Es gibt ja einige Selbstverteidigungskurse die z. B. darauf zielen den Angreifer unschädlich zu machen wie z.B. jiu Jitsu, Krav Maga etc.
Wie weit darf ein Verteidiger im Falle von Notwehr und Nothilfe gehen?
z. B. in folgenden Fällen:
- Eine Person wird angegriffen der Angreifer will ihm die Faust ins Gesicht schlagen, darf der Verteidiger so zurückschlagen dass derjenige Kampfunfähig ist?
- Ein Vertreter will in die Wohnung obwohl man ihm sagt man will nichts, er überschreitet aber die Wohnungstür, kann der Vertreter wenn er sich weigert oder kriminelle Interessen hat, mit Gewalt dazu gezwungen werden die Wohnung zu verlassen, bzw. ihn unschädlich machen durch Gewalt?
- Ein Dieb will einen den Rucksack oder die Handtasche entreißen, darf der Mann mit Schlägen daran gehindert werden?
- Eine andere Person wird überfallen, kann derjenige der Nothilfe leisten will diesen Menschen mit Schlägen und Gewalteinwirkung daran hindern?
- In bestimmten Selbstverteidigungen lernt man z. b. eine Waffe (Pistole) dem Angreifer zu entwenden bzw. sich nicht erschießen zu lassen, was passiert aber wenn man die Waffe dem Angreifer entwendet hat, und er sich selbst als Opfer darstellt?
Was sieht das deutsche Gesetz vor? Und warum werden trotzdem Opfer von Gewalt verurteilt weil sie sich gewährt haben?