Fragen zur Steuererklärung - Kleingewerbe

Hallo,

ich habe mein Gewerbe im Oktober gegründet und einige Fragen zur Steuererklärung, damit ich keine Fehler mache. Ich beziehe im Unternehmen weniger als 5000 €.

Ich beziehe Unterhalt. Muss ich diesen irgendwo angeben?

Muss ich eine Einnahmenüberschussrechnung machen? Wenn ja, was habe ich dort anzugeben? Alle gewerblichen Einnahmen/Ausgaben oder auch die Privaten? Wenn ich eine machen muss, habe ich dann trotzdem den Gewinne und die Summe aller positiven Einkünfte aus Gewerbe zusätzlich anzugeben?

Ich studiere zurzeit. Zahle das Studium in Raten ab. Habe ich für das jeweilige Jahr die Raten als Ausgaben mit anzugeben, oder den kompletten Betrag (Bsp.: 30.09.2011-07.2012).

Vielen Dank schonmal im Vorraus.

Gruß, TrAx88

hallo,

leider etwas wirr, die anfrage. mehr struktur würde das lesen und beantworten erleichtern. antworten, soweit möglich, im text unten.

saludos, borito

Hallo,

ich habe mein Gewerbe im Oktober gegründet und einige Fragen
zur Steuererklärung, damit ich keine Fehler mache. Ich beziehe
im Unternehmen weniger als 5000 €.

somit unterhalb der grenze kleingewerbe

Ich beziehe Unterhalt. Muss ich diesen irgendwo angeben?

nein, unterhalt ist nicht steuerpflichtig

Muss ich eine Einnahmenüberschussrechnung machen?

ja, aber nur eine vereinfachte, d.h. einnahmen in eine spalte, ausgaben in die andere, saldieren, fertig.
Wenn ja, was

habe ich dort anzugeben? Alle gewerblichen Einnahmen/Ausgaben
oder auch die Privaten?

private sachen gehören nicht in EÜR

Wenn ich eine machen muss, habe ich
dann trotzdem den Gewinne und die Summe aller positiven
Einkünfte aus Gewerbe zusätzlich anzugeben?

verstehe die frage nicht

Ich studiere zurzeit. Zahle das Studium in Raten ab. Habe ich
für das jeweilige Jahr die Raten als Ausgaben mit anzugeben,
oder den kompletten Betrag (Bsp.: 30.09.2011-07.2012).

das sind private ausgaben, die mit dem gewerbe nichts zu tun haben. sofern die raten steuerlich absetzbar sind, können diese als werbungskosten (ggfs. auch vorgezogene, auf antrag) oder sonderausgaben angesetzt werden.
hat das studium einen direkten bezug zum eigenen gewerbe, kann allerdings eine anrechnung auf das gewerbe in frage kommen. das sollte dan aber mit dem fa oder dem steuerberater geklärt werden (was ist möglich? was ist besser?)

Vielen Dank schonmal im Vorraus.

Gruß, TrAx88

Vielen Dank für die Antwort, die hat mir sehr geholfen.

Zu der Frage, die nicht verstanden wurde. In der Steuererklärung (Anl. G) müssen im oberen Teil die Gewinne und im unteren Teil alle positiven Einkünfte aus Gewerbe angegeben werden.

Muss ich das trotz der EÜR?

hallo,

die einnahmen kommen in die zeilen 8 ff. anlage EÜR, die ausgaben in die zeilen 21 ff. EÜR.
der saldo wird übertragen in die zeile 4ff. anlage G. der saldo ist der gewinn bzw. verlust.
that´s it.

saludos, borito

Hallo,

generell muß man alle Einkünfte (also auch Unterhalt) angeben.

An Deiner Stelle würde ich einen Steuerberater fragen (und den evtl. auch zumindest am Anfang die Steuererklärung machen lassen).

Viele Grüße

Paola

Dies kann ich nicht beantworten. Ich wuerde alles einem Steuerberater fragen.