Fragen zur steuerklasse, freibeträge

Hallo, ich fülle hier grade nen Datenblatt für meine zukünftige Arbeitstelle aus. Jetzt habe ich sowas noch nie ausgefüllt und unser Finanzamt hat Geschlossen.

Zu mir, ich habe 2 Kinder und lebe mit meinen partner zusammen. Dieser ist nicht der leibliche Vater von meiner älteren Tochter.

Habe ich steuerklasse 1 odes 2
Da ich , kindergeld bekomme, bekomme ich kein kinderfreibetrag ?
es wird auch nach einen steuerfreibetrag , es gibt den Grundfreibetrag, muss ich diesen eintragen? Kinderzahl in fragebogen, sind die gemeint die auf der steuerstehen ? also dann 1 Kinder weil ich ja nur 0.5 pro kind auf meine Steuerangerechnet bekomme?

Hallo Sabrina,

dieses „Datenblatt“ befindet sich offenbar auf dem Stand von ungefähr 2003.

Du kannst in den Zettel eintragen, was immer Dir gut gefällt - bereits seit einigen Jahren ist der Arbeitgeber bzw. dessen Lohnbüro zwingend gehalten, die Lohnsteuerabzugsmerkmale bei der Abrechnung zu verwenden, die ihm beim elektronischen Abruf von der Finanzbehörde übermittelt werden.

Die Voraussetzungen für Steuerklasse 2 fallen weg, sobald ein anderer Volljähriger im gemeinsamen Haushalt lebt.

Kindergeld und Kinderfreibetrag sind zwei Seiten der selben Medaille. Bei der Veranlagung zur ESt wird geprüft, was von beiden (bei Dir ziemlich sicher das Kindergeld) mehr bringt, Du selber musst da gar nichts machen, vergiss den ‚Fragebogen‘. Lediglich der Unterschied zwischen keinem Kind und Kind macht unmittelbar was aus, aber nicht bei der Lohnsteuer, sondern beim Beitrag zur Pflegeversicherung.

Wenn Du keinen besonderen Freibetrag beantragt hast, gibt es auch keinen. Du kannst auch hier eintragen, was Dir gut gefällt - der Arbeitgeber darf nur berücksichtigen, was ihm vom Fiskus übermittelt wird.

Schöne Grüße

MM

Hallo Sabrina,

noch vergessen:

Auf dem altertümlichen Fragebogen ist vermutlich nicht erwähnt, dass es eine einzige Sache gibt, die Dein Arbeitgeber dringend von Dir braucht, sonst kann er nicht richtig abrechnen: Die Steuer-Identifikationsnummer. Das ist nicht die „ETiN“, die auf den Lohnsteuerbescheinigungen steht, sondern eine Nummer, in der keine Buchstaben vorkommen.

Wenn Du diese nicht mehr greifbar haben solltest, musst Du so bald wie möglich beim Bundeszentralamt für Steuern Bescheid geben, dass sie Dir nochmal (mit der Post) geschickt wird. Das kann man online machen, aber der Postversand dauert halt - deswegen ist das eilig.

Alles, was Steuerklassen, Kinderfreibeträge usw. betrifft, bekommt der Arbeitgeber von der Finanzbehörde, aber dazu braucht er Deine Steuer-Identifikationsnummer.

Schöne Grüße

MM