Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.Leider werde ich aus folgenden Satz nicht schlüssig.
Sie können ihre Versicherung jederzeit zum Schluß einer Versicherungsperiode schriftlich kündigen.
Wie berechne ich den Zeitpunkt um meine Lebensversichung zu kündigen?
Für die Inspruchnahme einer BU Rente ist es u.a. erforderlich mind. 6
Monate krank geschrieben zu sein.Bekomme ich aus versch. Gründen kein Krankengeld und leite die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nicht an meine Krankenkasse weiter (nützt mir ja nichts) und die Versicherung
verlangt eine Bestätigung meiner Krankenkasse für die Arbeitsunfähigkeitszeiten reicht es dafür aus diese Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (habe ich alle aufgehoben) zu kopieren und an meine Versicherung zu schicken?
Kann das für mich ein Nachteil sein,im Vertrag steht nur ich muß min. 6 Monate krank geschrieben sein,nicht das ich das an meine Krankenkasse weiterleiten muß.
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.Leider werde ich aus
folgenden Satz nicht schlüssig.
Sie können ihre Versicherung jederzeit zum Schluß einer
Versicherungsperiode schriftlich kündigen.
Wie berechne ich den Zeitpunkt um meine Lebensversichung zu
kündigen?
Da gibts nicht viel zu berechnen! Schau in deine Police, dort steht die Fälligkeit drin. Wenn du monatlich zahlst hast du evtl. die Möglichkeit auch zum Monatsende zu kündigen. Dies handhaben die Gesellschaften aber teils unterschiedlich.
Überdenke aber die Kündigung in jedem Fall nochmal in Bezug auf Steuernachteile, Garantiezins, etc. Vielleicht kommt ja auch ein Verkauf in Frage!
Für die Inspruchnahme einer BU Rente ist es u.a. erforderlich
mind. 6
Monate krank geschrieben zu sein.Bekomme ich aus versch.
Gründen kein Krankengeld und leite die
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nicht an meine Krankenkasse
weiter (nützt mir ja nichts) und die Versicherung
verlangt eine Bestätigung meiner Krankenkasse für die
Arbeitsunfähigkeitszeiten reicht es dafür aus diese
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (habe ich alle aufgehoben)
zu kopieren und an meine Versicherung zu schicken?
Kann das für mich ein Nachteil sein,im Vertrag steht nur ich
muß min. 6 Monate krank geschrieben sein,nicht das ich das an
meine Krankenkasse weiterleiten muß.
Gruß Minnie
Die Frage hast du dir doch eigentlich selbst beantwortet. Wenn dein BU-Versicherer diese Bescheinigung verlangt, dann kommst du nicht drumherum dir diese Bestätigung zu besorgen. Probieren kannst du es natürlich - ein Nachteil wird dir dadurch nicht entstehen ausser dass du schriftlich wahrscheinlich nochmal mitgeteilt bekommst welche Unterlagen du einreichen musst.
Bist du sicher dass dort im Vertrag „nur“ steht dass du 6 Monate krankgeschrieben sein musst? Ich denke nicht…
1.) „Versicherungsperiode“ = Jeweils ein Jahr ab Beginn.
Der Beginn steht auf dem VErtrag drauf.
Üblicherweise mindestens drei Monate vorher schriftlich kündigen.
2.) Blöd gelaufen, denk ich - in wie weit das negative Auswirkungen hat für die BU mögen Fachleute aus dem Metier klären.
Was die Krankschreibungen betrifft - du bekommst „aus irgendwelchen Gründen“ kein Krankengeld. Was ist mit Lohnfortzahlung?
Oder bist du selbstständig?
Ich war / bin beides.
So lange ich Arbeitnehmer / Angestellter war, habe ich mich bei Arbeitsunfähigkeit immer krankschreiben lassen und die Meldungen an den Arbeitgeber und an die Krankenkasse geschickt, wozu ich aus meiner Sicht _verpflichtet_ war.
Wenn ich selbstständig bin und einen Tarif der KK mit Krankengeld habe, gilt Gleiches, nur behalte ich den AG-Durchschlag selber.
Nur wenn ich _ohne_ Krankengeldanspruch versichert bin, brauche ich keine Krankschreibung.
Erstmal vielen Dank für die schnelle Beantwortung.
Ich bin selbssttändig,deshalb brauchte ich die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht abzugeben,ich habe außerdem keinen Anspruch auf Krankengeld.Die Scheine werde ich wohl jetzt noch bei meiner Krankenkasse nachreichen.
Die Krankschreibung benötigte ich ja für die Versicherung,sonst kann ich die BU Rente nicht in Anspruch nehmen.
Nein,im Vertrag steht natürlich noch mehr drin.
…seinen Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben,die seiner Kenntnisse und Fähigkeiten ausgeübt werden kann und seiner bisherigen Lebensstellung entspricht,so gilt die Fortdauer dieses Zustandes als vollständige oder teilweise Berufsunfähigkeit.
Ich bezahle die Lebensversicherung monatlich,also bleibt mir nichts anderes übrig als direkt bei meiner Versicherung nachzufragen.
An einen Verkauf habe ich schon nachgedacht,die Gesellschaften nehmen sie aber nicht,wenn ich erst 10 Jahre eingezahlt habe.
Hallo,
aus der Sicht der Krankenkasse folgendes.
Wenn ein Selbständiger oder ein anderer freiwillig Versicherter
ohne Krankengeldanspruch versichert ist, muss er bei seiner
gesetzlichen Kasse keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
einreichen - die Kasse interessiert das nicht.
Gruß
Czauderna