Hallo liebe w-w-w-ler,
demächst möchte ich von der freiwilligen Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen KV zu einer privaten KV wecheseln.
Wer kann mir bitte folgende Fragen beantworten?
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Was ist ein vernünftiger Krankenhaustagegeldsatz? Sollte er etwa einem aus meinem Monatsgehalt errechneten Tagesatz entsprechen oder würde das den Kassenbeitrag sehr in die Höhe treiben? Wie errechnet man diesen Tagessatz bzw. bieten einige Kassen da Pauschalwerte an?
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Was ist wenn man als Privat KV Mitglied plötzlich arbeitslos wird oder in Mutterschutz geht und alleinstehend ist, d.h. automatisch unter die Beitragsbemessungsgrenze fällt und kein anderes Einkommen in der Familie berücksichtigt werden kann? Verhält es sich ähnlich wenn man durch Umstellung auf Halbtagsarbeit unter die Bemessungsgrenze kommt? Kann man dann problemlos in eine gesetzliche KV wechseln und bei Aufnahme einer Arbeit mit Einkommen über der Beitragsbemessunggrenze wieder problemlos zurück zur privaten KV wechseln?
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Worauf sollte man achten (ausser gewüschte Leistungsschwerpunkte und korrekter Angabe der Krankengeschichte) wenn man einen Vertrag mit einer privaten KV abschliesst? Mögliche Fallen? (z.B. in puncto Beitragsentwicklung?)
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Gibt es gesetzlich festgelegte Kündingungfristen wenn man von einer privaten KV in eine andere wechseln möchte?
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Müssen meine Kinder automatisch über mich privat versichert werden? (habe noch keine) Oder können sie auch bei dem z.B. gesetzlich versicherten Vater mitversichert sein?
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Wenn das Prospekt der Kasse Kostenübernahme bei Heilpraktikerbehandlung verspricht, heisst das, dass alles übernommen wird oder gibt es Heilpraktikergruppen oder Behandlungsmethoden, die automatisch ausgeschlossen werden? (Wichtig sind mir vor allem Akupunktur, Kinesiologie, TCM)
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Wie ist es wenn man auch für Auslandsaufenthalte mitversichert ist? Gilt das dann nur für die EU-Länder, weltweit, bestimmte Länder? Brauche ich das überhaupt, falls ich z.B. beim ADAC eine Auslandskrankenversicherung mit Rücktransport etc. abgeschlossen habe? Wie wirkt sich so ein Auslands-KV Zusatz auf die Beiträge aus, bzw. wie notwendig ist er, vorausgesetzt man ist bei Dienstreisen über den AG auslandskrankenversichert und ist privat relativ selten (2-3 mal im Jahr) im europäischen Ausland unterwegs?
So, das wär’s für den Augenblick. Ich würde mich sehr freuen, Tipps aus der Erfahrung deren, die sich schon im Privatversicherungsdschungel erfolgreich durchgeschlagen haben, zu bekommen.
Vielen Dank im Voraus.
Liebe Gruesse,
Ama