Eine Steuererklärung habe ich bisher noch nicht abgegeben, und kenne mich dahingehend recht wenig aus.
Wenn ich nun für das Jahr 2005 eine Steuererklärung abgeben möchte, bis wann muß dies geschehen?
Momentan habe ich berufsbedingt eine doppelte Haushaltsführung, und würde gern wissen wie diese in die Steuererklärung eingebracht wird. D. h. welche Unterlagen/Belege werden da genau(!) benötigt? Eine Auflistung der benötigten Unterlagen wäre sehr hilfreich.
Gibt es irgendwo eine gute Seite im Web zu dem Thema „Steuererklärung“, v. a. aber auch zum Thema „doppelte Haushaltsführung“?
zu 1., die frist für die steuererklärungen ist der 31.05. des folgejahres, soweit eine pflicht zur abgabe besteht. danach kann und muss man auch noch abgeben, aber ggf. mit verspätungszuschlag (quasie ordnungsgong für fristverletzung).
für die meisten arbeitnehmer kommt aber keine pflichterklärung in betracht, sondern eine sogen. antragsveranlagung (früher lohnsteuerjahresausgleich). dessen frist beträgt 2 Jahre, also für das jahr 2004 ist noch zeit bis zum 31.12.2006.
wenn unterlagen fehlen, wird das finanzamt schon nachfragen. wenn du dir nicht sicher bist bei der ersten steuererklärung, solltest du die hilfe eines lohnsteuerhilfevereins oder guten computerprogrammes in anspruch nehmen.