Fragen zur Privathaftpflicht

Hallo

Greifen meint doch hier, das die
Gebäudeversicherung den Schadenssnteil übernimmt, der zwischen
150000 und 600000 Euro liegt.

richtig

Aber alles, was drunter oder
drüber liegt, muss - laut Abkommen - die Haftpflicht
übernehmen.

richtig

Und dagegen sichert sich so eine Versicherung mit
dieser Klausel ab.

falsch. sie besagt nur, daß in den grenzen des regeßverzichts nichts an die feuerversicherung gezahlt wird.

Verursache ich also einen Brand, der einen
Schaden unter 150000 oder über 600000 Euro zur Folge hat,
stehe ich als Versicherungsnehmer ziemlich dumm da, wenn ich
so eine Klausel im Vertrag habe. Oder versteh ich da was
falsch?

ja, denn ausgeschlossen ist nur der bereich der unter den regreßverzicht fällt.
außerhalb der grenzen reguliert deine phv gemäß der bedingungen.

btw: diese grenzen muß man erst mal erreichen. und das
feuerregreßverzichtsabkommen wäre eine sache um die ich mich als letztes kümmern würde, wenn ich auf der suche nach eine phv wäre.

mfg
snake

Hallo

Greifen meint doch hier, das die
Gebäudeversicherung den Schadenssnteil übernimmt, der zwischen
150000 und 600000 Euro liegt.

richtig

Aber alles, was drunter oder
drüber liegt, muss - laut Abkommen - die Haftpflicht
übernehmen.

richtig

Und dagegen sichert sich so eine Versicherung mit
dieser Klausel ab.

falsch. sie besagt nur, daß in den grenzen des regeßverzichts
nichts an die feuerversicherung gezahlt wird.

Verursache ich also einen Brand, der einen
Schaden unter 150000 oder über 600000 Euro zur Folge hat,
stehe ich als Versicherungsnehmer ziemlich dumm da, wenn ich
so eine Klausel im Vertrag habe. Oder versteh ich da was
falsch?

ja, denn ausgeschlossen ist nur der bereich der unter den
regreßverzicht fällt.
außerhalb der grenzen reguliert deine phv gemäß der
bedingungen.

Also nochmal um sicherzugehen, das ich es auch richtig verstanden habe: Sobald ein Brandschaden über 150000 Euro eintritt, wird der - so ein Abkommen besteht - von der Gebäudeversicherung übernommen und zwar bis zu einem Betrag von 600000 Euro. Bei Schäden die unter 150000 oder über 600000 Euro liegen, zahlt meine Haftpflicht?

Wenn das so klar ist, warum muss im Vertragswerk extra darauf hingewiesen werden? Die PHV sagt da doch quasi, dass sie den SChaden zwischen 150000 und 600000 nicht übernimmt, wenn die Gebäudeversicherung dem Abkommen beigetreten ist. Das muss man doch nur klarstellen, wenn man davon ausgeht, das so ein Gebäudeversicherer auch mal vertragsbrüchig wird…

btw: diese grenzen muß man erst mal erreichen. und das
feuerregreßverzichtsabkommen wäre eine sache um die ich mich
als letztes kümmern würde, wenn ich auf der suche nach eine
phv wäre.

Naja, ich wohne in einem recht großen Mietshaus, an das andere Mitshäuser unmittelbar angrenzen. Quasi ein recht großes Reihenhaus. Wenn es da mal zu einem Brand kommt und der übergreift, dann können recht schnell mehr als 600000 Euro zusammen kommen.

Worum würdest du dich denn kümmern?

mfg
snake

Mit richtig lesen hat das leider nichts zu tun. In den mir
vorliegenden Haftpflichtbedingungen steht es nicht so
(zumindest nicht unter §1). Davon kannst du dich
beispielsweise hier überzeugen:

https://www.haftpflichtkasse.de/servlet;jsessionid=a…

Trotzdem danke für den Link. Immerhin weiß ich jetzt, dass es
auch Versicherungsbedingungen gibt, die das ausdrücklich
einschließen. Habe auch schon einen Versicherer gefunden, bei
dem das der Fall ist. Der verwendet die von dir verlinkten
Vertragsbedingungen.

Sie sind anstrengend, wissen Sie das? :wink:

Es steht im obigen Link, dass entsprechende Schäden die den Tod, Verletzung oder Gesundheitsschädigungen; oder Beschädigung oder Vernichtung von Sachen zur Folge haben, dass Versicherungsschutz besteht und die Haftung für Schäden (generell) übernommen wird.

Die Haftung erstreckt sich auch auf die unechten Vermögensschäden, da man Kraft Gesetz auch für diese haftbar gemacht werden kann. Es steht nicht drin, dass nur der Schaden an der Person oder der Sache übernommen wird. Da kein Ausschluss für unechte Vermögensschäden in den AHB’s steht, sind diese mit eingeschlossen, wie andere Kosten/Schäden, die auch nicht explizite genannt sind auch!

Sie machen Sie zu viele Gedanken und Interpretieren falsch!

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Hallo

Also nochmal um sicherzugehen, das ich es auch richtig
verstanden habe: Sobald ein Brandschaden über 150000 Euro
eintritt, wird der - so ein Abkommen besteht - von der
Gebäudeversicherung übernommen und zwar bis zu einem Betrag
von 600000 Euro. Bei Schäden die unter 150000 oder über 600000
Euro liegen, zahlt meine Haftpflicht?

nicht ganz:
ist der schaden unter 150000 zahlt die gebäudev und nimmt deine phv in regreß. zwischen 150000 und 600000 zahlt die gebäudev und nimmt deine phv nicht in regeß. ab 600000 zahlt wieder die gebäudev und nimmt deine phv wieder in regreß. du wirst überigens so gut wie keinen versicherer finden der dem abkommen nicht beigetreten ist. guggst du hier: http://www.gdv.de/Downloads/allg_Bedingungen_fSV462/…

Wenn das so klar ist, warum muss im Vertragswerk extra darauf
hingewiesen werden? Die PHV sagt da doch quasi, dass sie den
SChaden zwischen 150000 und 600000 nicht übernimmt, wenn die
Gebäudeversicherung dem Abkommen beigetreten ist. Das muss man
doch nur klarstellen, wenn man davon ausgeht, das so ein
Gebäudeversicherer auch mal vertragsbrüchig wird…

der versicherer stellt nur klar in welchen grenzen er leisten wird. den versicherern steht es im übrigen frei dem abkommen beizutreten. rate mal warum die alle drin sind. es geht einfach nur um vereinfachung von schadenfällen.
sollte der gebäudeversicherer dem abkommen nicht beigetreten sein, kann dir das auch wurst sein, denn dann gilt die bedingung aus deinen ahb nicht und der gebäudeversicherer nimmt deine phv in regess.
egal wie rum du die sache betrachtet, das feuerregeßverzichtsabkommen tangiert dich als vn im grunde überhaupt nicht. es betrifft nur die schadenregulierung und wird unter den versicherern abgeklärt. du kriegst davon nix mit.

Worum würdest du dich denn kümmern?

ansprechpartner in der nähe, kleinkindklausel, schlüssel, forderungsausfall, ggf weitere einschlüsse falls nötig (surfen, tagesmutter usw.), schauen ob ich noch eine andere hv benötige (berufs-, amts-, tierhalter-hv…)
an sonsten bin ich der meinung: über eine phv diskutiert man nicht, die hat man.
mfg
snake

nicht ganz korrekt von mir vorher

ist der schaden unter 150000 zahlt die gebäudev und nimmt
deine phv in regreß.

soweit richtig

zwischen 150000 und 600000 zahlt die
gebäudev und nimmt deine phv nicht in regeß.

das war falsch. die phv wird bis 150000 in regress genommen.

ab 600000 zahlt
wieder die gebäudev und nimmt deine phv wieder in regreß.

auch nicht ganz richtig:
die gebäude zahlt den schaden und nimmt deine phv mit 450000 eur in regreß (600000-150000).

so jetzt wars richtig ^^
snake

Hallo

Mit richtig lesen hat das leider nichts zu tun. In den mir
vorliegenden Haftpflichtbedingungen steht es nicht so
(zumindest nicht unter §1). Davon kannst du dich
beispielsweise hier überzeugen:

https://www.haftpflichtkasse.de/servlet;jsessionid=a…

so nicht ganz richtig.
ein phv-vertrag setzt sich aus den ahb, dem antrag, dem versicherungsschein und den besonderen bedingungen bzw. der risikobeschreibung zum vertrag zusammen.

schau mal hier unter Nr. II Abs. 6
https://www.haftpflichtkasse.de/servlet;jsessionid=a…
er besagt das vermögensschäden mitversicherbar sind.

dann versuch mal per internet einen antrag zu stellen.
als versicherungssumme zeichnet der vr
„€ 50.000.000,- pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden“
er schließt also vermögensschäden mit ein.

also wenn du schon die bedingungen auseinanderpflücken willst, dann bitte alles, was dazu gehört. :wink:

Trotzdem danke für den Link. Immerhin weiß ich jetzt, dass es
auch Versicherungsbedingungen gibt, die das ausdrücklich
einschließen.

Ich kenne keinen der vermögensschäden grundsätzlich ausschließt.

Sie sind anstrengend, wissen Sie das? :wink:

Sie machen Sie zu viele Gedanken und Interpretieren falsch!

/signed *ggg*

mfg und gn8
snake

Wenn das so klar ist, warum muss im Vertragswerk extra darauf
hingewiesen werden? Die PHV sagt da doch quasi, dass sie den
SChaden zwischen 150000 und 600000 nicht übernimmt, wenn die
Gebäudeversicherung dem Abkommen beigetreten ist. Das muss man
doch nur klarstellen, wenn man davon ausgeht, das so ein
Gebäudeversicherer auch mal vertragsbrüchig wird…

Sehr geehrter Herr F,

bitte glauben Sie doch jetzt einfach, dass das Regressabkommen für Sie keinen Nachteil hat. Mir und den anderen Kollegen ist noch nie eine Info, Gerücht oder ähnliches untergekommen in der Art: „Aufgepasst beim Regreßabkommen“. wenn es dazu irgendwie negative bedingungen gäbe, dann hätten sie hier schon längst was erfahren! Auch gabs noch nie einen hilfreichen Tip seitens Stiftung Wa…, Verbraucherzentr… oder Wiso, welcher das regressabkommen irgendwie im zusammenhang mit der phv negativ erwähnt hätte.

Wenn das so klar ist, warum muss im Vertragswerk extra darauf…

Die Versicherung schreiben auch viele Bestimmungen aus den VVG explizit hinein in Ihre einzelnen Bedingungsparagrafen, so als hätten sie diese selbst „erfunden“. Diese Bedingungen sind dann exakte Kopien der Gesetze(beispiel veräußerung). ;zwingende Rechtsnormen natürlich vorausgesetzt!

Auch gibs keine tricks bei den unechten vermögensschäden, die sind immer in der versicherungssumme für Personenschäden oder Sachschäden enthalten. Sie sind ja auch keine Vermögensschäden, deswegen sagt man ja auch unechte.