Hallo zusammen,
ich bin zur Zeit auf der Suche nach einer Haftpflichtversicherung. Deshalb vergleiche ich gerade Angebot und Vertragsbedingungen verschiedener Anbieter um so ein möglichst gutes Angebot zu finden. Beim Vergleichen sind mir allerdings einige Sachen aufgefallen, die ich nicht verstehe. Deshalb mein Beitrag in diesem Forum.
1.) Selbstbeteiligung:
Nach dem, was ich bis jetzt in Erfahrung gebracht habe, bin ich zu dem Schluß gekommen, das ich eine Selbstbeteiligung wählen sollte.
Ausschlaggebend ist hier v.a. ein Punkt: Haftpflichtversicherer sind nicht dazu verpflichtet, mich zu versichern. Ob man bei einem Versicherungsunternehmen einen Vertrag bekommt oder nicht, scheint von den Vorschäden abzuhängen. Zumindest wird man vor Vertragsabschluß immer danach gefragt.
D.h. für mich, dass ich meine Haftpflichtversicherung nur dann in Anspruch nehme, wenn es um einen größeren Schaden geht.
Folglich macht ein Verzicht auf Selbstbeteiligung kaum einen Sinn. Bei einem großen Schaden kommt ess auf die 125 – 500 Euro nun wirklich nicht mehr an.
- Forderungsausfalldeckung/Deckungsumfang –summe
Eine Forderungsausfalldeckung halte ich für unverzichtbar, wenn ich mir überlege, dass 30% aller Deutschen angeblich nicht über eine Haftpflichtversicherung verfügen.
Wenn ich es richtig verstanden habe, greift die Forderungsausfalldeckung nur da, wo der Schädiger einen Schaden verursacht, der in die Zuständigkeit der Privathaftpflicht fällt. Das ist aber noch nicht alles. Versicherungen zahlen in der Regel nur da, wo der zugefügte Schaden auch durch die eigene Privathaftpflichtversicherung gedeckt ist. Bei manchen kommen dann noch zusätzliche Deckungserweiterungen hinzu.
Daraus würde dann also folgen, dass man sich gut überlegen muss, welchen Risiken man besonders ausgesetzt ist, um diese bei der Auswahl der Versicherung zu berücksichtigen. Wenn ich z.B. viel im Meer schwimme, sollte man diesen ganzen Kite- Surf- und Bootskram berücksichtigen, auch , wenn man es selbst nicht macht!
Grundsätzlich bin ich hier zu dem Eindruck gekommen, dass ein möglichst großer Deckungsumfang nicht schaden kann. Da würde man am falschen Ende sparen (das kann man ja bei der Selbstbeteiligung machen)
- Versicherung gegen Vermögensschäden
Das ist in meinen Augen ein schlechter Witz. Alle Vertragsbedingungen, die ich mir angesehen habe, schließen unter Verweis auf die allgemeinen Versicherungsbedingungen alle Vermögensschäden aus, die Folge von Personen- oder Sachschäden sind.
Was bitteschön bleibt den da noch übrig???
- Versicherung gegen Schlüsselverlust
Private Schlüssel:
Eigentlich lohnt das nur, wenn man in einem Haus mit zentraler Schließeinrichtung wohnt. Also entweder zur Miete oder eben Als Besitzer einer Eigentumswohnung. Das sind in meinen Augen die Fälle, bei denen einen der Verlust des Schlüssels richtig teuer kommt (von Tresorschlüsseln mal abgesehen).
Hier muss man scheinbar auch aufpassen. Versichert ist meist nur der Verlust fremder privater Schlüssel. D.h. für mich z.B. der Verlust der Schlüssel, die einem vom Vermieter überlassen wurden. Da steht man dann dumm da, wenn man eine Eigentumswohnung in einem großen Wohnblock hat. Den bei diesen Schlüsseln handelt es sich ja nicht um fremde.
Sehe ich das so richtig?
Berufliche Schlüssel:
Klingt natürlich verlockend, aber auch hier bin ich beim Kleingedruckten auf fragwürdiges gestoßen.
So bietet eine Versicherung auch die Versicherung gegen den Verlust beruflicher Schlüssel an. Wenn man dann einen Blick in die besonderen Versicherungsbedingungen wirtft, liest man folgenden Ausschluss:
“Nicht versichert ist der Verlust von Schlüsseln zu Gebäuden, die Versicherte im ganzen für eigene gewerbliche, betriebliche oder freiberufliche – Zwecke nutzen oder besitzen bzw. besaßen oder genutzt hatten“
Da frag ich mich, was unter der Formulierung “im ganzen“ zu verstehen ist. Für mich heißt das, das man keine Schlüssel von Gebäuden ersetzt bekommt, die ausschließlich kommerzieller Nutzung dienen bzw. umgekehrt, das nur dann gezahlt wird, wenn man das Gebäude quasi auch privat nutzt. Habe ich das richtig verstanden?
Ich z.B. arbeite in einer Einrichtung, die Nachhilfe anbietet. Zu den Räumlichkeiten habe ich selbstverständlich auch einen Schlüssel. Da ich aber nicht dort wohne, würde die Versicherung im Falle des Verlustes des Schlüssels nicht zahlen.
- Einige weitere Fragen:
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Kann ich eigentlich irgendwo einsehen, welche (größeren) Schadensfälle bei Haftpflichtversicherungen am häufigsten vorkommen?
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In den Versicherungsbedingungen gibt es unter „Mietsachschäden“ immer wieder die folgende Formulioerung:
“Ausgeschlossen sind die unter den Regressverzicht nach dem Abkommen der Feuerversicherer bei übergreifenden Schadenereignissen fallenden Rückgriffsansprüche.“
Was bitte ist da mit „übergreifenden Schadenereignissen“ gemeint und hat es mit dem „Regressverzicht“ auf sich? Welche Konsequenzen hat diese Klausel für einen Versicherten im Brandfall?
- Was ist eigentlich eine Maklerversicherung?
Bei meinen Recherchen bin ich auch auf Versicherungen gestoßen, die sich als Maklerversicherung bezeichnen, bzw. als solche bezeichnet werden. Was ist damit gemeint? Werden die dann nur über Makler vertrieben? Wodurch unterscheiden die sich von den anderen großen Versicherungen?
Wenn wer Kritik/Ergänzungen zu meinen Überlegungen hat, würde ich mich sehr über einen Beitrag freuen. Gleiches gilt natürlich für die Beantwortung meiner Fragen