Fragen zur steuerlichen Erfassung

Hallo,

ich hoffe einige von euch erbarmen sich diesen langen Text zu lesen
und können Auskunft darüber geben.

Es gibt einige Fragen zur Steuerlichen Erfassung von Finanzamt und
hoffe Ihr könnt dabei eine Aussage darüber treffen.

Vorab zur Situation:
Herr X ist noch Student, fängt ab 01.08.2008 eine Ausbildung an und
möchte mit dem Gewerbe seinen bisherigen Aushilfsjob auf 400
Euro-Basis ersetzen. Also wird er mit seinem Gewerbe monatlich nur
Umsätze von ca. 200-300 Euro haben. Diese Umsätze sind auch gleich
seinem „Gewinn“ da er so Gut wie keine Ausgaben hat. ( Bereich
Webdesign)

Unklar sind folgende Punkte: (Auch die Ausfüllhilfe des Finanzamtes
bringt Herr X da nicht weiter)

Zeile 33
Punkt: 2.4 Kammerzugehörigkeit
–> Herr X hat von der IHK Unterlagen zugesendet bekommen, woraus
er aber erfahren hat, dass er zumindest für die ersten 2 Jahre keine
Beiträge bezahlen muss und da er nur so wenig an Umsatz und dadurch
auch an Gewinn hat, kann er sich, so wie er das verstanden hat, ganz
von den Beiträgen befreien lassen.
Muss er dann jetzt ein Kreuz bei JA oder bei NEIN machen?

Zeile 37
Punkt: 2.7 Gründungsform
–> Natürlich hat Herr X „Neugründung zum“ angekreuzt…jedoch
ist die Frage zu welchen Datum? Gilt das Datum, an dem das Gewerbe
auf dem Rathaus angemeldet wurde oder kann er dort einen Termin
eintragen, zu dem dies in Kraft treten soll? z.B. ab 01.06.2008

Zeile 51
Punkt: 4 Angaben zur Gewinnermittlung
–> Bei der Gewinnermittlungsart währe es sinnvoll wenn er dies
mittels der Einnahmeüberschussrechnung ermitteln würde, oder?
Was bedeutet „Liegt ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr
vor?“

Zeile 63
Punkt: 7.5 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
–> Da Herr X ja logischer Weise die Kleinunternehmer-Regelung
gewählt hat, kann er doch eigentlich nichts mit der UST-IdNr.
Anfangen, da er ja sowieso keine Umsatzsteuer auf seinen Rechnungen
aufführen darf. Demzufolge benötigt er doch keine Ust-IdNr. oder?

Dies war auch schon alles.

Ich hoffe ihr könnt die Fragen beantworten

Danke im Voraus.

Gruß
Tobias

kann da keiner Auskunft drüber geben?

Vorab zur Situation:
Herr X ist noch Student, fängt ab 01.08.2008 eine Ausbildung
an und
möchte mit dem Gewerbe seinen bisherigen Aushilfsjob auf 400
Euro-Basis ersetzen. Also wird er mit seinem Gewerbe monatlich
nur
Umsätze von ca. 200-300 Euro haben. Diese Umsätze sind auch
gleich
seinem „Gewinn“ da er so Gut wie keine Ausgaben hat. ( Bereich
Webdesign)

Etwas schon: Strom, anteilige Kosten für Telefon/Internet, Fahrten

Zeile 33
Punkt: 2.4 Kammerzugehörigkeit

Nein, das keine Handwerkskammer

Punkt: 2.7 Gründungsform
–> Natürlich hat Herr X „Neugründung zum“
angekreuzt…jedoch
ist die Frage zu welchen Datum? Gilt das Datum, an dem das
Gewerbe auf dem Rathaus angemeldet wurde

Ja

Zeile 51
Punkt: 4 Angaben zur Gewinnermittlung
–> Bei der Gewinnermittlungsart währe es sinnvoll wenn er
dies
mittels der Einnahmeüberschussrechnung ermitteln würde, oder?

Ja

Was bedeutet „Liegt ein vom Kalenderjahr abweichendes
Wirtschaftsjahr vor?“

Bei manchen (z. B. großen) Firmen geht das Geschäftsjahr vom 1.10. zum 30.9.

Zeile 63
Punkt: 7.5 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
–> Da Herr X ja logischer Weise die
Kleinunternehmer-Regelung
gewählt hat, kann er doch eigentlich nichts mit der UST-IdNr.
Anfangen, da er ja sowieso keine Umsatzsteuer auf seinen
Rechnungen
aufführen darf. Demzufolge benötigt er doch keine Ust-IdNr.

Ja.
Es sei denn irgendein Lieferant will unbedingt die Ust-IdNr. als Beweis dafür, dass das Gewerbe existiert.
Ist aber relativ selten.

Wenn er Webseiten für gewerbliche Kunden baut, sollte er aber überlegen, ob er wirklich steuerlich als Kleinunternehmer gelten will.
Argumente für und wider: http://www.klicktipps.de/gewerbe_faq.php#mit_mehrwer…

Dies war auch schon alles.

Na, das ging ja.

Infos Student/Gewerbe: http://www.klicktipps.de/gewerbe3.php#studenten

Gruß
JoKu

Vielen Dank für die hilfreichen Antworten