Fragen zur Teilungserklärung

Hi,

habe vor einiger Zeit eine Eigentumswohnung in einem 3-Familienhaus gekauft.
Im Keller gibt es einen Waschraum, welcher in der Teilungserklärung aber nicht wie sonst üblich zum Gemeinschaftseigentum zählt, sondern einer der anderen beiden Wohnungen zugeordnet ist. Unsere Wasseruhr für die Waschmaschine befindet sich aber in diesem Waschraum, da unsere Wohnung keinen Waschmaschinenanschluss hat. Die Waschmaschine haben wir daher auch dort stehen.

Welche Rechte haben wir offiziell in diesem Waschraum?

Kann der Besitzer uns den Zugang verweigern, bzw. ein Entfernen unserer Maschine anordnen?

Wenn in diesem Raum Reparaturen durchgeführt werden müssen, wer trägt dann die Kosten?

Welche Rechte haben wir offiziell in diesem Waschraum?

keine

Kann der Besitzer uns den Zugang verweigern, bzw. ein
Entfernen unserer Maschine anordnen?

ja

Wenn in diesem Raum Reparaturen durchgeführt werden müssen,
wer trägt dann die Kosten?

Wie im übrigen Haus auch: Teile des Raums die dem Gemeinschaftseigentum zuzurechnen sind, z.B. Decken, Außentüren,Fenster usw. die Gemeinschaft.
Es sei denn, in der Teilungserklärung ist was anderes festgelegt.
Gruß n.

Wenn man die Waschmaschine aus dem Raum entfernen muß, hat man dann nicht das Recht, dass der zu unserer Wohnung zugehörige Wasseranschluß mit Wasseruhr (der sich ja darin befindet) an einen anderen Ort verlegt wird?
Kosten hierfür trägt angeblich der Besitzer des Raumes.

Der Notar meinte, dieser Raum bringe dem Besitzer nichts, da er ohne Wert wäre. Dies begründete er damit, dass ja die Wasseruhren der anderen Wohnungen darin wären und ein verlegen der Wasserleitungen für den Besitzer ohnehin unrentabel und zu teuer wäre. Von daher wäre es eine reine Formsache den Raum zum Gemeinschaftseigentum zu erklären und somit für alle einfacher.