Hi!
Nach etlichen Recherchen habe ich nun noch 1-2 Fragen zur Verfikation das sich das meiste zumindest richtig verstanden habe.
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Die Gründung der UG läuft über einen Notar. Die Kosten bei Nutzung des 1-Mann Standardmustervertrag liegen inkl. Handelsregisternameldung bei etwa 150 EUR. Den Eintrag ins HR macht der Notar, die Gewerbeanmeldung mache ich.
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Mal angenommen die Tätigkeit Bedarf einer Erlaubnis der IHK. Die Frage ist nun in welcher Reihnefolge man nun vorgehen sollte. Ich nehme an man gründet zuerst die UG („GmbH i. G.“); beantragt dann die Erlaubnis bei der IHK; sodann könnte es zum Vollzug der Gründung kommen so dass man final das Gewerbe anmelden kann? Ist das so richtig?
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In der Satzung und bei der Gewerbeanmeldung muss man ja auch das Tätigkeitsfeld der UG angeben; was ist wenn man zunächst eine best. Dienstleistung, sagen wir Finanzdienstleistungen anbietet und später aber auch Software für andere Finanzdienstleister entwickelt und vertreibt - muss man dann nachmelden dass man nun auf einmal auch Software entwickelt und vertreibt?
Danke!
Hallo,
- Die Gründung der UG läuft über einen Notar. Die Kosten bei
Nutzung des 1-Mann Standardmustervertrag liegen inkl.
Handelsregisternameldung bei etwa 150 EUR. Den Eintrag ins HR
macht der Notar, die Gewerbeanmeldung mache ich.
ins HRB, korrekt
- Mal angenommen die Tätigkeit Bedarf einer Erlaubnis der
IHK. Die Frage ist nun in welcher Reihnefolge man nun vorgehen
sollte. Ich nehme an man gründet zuerst die UG („GmbH i. G.“);
beantragt dann die Erlaubnis bei der IHK; sodann könnte es zum
Vollzug der Gründung kommen so dass man final das Gewerbe
anmelden kann? Ist das so richtig?
Aus meiner Erfahrung als HRA eingetragenes Einzelunternehmen war folgende Reichenfolge zwingend notwendig.
IHK (Genehmigung), HRA (über Notar), Gewerbeanmeldung
Als GmbH i.G. kann mal wohl von diesem Weg bedingt abweichen.
Welches Datum nun eigentlich als Gründungsdatum gilt wüsste ich allerdings auch gerne. Was pasiert eigentlich, wenn man den Gewerbeschein nicht abgibt?
- In der Satzung und bei der Gewerbeanmeldung muss man ja
auch das Tätigkeitsfeld der UG angeben; was ist wenn man
zunächst eine best. Dienstleistung, sagen wir
Finanzdienstleistungen anbietet und später aber auch Software
für andere Finanzdienstleister entwickelt und vertreibt - muss
man dann nachmelden dass man nun auf einmal auch Software
entwickelt und vertreibt?
Formal ja. Die Kosten beim Gwerbeamt sind sehr überschaubar.
Ob mal allerdings Die Registereintragung auch ändern muß, ist mir bislang nicht bekannt.
In meiner Registereintragung steht ein deutlich anderer Tätigkeitsbereich als in meiner Gewerbeanmeldung.
MfG Frank Müller