Guten Tag,
gesucht werden Antworten zu Fragen bei der Umsatzsteuer.
Zum Fall:
Mister X ist 24 Jahre alt und hat gestern ein Gewerbe angemeldet. Zurzeit erhält er Arbeitslosengeld. Das Gewerbe ist auf ihn angemeldet und läuft als Nebengewerbe. Es ist eine Neugründung und soweit ich weiß, nennt sich die Form „Kleingewerbe“. Es gibt keinen Handelsregistereintrag.
Art des Gewerbes:
Im Grunde geht es darum, dass Unternehmen bei Mister X Werbeplätze in Geschäften mieten können. Jede Art von Geschäft: Bäckereien, Modegeschäfte, Einzelhandel, Elektrogeschäfte usw. Die Einnahmen davon werden dann geteilt: 50 Prozent gehen an Mister X, 50 Prozent gehen an die Läden, die die Werbung ausstellen.
Soweit, so gut.
Nun bleibt die Frage, der Ausweisung der Umsatzsteuer? Mister X wird sich ja hauptsächlich an Unternehmen wenden, die bei ihm Werbung buchen können. Eigentlich hatte er vor, die Kleinunternehmer-Regelung zu benutzen. Aber da er sich ja hauptsächlich an Unternehmen wenden will, wird er wohl die Umsatzsteuer ausweisen müssen, oder? Anders macht es ja keinen professionellen Eindruck.
Was soll Mister X nun machen?
Für die Umsatzsteuerausweisung spricht der professionelle Eindruck und die Tatsache, dass er sich hauptsächlich an Firmen wenden wendet.
Dagegen spricht, dass es ein höherer Aufwand ist und er die ersten Monate wahrscheinlich sowieso kein Geld verdienen wird, da das ganze erst wirklich anfangen zu laufen kann, wenn genügend Geschäfte in seinem Werbenetz sind.
Was haltet ihr davon, was würdet ihr ihm raten?
Viele Grüße!