Fragen zur PKV

Hallo,
wenn man vor hat als angestellter, Arbeitnehmer vorhat sich von der gesetzlichen Krankenversicherung zu verabschieden und in eine private Krankenversicherung zu wechseln, wie verhält es sich dann in den folgenden Beispielen mit der GKV und der Pflegeversicherung?

A: Der Angestellte ist bei einer Privaten Versicherung, die Frau arbeitet als angestellte mit einem angenommenen einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze. Das Paar hat zwei Kinder. Wo werden die Kinder versichert? Wer zahlt die Beiträge (AN / AG)?

B: Wie A, allerdings verdient die Frau über der Bemessungsgrenze und ist freiwillig in der GKV. Wo werden die Kinder versichert? Wer zahlt die Beiträge (AN / AG)?

C: Die Frau wird arbeitslos. Das Paar hat zwei Kinder. Wo werden die Kinder versichert? Wer zahlt die Beiträge (AN / AG)?

D: Die Frau wird arbeitslos und es existieren keine Kinder? Wer zahlt die Beiträge (AN / AG)?

E: Wie verhält es sich in den vorherigen Fällen mit dem Mutterschutz der Frau?

Noch ein paar allgemeine Fragen:

Wie hoch ist in etwa der Beitrag für eine Altersrückstellung einzuschätzen?
Mit was für einer Beitragssteigerung ist zwischen dem Eintrittsalter (angenommen 30) und dem Rentenalter zu rechnen?

Danke

MrDaBoss

Hallo,
ich könnte dir alle Fragen beantworten aber deine „Hausaufgaben“ mach ich nicht. Erarbeite das mal schön mit deiner Führungskraft oder dem Schulungsbeauftragten!
Auch deine beiden letzten Fragen sind nicht zu beantworten. Die erste ist zu unkonkret und die zweite kann ich nicht beantworten, da meine Glaskugel defekt ist!

Gruß cooler

Moin Cooler,

leider hat meine „Führungskraft“ nichts mit Versicherungen zu tun und „geschult“ werde ich zu Deiner Enttäuschung auch nicht. Es soll, das solltest Du als Scheinbar Versicherungsvermittler wissen, auch Leute geben, die einfach nur von der GKV in eine PKV wechseln wollen und zu diesem komplexen Themenbereich einige Fragen haben. Zu denen gehöre ich. Ich möchte DICH aber auch gar nciht weiter bitten, mir meine Fragen zu beantworten. Ich bin mir sicher, es gibt auch noch Mitglieder dieses Forums, die die Sinnhaftigkeit dieses Forums erkannt haben und nur auf einen Beitrag antowrten, wenn sie wirklich etwas sinnvolles zu sagen haben und helfen wollen. Von all denen würde ich mich über eine Antwort freuen.

MfG

MrDaBOss

A: Der Angestellte ist bei einer Privaten Versicherung, die
Frau arbeitet als angestellte mit einem angenommenen einkommen
unter der Beitragsbemessungsgrenze. Das Paar hat zwei Kinder.
Wo werden die Kinder versichert? Wer zahlt die Beiträge (AN /
AG)

Der maximale AG - Anteil beträgt 262,50 € für die Krankenversicherung und bis zu 35,56 € ab 01.01.2010 für die Pflegeversicherung , die gleichen Zuschüsse und Höchstgrenzen gelten auch für familienhilfeberechtigte Familienangehörige. Immer alle Beiträge aufaddiert.
Da Du mehr verdienst als Deine Frau müssen die Kinder ebenfalls in die Private.

B: Wie A, allerdings verdient die Frau über der
Bemessungsgrenze und ist freiwillig in der GKV. Wo werden die
Kinder versichert? Wer zahlt die Beiträge (AN / AG)?

Bei dem der mehr verdient. Bei den Beiträgen verhält es sich wie oben.

C: Die Frau wird arbeitslos. Das Paar hat zwei Kinder. Wo
werden die Kinder versichert? Wer zahlt die Beiträge (AN /
AG)?

Wenn die Frau arbeitslos wird und Leistungen wie etwa ALG bezieht ist sie gesetzlich versichert. Wenn die Kiddies bei Dir in der privaten KV sind ändert sich daran nichts. Die Beiträge bleiben wie bei A.

D: Die Frau wird arbeitslos und es existieren keine Kinder?
Wer zahlt die Beiträge (AN / AG)?

Siehe C

E: Wie verhält es sich in den vorherigen Fällen mit dem
Mutterschutz der Frau?

Private KV muss sie selber zahlen.

Noch ein paar allgemeine Fragen:

Wie hoch ist in etwa der Beitrag für eine Altersrückstellung
einzuschätzen?
Mit was für einer Beitragssteigerung ist zwischen dem
Eintrittsalter (angenommen 30) und dem Rentenalter zu rechnen?

Das kann Dir wirklich keiner beantworten, auch eine ungefähre Aussage ist nicht möglich.

Gruß

Killvaas

Danke. Sehr hilfreich.

Zu der frage beitragsentwicklung sollte man folgendes beachten:
die pkv wurde dazu verdonnert das man alle unversicherten aufnehmen muss in dem sog. basistarif, auch ohne gesundheitsprüfung. dieses spiegelte sich auch schon im letzten jahr in teilweise massiven beitragsanpassungen wieder. des weiteren gibt es gesellschaften auf gegenseitigkeit also klein a.g. wo die gewinne dem kunden und nicht den aktionären so zuflessen wie bei einer AG. Ein weiterer gesichtspunkt ist, das es einige gesellschaften gibt, die sehr bekannt dafür sind, tarife einfach zu schließen, und wieder neue angeblich marktgerechte zu platzieren. das hat zur folge das ein älterer versicherter in einem geschlossenen tarif von unten keinen jungen nachwuchs mehr in die tarife bekommt und dieser tarif dann übermäßig überteuert wird. wenn dann der versicherte noch krank ist und sich die gesellschaft die neuen tarife nicht gleich mit „brennenden Häsuern“ kaputt machen möchte, muss er oftmals in den dann überteuerten tarifen verbleiben, auch dann wenn der neue tarif vielleicht wesentlich bessere leistungen zu erheblich günstigeren beiträgen bietet. eins sollte man aber auch noch berücksichtigen und dies kann sehr wichtig werden: HARTZ 4. Beispiel Mann privat versichert, beitrag 300€ würde arbeitslos. so ist das gesetz seit dem 1.1.2009 geändert worden, das der privavrversicherte nicht mehr vers. pflichtig in der gkv wird. kommt er dann in die hartz 4 leistung, müsste er in den basistarif für rund 600 euro wechseln, als hartz 4 empfämnger wäre der beitrag dann auch rund 300 euro aberr schlechteren leistungen als vorher, hiervon übernimmt die arge dnn rund 140,- €…die restlichen runden 160 € sind leistungen dann des versicherungsnehmers, die er von seinen hartz 4 leistungen zahlen muss. da die wenigsten dies wissen sollte man gerade diesen punkt bis zur höchsten instanz klären lassen, da hartz 4 auch hilfe zum lebensunterhalt meiner meinung nach nicht um diesen betrag noch in mitleidenschaft gezogen werden darf. klartext von 359 € müssten für den privatversicherten nochmnal 160 € krankenbeiträge gezahlt werden.
aber lesen sie dies selber nach…dies zur ergänzung zu ihrer frage der arbeitslosigkeit. fragen zu deinen bieträgen kann keiner vorhersagen, lassen sie sich einfach aufzeigen das hat jede gesellschaft den abzuschließenden tarif vor 5 , vor 10 vor 15 oder 20 jahren…und die beitragsentwicklung, wer dies nicht aufzeigen möchte, hat was zu verbergen. ich hoffe, das diese kritische anmerkung weiterhelfen konnte. ich bin selbst privat vollvers. alleinversichert mit richtiger altersbeitragsentlastung, das wird oftmals verpasst oder eingesparte beiträge bei einem wechsel in die pkv nicht richtig wieder investiert.