Fragen zur Steuererklärung

Hallo,

Person A war im letzten Jahr 10 Monate in einem Beschäftigungsverhältnis, den
Rest arbeitslos (mit Arbeitslosengeld). Sie ist umgezogen, jedoch aus privaten
Gründen nicht näher an die Firma (also kein berufsbedingter Umzug). Bewerbungen
hat sie zwar geschrieben, aber keine Belege. Keine Arbeitskleidung und kein
Material. Nur noch ein Konto (Kontoführungsgebühren), eine priv
Unfallversicherung und Fahrkosten von 45km pro Strecke tägl.
Laut Steuerberater bekommt Person A etwa 800 Euro wieder.

Person B war nur drei Monate angestellt, zwei Monate arbeitslos (aber ohne
Bezüge) und die restliche Zeit in der Schule. Sie kann einen Berufsbedingten
Umzug nachweisen und hatte ebenfalls Bewerbungskosten (aber auch ohne Belege).
Die Fahrten zur Schule betrugen tägl. 35km pro Strecke tägl.
Kontoführungsgebühren und priv. Unfallversicherung vorhanden.
Soweit ich informiert bin, bekommt B nur die in den 3 Monaten gezahlten Steuern
zurück. Das wären um die 450 Euro.

Nun meine Fragen:

  • hat B noch andere Möglichkeiten?
  • ist es für B sinnvoller einen Steuerberater zu nehmen? Oder ist dies unnötig,
    weil es ohnehin überflüssig ist, die Werbungskosten abzurechnen?
  • Hat B die Möglichkeit sich für das nächste Jahr etwas anschreiben zu lassen
    (habe mal so etwas gehört - weiß aber nicht mehr genau wie das gemeint war)?
  • Welche Tricks könnte der Steuerberater von A haben, bei fast keinen
    Werbungskosten so viel wiederzubekommen?

Gruß
Tato

Hi !

Die Ausführungen sind sehr interessant und auch ausführlich. Für die steuerlichen Betrachtungen fehlen aber leider die Einnahmen von Person A und B. Ohne diese kann der Fall leider nicht gelöst werden.

BARUL76

PS: Im übrigen scheint mir die Erstattung bei Person A doch sehr gering. Gab es denn einen Lohnsteuerermäßigungsantrag?

Hallo Barul76,

Person A und B bekommen jeweils etwa 1450 Euro brutto. Steuerklasse 1, keine
Kinder und kein Hund :smile:
B ist aber bald Student, d.h. das B im nächsten Jahr das gleiche Problem hat,
weil sie wieder nur ein paar Monate berufstätig ist (ca. 5 Mo.).

Gab es denn einen Lohnsteuerermäßigungsantrag?

Was ist das genau? Bei A keine Ahnung was der Steuerberater gemacht hat - bei B
auf jeden Fall noch nicht. Trotzdem interessiert mich, was das ist.

Gruß
Tato

Hallo Barul76,

Person A und B bekommen jeweils etwa 1450 Euro brutto.
Steuerklasse 1, keine Kinder und kein Hund :smile:

Dann interessieren noch folgende Angaben:

  • Höhe des Arbeitslosengeldes (wegen Berechnung Progressionsvorbehalt)
  • Höhe der Kosten für Bewerbung (auch wenn keine Belege vorhanden sind, inkl. Telefonate, Fahrten zu porentiellen Arbeitgebern)
  • Anzahl der Fahrten zum Arbeitsamt
  • Höhe der im Jahr gezahlten Lohnsteuer (auf der Lohnsteuerkarte)

B ist aber bald Student, d.h. das B im nächsten Jahr das
gleiche Problem hat,weil sie wieder nur ein paar Monate berufstätig ist (ca. 5 Mo.).

Ich seh da nun wirklich kein Problem. Wenn auf der Lohnsteuerkarte ersichtlich ist, dass Lohnsteuer abgeführt wurde, dann wird eine Einkommensteuererklärung gefertigt und sich die Lohnsteuer wiedergeholt. Wenn keine Lohnsteuer abgeführt wurde, sollte noch geprüft werden, ob sich nicht durch Werbungskostenüberschüsse u.U. Verlustvorträge nutzen lassen.

Lohnsteuerermäßigungsantrag?

Was ist das genau?

Wer am Anfang des jahres weiss, dass er Werbungskosten hat, die über dem Pauschbetrag von € 1.044 liegen, kann sich beim Finanzamt auf die Lohnsteuerkarte diese Werbungskosten eintragen lassen. Der Arbeitgeber berücksichtigt dann bei der Lohnabrechnung gleich diese Werbungskosten und die Lohnsteuer wird vermindert.

BARUL76

Hallo Barul76,

ohne dir Mandanten wegnehmen zu wollen, aber der Arbeitnehmer-Pauschbetrag beträgt nur noch 920 € seit dem 01.01.2004.

Gruß

Peter

Hallo Barul76,

Dann interessieren noch folgende Angaben:

  • Höhe des Arbeitslosengeldes (wegen Berechnung
    Progressionsvorbehalt)

bei Person A etwa 750 Euro
Person B hat ja aufgrund weniger Einzahlung kein Geld bekommen

  • Höhe der Kosten für Bewerbung (auch wenn keine Belege
    vorhanden sind, inkl. Telefonate, Fahrten zu porentiellen
    Arbeitgebern)

oh so um die 400 Euro - nein, kein Scherz - mit allem Drum und Dran bei
angenommen 42 Bewerbungen

  • Anzahl der Fahrten zum Arbeitsamt

das werden wohl nur 6 Fahrten gewesen sein, aber wenige km

  • Höhe der im Jahr gezahlten Lohnsteuer (auf der
    Lohnsteuerkarte)

Bei B um die 470 Euro - bei A keine Ahnung, kann man ja überschlagen wenn man
das Einkommen und Steuerklasse weiß

Kann Person B auch Fahrten zur Schule (einkommensfreie Zeit) angeben? Das
WISO-Programm muckt da auf.

Gruß
Tato