Guten Abend liebe Mitmenschen,
Ich arbeite selbständig und ich habe zwar schon einige Male meine Steuererklärung gemacht, doch für 2015 gestaltet es sich für mich etwas komplizierter:
1.) da ich letztes Jahr (weil ich über die Grenze gekommen war) die Umsatzsteuer mit berechnen muss, muss ich nun auf jeden Fall das Formular EÜR ausfüllen.
Meine Frage hierzu: ist dann die Anlage S bei der ESt hinfällig?
Ich vermute nein, und wem dem so ist: muss ich dann dort den Netto- oder Bruttogewinn eintragen?
2.) Da ich im letzten Jahr zusätzlich ein paar Monate zu meiner Selbständigkeit auch als Angestellte in Teilzeit gearbeitet habe, wurde ein Teil meiner KV von meinem Arbeitgeber bezahlt. In den Monaten, in denen ich ausschließlich selbständig tätig war, habe ich selbst meinen Krankenkassenbeitrag zahlen müssen.
Meine Frage: Ich finde einfach nicht, in welchem Formular/welcher Anlage ich die gezahlten KV-Beiträge bei Elster eintragen kann.
Würde mich echt doll über Hinweise freuen, um den Sonntagabend nicht ganz verzweifelt beenden zu müssen…grrr…
Besten Dank im Voraus!
S.