Fragen zur Privaten KV

Hallo liebe w-w-w-ler,

demächst möchte ich von der freiwilligen Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen KV zu einer privaten KV wecheseln.

Wer kann mir bitte folgende Fragen beantworten?

  1. Was ist ein vernünftiger Krankenhaustagegeldsatz? Sollte er etwa einem aus meinem Monatsgehalt errechneten Tagesatz entsprechen oder würde das den Kassenbeitrag sehr in die Höhe treiben? Wie errechnet man diesen Tagessatz bzw. bieten einige Kassen da Pauschalwerte an?

  2. Was ist wenn man als Privat KV Mitglied plötzlich arbeitslos wird oder in Mutterschutz geht und alleinstehend ist, d.h. automatisch unter die Beitragsbemessungsgrenze fällt und kein anderes Einkommen in der Familie berücksichtigt werden kann? Verhält es sich ähnlich wenn man durch Umstellung auf Halbtagsarbeit unter die Bemessungsgrenze kommt? Kann man dann problemlos in eine gesetzliche KV wechseln und bei Aufnahme einer Arbeit mit Einkommen über der Beitragsbemessunggrenze wieder problemlos zurück zur privaten KV wechseln?

  3. Worauf sollte man achten (ausser gewüschte Leistungsschwerpunkte und korrekter Angabe der Krankengeschichte) wenn man einen Vertrag mit einer privaten KV abschliesst? Mögliche Fallen? (z.B. in puncto Beitragsentwicklung?)

  4. Gibt es gesetzlich festgelegte Kündingungfristen wenn man von einer privaten KV in eine andere wechseln möchte?

  5. Müssen meine Kinder automatisch über mich privat versichert werden? (habe noch keine) Oder können sie auch bei dem z.B. gesetzlich versicherten Vater mitversichert sein?

  6. Wenn das Prospekt der Kasse Kostenübernahme bei Heilpraktikerbehandlung verspricht, heisst das, dass alles übernommen wird oder gibt es Heilpraktikergruppen oder Behandlungsmethoden, die automatisch ausgeschlossen werden? (Wichtig sind mir vor allem Akupunktur, Kinesiologie, TCM)

  7. Wie ist es wenn man auch für Auslandsaufenthalte mitversichert ist? Gilt das dann nur für die EU-Länder, weltweit, bestimmte Länder? Brauche ich das überhaupt, falls ich z.B. beim ADAC eine Auslandskrankenversicherung mit Rücktransport etc. abgeschlossen habe? Wie wirkt sich so ein Auslands-KV Zusatz auf die Beiträge aus, bzw. wie notwendig ist er, vorausgesetzt man ist bei Dienstreisen über den AG auslandskrankenversichert und ist privat relativ selten (2-3 mal im Jahr) im europäischen Ausland unterwegs?

So, das wär’s für den Augenblick. Ich würde mich sehr freuen, Tipps aus der Erfahrung deren, die sich schon im Privatversicherungsdschungel erfolgreich durchgeschlagen haben, zu bekommen.

Vielen Dank im Voraus.

Liebe Gruesse,

Ama

Hallo Anna

  1. Was ist ein vernünftiger Krankenhaustagegeldsatz? Sollte er
    etwa einem aus meinem Monatsgehalt errechneten Tagesatz
    entsprechen oder würde das den Kassenbeitrag sehr in die Höhe
    treiben? Wie errechnet man diesen Tagessatz bzw. bieten einige
    Kassen da Pauschalwerte an?

Ehrliche Antwort? kein KHT!

  1. Was ist wenn man als Privat KV Mitglied plötzlich
    arbeitslos wird

musst Du zuück in die GKV oder (wenn Du länger als 5 jahre versichert warst) bekommst Du das Geld, das das AA an die Kasse zahlen würde um Deine Private zu zahlen
oder in Mutterschutz geht und alleinstehend

ist,

Hier ist die Schwachstelle: Du musst weiter zahlen. Außer Du nimmst einen der beiden Tarife, die eine Beitragsaussetzung während des Bezuges von Mutterschaftsgeldes für eine bestimmte Zeit gewähren.
d.h. automatisch unter die Beitragsbemessungsgrenze fällt
Musst Du in die Kasse zurück

und kein anderes Einkommen in der Familie berücksichtigt
werden kann? Verhält es sich ähnlich wenn man durch Umstellung
auf Halbtagsarbeit unter die Bemessungsgrenze kommt? Kann man
dann problemlos in eine gesetzliche KV wechseln und bei
Aufnahme einer Arbeit mit Einkommen über der
Beitragsbemessunggrenze wieder problemlos zurück zur privaten
KV wechseln?

Du kommst nur dann in die Kasse zurück, wenn Du unter die BBG fällst oder Arbeitslos wirst. Ansonsten gibt es kein Zuück. Wofür auch, wenn Du immer über der BBGT verdienst und auch noch für mehr Schutz weniger bezahlst… besonders im Alter?

  1. Worauf sollte man achten (ausser gewüschte
    Leistungsschwerpunkte und korrekter Angabe der
    Krankengeschichte) wenn man einen Vertrag mit einer privaten
    KV abschliesst? Mögliche Fallen? (z.B. in puncto
    Beitragsentwicklung?)

Das ist eine sehr komplozierte Frage! Beitragsanpassungen sind ganz verschieden. Selbst innerhalb der Versicherung! So kann es passieren, dass die sagen wir mal 30-jährigen eine Beitragsenkung haben und die 35-jährigen eine Anpassung!
Hier im WWW möchte ich keine Aussage machen, wer besonders hohe Steigerungen hat (Abmahnungen) oder wer z.Zt. weniger empfehlenswert ist.

  1. Gibt es gesetzlich festgelegte Kündingungfristen wenn man
    von einer privaten KV in eine andere wechseln möchte?

Ja: erst mal (bei den meisten) 3 Jahre und dann jährlich.
Solltest Du aber möglichst nicht machen: Du verlierst nicht nur alle Deine Altersrückstellungen, sondern wirst auch noch mit dem höherem Eintrittsalter eingestuft. Besser: gleich die richtige wählen!

  1. Müssen meine Kinder automatisch über mich privat versichert
    werden? (habe noch keine) Oder können sie auch bei dem z.B.
    gesetzlich versicherten Vater mitversichert sein?

Immer beim Mehrverdienenden.

  1. Wenn das Prospekt der Kasse Kostenübernahme bei
    Heilpraktikerbehandlung verspricht, heisst das, dass alles
    übernommen wird oder gibt es Heilpraktikergruppen oder
    Behandlungsmethoden, die automatisch ausgeschlossen werden?
    (Wichtig sind mir vor allem Akupunktur, Kinesiologie, TCM)

Nicht unbedingt: es gibt die Art, dass alles, was im GVfH steht bezahlt wird, oder was im Hufelandverzeichnis steht, oder was medizinisch als erfolgversprechend eingestuft wird. Steht aber in den Bedingungen.

  1. Wie ist es wenn man auch für Auslandsaufenthalte
    mitversichert ist? Gilt das dann nur für die EU-Länder,
    weltweit, bestimmte Länder? Brauche ich das überhaupt, falls
    ich z.B. beim ADAC eine Auslandskrankenversicherung mit
    Rücktransport etc. abgeschlossen habe? Wie wirkt sich so ein
    Auslands-KV Zusatz auf die Beiträge aus, bzw. wie notwendig
    ist er, vorausgesetzt man ist bei Dienstreisen über den AG
    auslandskrankenversichert und ist privat relativ selten (2-3
    mal im Jahr) im europäischen Ausland unterwegs?

Auch hier gibt es viele Unterschiede. Von 4 Wochen bis zu unbegrenzt. Steht auch in den Bedingungen.
wenn Du willst, dann kannst Du mir ja mal ein e-mail senden.
Grüße
Raimund

Hallo Raimund,

kleinere Ergänzungen von mir noch dazu.

Beitragsbemessunggrenze wieder problemlos zurück zur privaten
KV wechseln?

Du kommst nur dann in die Kasse zurück, wenn Du unter die BBG
fällst oder Arbeitslos wirst. Ansonsten gibt es kein Zuück.
Wofür auch, wenn Du immer über der BBGT verdienst und auch
noch für mehr Schutz weniger bezahlst… besonders im Alter?

Ab 55 ist ein Wechsel bei den meisten Vorbedingungen von der PKV in die GKV nicht mehr möglich.

Ja: erst mal (bei den meisten) 3 Jahre und dann jährlich.

Was Raimund hier ausdrücken wollte:
Du hast meistens eine Mindestversicherungsdauer einzuhalten.
Die Kündigungsfrist (ordentlich) beträgt 3 Monate zum Ende des Versicherungsjahres oder einen Monat ab Kenntnis von wesentlichen Vertragsänderungen (außerordentlich).

Immer beim Mehrverdienenden.

Stimmt so nicht. Es kommt auf die Konstellationen an.
Es ist aber auch gut möglich, dass jemand privat versichert ist und die Kinder bei der Frau, obwohl die weniger verdient, als er.
Es kommt darauf an, wieviel weniger bzw. wieviel mehr. Aber häufig ist es so, dass das Kind beim Mehrverdiener mitversichert wird. Es ist aber kein Muss.

Auch hier gibt es viele Unterschiede. Von 4 Wochen bis zu
unbegrenzt. Steht auch in den Bedingungen.

Per Bedingungen gilt er in Europa unbegrenzt. Außereuropäisch geht es dann bei 4 Wochen los. Der Rest ist Verhandlungssache und Tarif-/Gesellschaftsabhängig.

Gruß
Marco