Fragen zur Reihenfolge/Antragstellung auf AlG II

Hallo zusammen,

jemand hat sich den Hauptantrag auf AlG II auf arbeitsagentur.de heruntergeladen und diesen am PC ausgefüllt und per Hand unterschrieben. Sämtliche Unterlagen zur KDU+Heizung, Einkommensbescheinigung, Mietbescheinigung … hat die Person dem Antrag beigefügt.

Die Person ging zur ARGE und hat am Empfang gesagt, dass sie hier einen Antrag auf AlG II … hat und diesen abgeben möchte.

Dort wurde die Person schon belächelt und sie an den zzt. zuständigen Sachbearbeiter weitergeleitet.

Dieser hat der Person dann gesagt, dass sie sich das mit AlG II auf jeden Fall nochmal überlegen sollte, ob sie nicht Wohngeld beantragen möchte und ob sie sich das schon hat ausrechnen lassen. Das hat die Person natürlich schon gemacht und Wohngeld ist bei Weitem nicht so hoch wie evtl. AlG II.

Dann müsste noch geprüft werden, ob die Person evtl. noch Restanspruch auf AlG I hat!? Die Person hat eine dreijährige Berufsausbildung abgeschlossen und bezog nach erfolgreich bestandender Abschlussprüfung für zwei Wochen AlG I, da ihr Ausbildungsbetrieb sie nicht übernommen hat. Nach diesen zwei Wochen hat die Person eine Teilzeitstelle über eine Zeitarbeitsfirma erhalte, welche zzt. noch für sieben Monate befristet ist. In dieser Anstellung erhält sie monatlich 768 € brutto = 615,74 € netto. Kann es sein, dass die Person wirklich noch einen Restanspruch auf AlG I hat? Wenn ja, wie hoch könnte dieser sein?

Dann hat der Sachbearbeiter gesagt, dass das mit den ganzen Zeitarbeitsfirmen, Zeitarbeitern … auch nicht so toll wäre. Die einzigen, die davon profitieren würden, wären die Auftraggeber und die Zeitarbeitsfirmen selbst und der Arbeitnehmer hätte gar nichts davon!

Da die Person zum 01.12. umzieht, wäre er dann sowieso nicht mehr der richtige Ansprechpartner und die Person müsste dann sich einen Termin bei den zuständigen Kollegen geben lassen, die ihr dann bei diesem ersten Termin alle Antragsformulare aushändigen würden, welche sie dann bei einem Folgetermin erst abgeben könnte.

Ist das wirklich so bzgl. der Antragstellung? Muss diese Reihenfolge eingehalten werden? Ist es nicht möglich, wenn man diese Antragsformulare ausgedruckt und ausgefüllt hat, einfach bei der ARGE abzugeben? Diese müssten doch auf jeden Fall bearbeitet werden, oder!?

Bitte um eure Antworten.

Vielen Dank im Voraus.

Schöne Grüße

GUS

Hallo

Diese müssten doch auf jeden Fall bearbeitet werden, oder!?

Der Antrag muss angenommen werden, sei er auch noch so lächerlich (Dort wurde die Person schon belächelt).

Trotzdem müssen tatsächlich andere Ansprüche geprüft werden, das kann man aber auch nach Abgabe des Antrags machen. Einen Alg I Ablehnungsbescheid wollen die m.W. meistens haben.

Man kann aber auch Alg I beantragen, und wenn man da nichts kriegt, gilt ab dem Alg I Antrag der Alg II Anspruch.

Also, da einen Antrag abgeben, wo es jetzt am schnellsten oder einfachsten geht. Ich glaub, ich würde morgen direkt nochmal zur Arge und drauf bestehen, dass die den Antrag annehmen.

Viele Grüße

Nachfrage!
Hallo Simsy Mone,

wenn mein Gehirn nicht ausreicht, frag ich gerne nach! :wink:

Man kann aber auch Alg I beantragen, und wenn man da nichts kriegt, gilt ab dem Alg I Antrag der Alg II Anspruch.

Gibt es hierfür Richtlinien/Gesetzte/Verordnungen!

Denn manchmal ist es die Frage, erst ALG2 oder erst ALG1 beantragen.
Somit würde ein Antrag auf ALG1 ja gleichgesetzt mit Antrag auf ALG2.

Da wäre toll, dort näheres zu erfahren!

VG René

Danke, Danke, Danke

Dann hat der Sachbearbeiter gesagt, dass das mit den ganzen
Zeitarbeitsfirmen, Zeitarbeitern … auch nicht so toll wäre.
Die einzigen, die davon profitieren würden, wären die
Auftraggeber und die Zeitarbeitsfirmen selbst und der
Arbeitnehmer hätte gar nichts davon!

Ein 3faches Danke.
Ich habe es immer gesagt und so ist, wenn selbst Mitarbeiter der ARGE’n es so bekunden.
Es war ein mieser Tag für den Antragsteller, aber ein großer Tag für Deutschland.
Es ist das Zitat des Jahres. Es ist so herrlich.
Nochmals Danke.