Hallo,
im www habe ich folgenden Hinweis gefunden:
„Einkünfte der Witwe werden im Rahmen der Einkommensanrechnung auf die Rente angerechnet“
Bezieht sich der Begriff „Einkünfte“ auch auf die eigene Altersrente der Witwe ?
Nehmen wir einmal an der Ehemann hat eine Altersrente von € 1.500,00. Die Ehefrau eine Altersrente von € 700,00.
Nun verstirbt der Ehemann. Bekommt dann die Witwe 55 % der Rente ihres Ehemannes PLUS die € 700,00 ihrer eigenen Altersrente oder bekommt sie 55 % der Rente des Ehemannes abzüglich der € 700,00 (weil diese als „Einkünfte“ bezeichnet werden)?
Danke
MOXA