Fragen zur Witwenrente

Hallo,

im www habe ich folgenden Hinweis gefunden:
„Einkünfte der Witwe werden im Rahmen der Einkommensanrechnung auf die Rente angerechnet“

Bezieht sich der Begriff „Einkünfte“ auch auf die eigene Altersrente der Witwe ?

Nehmen wir einmal an der Ehemann hat eine Altersrente von € 1.500,00. Die Ehefrau eine Altersrente von € 700,00.

Nun verstirbt der Ehemann. Bekommt dann die Witwe 55 % der Rente ihres Ehemannes PLUS die € 700,00 ihrer eigenen Altersrente oder bekommt sie 55 % der Rente des Ehemannes abzüglich der € 700,00 (weil diese als „Einkünfte“ bezeichnet werden)?

Danke
MOXA

Hallo,

Bezieht sich der Begriff „Einkünfte“ auch auf die eigene Altersrente der Witwe ?

Auch.

Nehmen wir einmal an der Ehemann hat eine Altersrente von € 1.500,00. Die Ehefrau eine Altersrente von € 700,00.

Nun verstirbt der Ehemann. Bekommt dann die Witwe 55 % der Rente ihres Ehemannes PLUS die € 700,00 ihrer eigenen Altersrente oder bekommt sie 55 % der Rente des Ehemannes abzüglich der € 700,00 (weil diese als „Einkünfte“ bezeichnet werden)?

Also sie bekommt erstmal grundsätzlich ihre eigene in voller Höhe. Wieviel von der Witwenrente tatsächlich ankommt, hängt dann vom Einkommen der Witwe. Dazu gehört nicht nur die eigene Rente, sondern alle Einkünfte. Allerdings gibt es da auch wieder Besonderheiten, die vom Zeitpunkt der Eheschließung und dem Alter des Verstorbenen abhängen.
Bei lediglich 700€ Einkünfte aus der Rente würde keine Anrechnung erfolgen. Wenn noch andere Einkunftsarten dazukommen, wird es dann langsam spannend. Einen guten Einstieg bietet diese Broschüre: http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/cae/s…
Das sind alle Einkunftsarten, Freibeträge, pauschalen Abzüge und eine Beispielrechnung und auch sonst noch viele hilfreiche Infos drin.

Grüße

Vielen Dank !