Servus Susanne,
Deine Definition „Beratung = freiberufliche Tätigkeit“ ist falsch.
Alldieweil der Begriff aus dem Steuerrecht stammt, muss man auch dessen Quellen benutzen. Da geht es erstmal um § 18 Abs 1 EStG:
http://bundesrecht.juris.de/estg/__18.html
Wenn man die Formulierung anschaut, kommt man schnell dazu, dass es keine Definition der freiberuflichen Tätigkeit gibt, sondern bloß die Aufzählung, die in § 18 I EStG gegeben ist. Die klingt wie eine Leihgabe aus dem Museum für Zunftwesen (unehrliche Berufe wie Henker und Abdecker stehen aber immerhin nicht mehr drinne), aber das steht auf einem anderen Blatt.
Wenn man differenziertere Angaben zu der Abgrenzung braucht, wird man in den Einkommensteuerrichtlinien nur in deren erweiterter Form (ESt-Handbuch mit Hinweisen) und auch nicht beim Achtzehner, sondern beim Fünfzehner fündig, und zwar in den Hinweisen H 15.6 EStH.
Da es sich hier um Quellen handelt, die nur für die Finanzverwaltung bindend sind, darf natürlich jeder versuchen, wie er lustig ist, aus dem wenig ergiebigen Gesetzestext und der höchstrichterlichen Rechtsprechung seine eigene, persönliche Definition des Begriffes zurechtzubasteln. Diese dann aber als allgemein gültig zu veröffentlichen, ist unseriös. Es gibt im Web einen ungeheuren Wust von „Heißen Tipps für Freiberufler“, die so vorgehen - das machts aber nicht besser.
Wieauchimmer: Das Thema ist nicht mehr besonders heiß, seit die Steuerbelastung für freiberuflich tätige Einzelunternehmer sich auch bei Gewinnen von mehr als 24.500 € nur noch in Gemeinden mit extrem hohen GewSt-Hebesätzen nennenswert von derjenigen für gewerblich tätige EU unterscheidet. Es ist bei all diesen Freiberufler-Diskussionen ziemlich untergegangen, dass der Gesetzgeber den Achtzehner zwar nicht entschärft hat, aber dessen Folgen schon, so dass es müßig ist, sich hier mit den Details der BFH-Rechsprechung rumzuquälen.
Bloß, wie gesagt: „Beratung = Freier Beruf“ ist nicht richtig.
Schöne Grüße
MM