Gebäudeversicherung
Ist das zulässig?

  • JA
    Müsste das nicht aufgeteilt werden bis zum Abschluß der neuen Verträge
    die alte Summe und erst danach die neue, hohe Summe?
  • Nur wenn in der Abrechnung grundsätzlich abgegrenzt wird.

Hallo Julia,

zum Thema Hausmeister: Wenn der Hausmeister eigens für euer Haus angestellt ist, dann ist diese Verfahrensweise zulässig und nachvollziehbar. Wenn du krank bist, erhältst du ja auch dein Geld von deinem Arbeitgeber weiter. Deine Arbeit muss aber in dieser Zeit von jemand anderem gemacht werden. Wenn eine Hausmeisterfirma euer Haus betreuen würde, dann hätte diese in ihrem Stundensatz solche Eventualitäten in der Kalkulation berücksichtigt. Deswegen ist ein Stundensatz von einer Firma eben immer viel höher als der Stundensatz, den der Mitarbeiter bekommt. Hinzu kommen eben noch die AG-Anteile zum Lohn und die kalkulatorsichen Kosten für Loh, Krankheit, Urlaub, Feiertage usw.

Zum Thema Versicherung: Hier würde ich dir raten, dir die Rechnungen für die Versicherung vom Vermieter vorlegen zu lassen. Das Recht zur Einsichtnahme hast du als Mieter.

Liebe Grüße, Maria