Hallo,
wenn man vor hat als angestellter, Arbeitnehmer vorhat sich von der gesetzlichen Krankenversicherung zu verabschieden und in eine private Krankenversicherung zu wechseln, wie verhält es sich dann in den folgenden Beispielen mit der GKV und der Pflegeversicherung?
A: Der Angestellte ist bei einer Privaten Versicherung, die Frau arbeitet als angestellte mit einem angenommenen einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze. Das Paar hat zwei Kinder. Wo werden die Kinder versichert? Wer zahlt die Beiträge (AN / AG)?
B: Wie A, allerdings verdient die Frau über der Bemessungsgrenze und ist freiwillig in der GKV. Wo werden die Kinder versichert? Wer zahlt die Beiträge (AN / AG)?
C: Die Frau wird arbeitslos. Das Paar hat zwei Kinder. Wo werden die Kinder versichert? Wer zahlt die Beiträge (AN / AG)?
D: Die Frau wird arbeitslos und es existieren keine Kinder? Wer zahlt die Beiträge (AN / AG)?
E: Wie verhält es sich in den vorherigen Fällen mit dem Mutterschutz der Frau?
Noch ein paar allgemeine Fragen:
Wie hoch ist in etwa der Beitrag für eine Altersrückstellung einzuschätzen?
Mit was für einer Beitragssteigerung ist zwischen dem Eintrittsalter (angenommen 30) und dem Rentenalter zu rechnen?
Danke
MrDaBoss