Hallo,
angenommen ein Ehepaar besitzt eine Berufsrechtschutzversicherung für Angestellte für die Frau und den Mann. 2008 war die Frau selbständig, der Mann angestellt. Vor mehr als 2 Jahren hat die Frau ihre Selbständigkeit aufgegeben und hat ebenfalls einen Job als Angestellte angenommen. Heute flattert der Familie ein Schreiben des alten Steuerberaters ins Haus, der von dem Ehepaar die Zahlung einer angeblich noch offenen Rechnung verlangt.
Meine Frage an euch: Greift die jetzt laufende Rechtschutversicherung auch für diesen Fall, der sich auf ein Thema aus 2008 bezieht ?
Hallo,
Auch Hallo,
Meine Frage an euch: Greift die jetzt laufende
Rechtschutzversicherung auch für diesen Fall, der sich auf ein
Thema aus 2008 bezieht ?
Ja, wenn
- 2008 die Wartezeit erfüllt war und
- die selbständige Tätigkeit der Ehefrau mitversichert war.
Gegenfrage: Ist die Rechnung strittig? Falls ja, was sagt der Steuerberater dazu?
Gruß Keki
Hallo,
Thema aus 2008 bezieht ?
sollte das nicht verjährt sein?
Gruß
loderunner
Thema aus 2008 bezieht ?
sollte das nicht verjährt sein?
Rein fiktiv:
-> Geschäftsjahr 2008
-> Bilanz erstellt in 2009
-> Rechnungsstellung 2012, betrifft Bilanz 2008
Gruß Keki