Hi!
Nach etlichen Recherchen habe ich nun noch 1-2 Fragen zur Verfikation das sich das meiste zumindest richtig verstanden habe.
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Die Gründung der UG läuft über einen Notar. Die Kosten bei Nutzung des 1-Mann Standardmustervertrag liegen inkl. Handelsregisternameldung bei etwa 150 EUR. Den Eintrag ins HR macht der Notar, die Gewerbeanmeldung mache ich.
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Mal angenommen die Tätigkeit Bedarf einer Erlaubnis der IHK. Die Frage ist nun in welcher Reihnefolge man nun vorgehen sollte. Ich nehme an man gründet zuerst die UG („GmbH i. G.“); beantragt dann die Erlaubnis bei der IHK; sodann könnte es zum Vollzug der Gründung kommen so dass man final das Gewerbe anmelden kann? Ist das so richtig?
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In der Satzung und bei der Gewerbeanmeldung muss man ja auch das Tätigkeitsfeld der UG angeben; was ist wenn man zunächst eine best. Dienstleistung, sagen wir Finanzdienstleistungen anbietet und später aber auch Software für andere Finanzdienstleister entwickelt und vertreibt - muss man dann nachmelden dass man nun auf einmal auch Software entwickelt und vertreibt?
Danke!