Person A war im letzten Jahr 10 Monate in einem Beschäftigungsverhältnis, den
Rest arbeitslos (mit Arbeitslosengeld). Sie ist umgezogen, jedoch aus privaten
Gründen nicht näher an die Firma (also kein berufsbedingter Umzug). Bewerbungen
hat sie zwar geschrieben, aber keine Belege. Keine Arbeitskleidung und kein
Material. Nur noch ein Konto (Kontoführungsgebühren), eine priv
Unfallversicherung und Fahrkosten von 45km pro Strecke tägl.
Laut Steuerberater bekommt Person A etwa 800 Euro wieder.
Person B war nur drei Monate angestellt, zwei Monate arbeitslos (aber ohne
Bezüge) und die restliche Zeit in der Schule. Sie kann einen Berufsbedingten
Umzug nachweisen und hatte ebenfalls Bewerbungskosten (aber auch ohne Belege).
Die Fahrten zur Schule betrugen tägl. 35km pro Strecke tägl.
Kontoführungsgebühren und priv. Unfallversicherung vorhanden.
Soweit ich informiert bin, bekommt B nur die in den 3 Monaten gezahlten Steuern
zurück. Das wären um die 450 Euro.
Nun meine Fragen:
hat B noch andere Möglichkeiten?
ist es für B sinnvoller einen Steuerberater zu nehmen? Oder ist dies unnötig,
weil es ohnehin überflüssig ist, die Werbungskosten abzurechnen?
Hat B die Möglichkeit sich für das nächste Jahr etwas anschreiben zu lassen
(habe mal so etwas gehört - weiß aber nicht mehr genau wie das gemeint war)?
Welche Tricks könnte der Steuerberater von A haben, bei fast keinen
Werbungskosten so viel wiederzubekommen?
Die Ausführungen sind sehr interessant und auch ausführlich. Für die steuerlichen Betrachtungen fehlen aber leider die Einnahmen von Person A und B. Ohne diese kann der Fall leider nicht gelöst werden.
BARUL76
PS: Im übrigen scheint mir die Erstattung bei Person A doch sehr gering. Gab es denn einen Lohnsteuerermäßigungsantrag?
Person A und B bekommen jeweils etwa 1450 Euro brutto. Steuerklasse 1, keine
Kinder und kein Hund
B ist aber bald Student, d.h. das B im nächsten Jahr das gleiche Problem hat,
weil sie wieder nur ein paar Monate berufstätig ist (ca. 5 Mo.).
Gab es denn einen Lohnsteuerermäßigungsantrag?
Was ist das genau? Bei A keine Ahnung was der Steuerberater gemacht hat - bei B
auf jeden Fall noch nicht. Trotzdem interessiert mich, was das ist.
Person A und B bekommen jeweils etwa 1450 Euro brutto.
Steuerklasse 1, keine Kinder und kein Hund
Dann interessieren noch folgende Angaben:
Höhe des Arbeitslosengeldes (wegen Berechnung Progressionsvorbehalt)
Höhe der Kosten für Bewerbung (auch wenn keine Belege vorhanden sind, inkl. Telefonate, Fahrten zu porentiellen Arbeitgebern)
Anzahl der Fahrten zum Arbeitsamt
Höhe der im Jahr gezahlten Lohnsteuer (auf der Lohnsteuerkarte)
B ist aber bald Student, d.h. das B im nächsten Jahr das
gleiche Problem hat,weil sie wieder nur ein paar Monate berufstätig ist (ca. 5 Mo.).
Ich seh da nun wirklich kein Problem. Wenn auf der Lohnsteuerkarte ersichtlich ist, dass Lohnsteuer abgeführt wurde, dann wird eine Einkommensteuererklärung gefertigt und sich die Lohnsteuer wiedergeholt. Wenn keine Lohnsteuer abgeführt wurde, sollte noch geprüft werden, ob sich nicht durch Werbungskostenüberschüsse u.U. Verlustvorträge nutzen lassen.
Lohnsteuerermäßigungsantrag?
Was ist das genau?
Wer am Anfang des jahres weiss, dass er Werbungskosten hat, die über dem Pauschbetrag von € 1.044 liegen, kann sich beim Finanzamt auf die Lohnsteuerkarte diese Werbungskosten eintragen lassen. Der Arbeitgeber berücksichtigt dann bei der Lohnabrechnung gleich diese Werbungskosten und die Lohnsteuer wird vermindert.