Fragen zur Zahnzusatz- Versicherung

Guten Abend zusammen,

Ich hätte mal eine Frage zwecks Zahnzusatz Versicherung.
Und zwar spiele ich mit dem Gedanken so eine Versicherung abzuschließen, ich habe mich schon auf diversen Homepages umgeschaut allerdings ist mir eins nicht so ganz klar.
Mal ein Beispiel von der Allianz der „AktiSelect ZahnBest“:

Ihre Vorteile auf einen Blick:

* 80 Prozent Zuschuss zu Zahnersatz inkl. Implantate und Inlays
* professionelle Zahnreinigung
* Erstattung bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Zahnärzte


So da steht ja Zahnersatz ik. Implantate und Inlays, laut i-net ist ein Inlay ja was anders als eine normale Kunstofffüllung wie sieh heute verwendet wird.
Heist das das die Versicherungen das nicht absichern oder wie?
Weil ich hab bei keiner die Soganannte „Kompositfüllung“ entdeckt.
Könntet ihr mich mal aufklären wäre sehr nett von euch.
Danke schon mal im Vorraus…

Hallo Iron,

kurz vorab: es gibt hier ein Gebot „Du sollst keine Gesellschaften nennen“. MOD wird dich bei bei Gelegenheit ausschimpfen! :wink:

Zu deiner Frage: In der Zahnmedizin unterscheidet man die Leistungsarten Zahnbehandlung (ZB), Zahnersatz (ZE) und Kieferorthopädie (KFO). Füllungen sind immer ZB, Inlays erfüllen zwar den gleichen Zweck wie Füllungen, sind jedoch ein vom Zahntechniker gefertigtes Formstück, das der Zahnarzt in den Zahn einsetzt. Inlays (auch Onlays) sind deshalb i.d.R. ZE. Einige private Krankenversicherer stufen sie dennoch als ZB ein, das führt gelegentlich zu Verwirrung.

Die Kompositfüllung ist ZB. An den Vorderzähnen werden die Kosten von der gesetzlichen Kasse übernommen, ansonsten fallen etwa 30 bis 150 € Kosten je Zahn an.

Es gibt private Zahn-Zusatzversicherungen, die auch für ZB leisten. Der Beitrag ist etwas höher, da ist es eine individuelle Rechnung, ob sich das lohnt. Wenn man nur die Kompositfüllung im Blick hat, lohnt es sich sicher nicht.

Grundsätzlich sollte man sich vom Zahnarzt gut beraten lassen, welche Versorgung die beste ist. Es gibt Statistiken über viele Jahrzehnte, nach denen ein Goldinlay durchschnittlich über 25 Jahre hält, Amalgam 15 bis 20 und Kunststoff 8 bis 12 Jahre, was auch beim Komposit zu erwarten ist.

Viele Grüße
Oliver H.
Versicherungsmakler

laut i-net ist ein Inlay ja was anders als eine normale
Kunstofffüllung wie sieh heute verwendet wird.

Die Dinger heißen mittlerweile Kompositfüllungen, und ich kann Dir auch sagen: Deren Haltbarkeit ist begrenzt. Es brechen irgendwann ähnlich wie beim Amalgam Kanten weg, oder die Füllung bricht ganz.

In meinen Mund kommen mittlerweile nur noch Inlays. Diese sind unzerstörbar, und fallen nur noch raus, wenn die Karies es geschafft hat, darunter zu kriechen (z.B. wegen Zahndefekt am Inlay- Rand).

Ein Inlay ist (dort wo beides möglich sit) eine deutlich hochwertigere Versorgung im Vergleich zur Komposit- Füllung.

Naja angefangen hat es damit das mein alter Zahnarzt nichts von der Mondernen Technik hält.
Da gab es kein RÖntgen o.ä und sein Handwerk verstand er glaube ich auch nicht.

Da ich jetzt zu einem anderen wie ich finde sehr guten ZA gewechselt habe und gelich mal in den Zahnzwischenräumen 4 Löcher von defekten Füllungen und in den Zahnzwischenräuem gefunden wurde= ca.350€ in 6MOnaten.

Der Zahnarzt hat mich bei der letzten Sitzung auf eine Versicherung angesprochen das es bei mir wohl empfehlendswret wäre da man nicht weis wie sich das noch weiter entwickelt usw.

Von daher stellt sich mir die Frage ja oder nein wobei die 350€ eigentlich eine deutliche Sprache sprechen.
Anderer seits sollte man meinen das man das schlimmste hinter sich haben sollte…

Nur mal so nebenbei…
Hallo,

Von daher stellt sich mir die Frage ja oder nein wobei die
350€ eigentlich eine deutliche Sprache sprechen.
Anderer seits sollte man meinen das man das schlimmste hinter
sich haben sollte…

nur mal so: Und was ist, wenn du morgen früh mit nassen Schuhen die Treppe runter segelst und mit dem Kiefer bremst?

(es gibt ja Leute, die brechen sich bei so etwas das Steißbein *räusper*)

„Unfallschäden“ sollten bei der Betrachtung einer Zusatzversicherung nicht außer acht gelassen werden, da sie m.E. in der Regel mehr Schaden anrichten als die Zahnmännchen.

Ich hab mir mal einen halben Schneidezahn abgehauen, weil ich beim Einsteigen in eine Achterbahn den Bügel vor den Mund bekommen habe.

Greetz
S_E

Hallo zusammen,

es gibt ja Leute, die brechen sich bei so etwas das Steißbein *räusper*

… na hoffentlich hattest du eine Steißbein-Zusatzversicherung :wink:

Eine Zahnzusatzversicherung, die wirklich etwas nutzt, kostet zwischen 15 und über 30 Euro monatlich. Da könnte man eher über eine Zusatzversicherung für stationäre Behandlung nachdenken. Bei realistischer Risiko-/Folgeneinschätzung ist das höher zu priorisieren.

Im individuellen Fall kann das anders sein, aber da könnte unser Fragesteller mit der vorvertraglichen Anzeigepflicht kollidieren.

Viele Grüße
Oliver H.

Ein wenn ich mal auf die Idee kommen sollte mit dem Kiefer zu bremsen dann greift die Versicherung auch unabhänig max. Kostn im laufenden Jahr.

Es ging mir ja hier weniger um die Kosten und eine mögliche Ausgestaltung der Versicherung, als um die Aussage „Das schlimmste dürfte ich ja überstanden haben“ (so sinngemäß).

Hört sich für mich an wie „Die große Baustelle ist erstmal weg, also brauche ich auch keine Zusatzversicherung mehr“.

Sicherlich, wie oft kommen denn derartige Unfälle vor, dass man auf einmal eine Komplettsanierung benötigt…

Ich würde es aber meinerseits mit in Betracht ziehen, bei der Auswahl der Versicherung.

Greetz
S_E

PS: Nein, ich hatte keine Steißbein-Zusatzversicherung =) Man hat auch so anstandslos gezahlt - sogar mein Sitzkissen.

Hallo,

teilweise macht es auch Sinn, dass Angebot der gesetzlichen Krankenkasse, das für eine private Zusatzversicherung vermittelt wird, mit in die Überlegungen einzubeziehen.

Gruß
RHW

Hallo,

teilweise macht es auch Sinn…

… der Teil ist jedoch recht klein. Man sollte dabei unbedingt darauf achten ob Tarif oder Kondition an die Mitgliedschaft in genau dieser gesetzlichen Kasse gebunden ist. Das ist leider der Regelfall. Für die einzelnen GKVen, die untereinander in privatwirtschaftlichem Wettbewerb stehen, sind diese Angebote ein Mittel zu Kundenbindung.

Bei Wechsel der GKV ist dann mindestens mit einem höheren Beitrag in der gewählten Zusatzversicherung zu rechnen. Hinzu kommt noch, dass das „günstige Angebot“ den kritischen Blick auf die Leistungen des Tarifes verstellt. Die Versicherer werben immer mit ihrer Highlight-Liste. Um die Lowlight-Liste muß man sich immer selbst kümmern :wink:

Ein detaillierter Vergleich ist dringend zu empfehlen, da muß man nur mal die Jahresberichte vom PKV-Obutsmann lesen …

Viele Grüße
Oliver H.

Äh, ok das verstehe ich jetzt nicht ganz…
Es die GKV zahlt ja nur ein Anteil den rest sollte dann die Zusatzversicherung übernehmen und die soll an eine Mitgliedschaft gebunden sein oder was meisnt du damit?

Hallo iron,

ich hole mal etwas weiter aus:

Zunächst ist es wichtig zu wissen, was die gesetzliche Krankenkasse zahlt:
http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__55.html

http://www.g-ba.de/downloads/62-492-441/RL-Festzusch…

http://www.g-ba.de/downloads/62-492-225/RL-Zahnersat…

Bei Implantaten wird - von sehr seltenen Ausnahmen abgesehen -der Zahnersatz auf den Implantatten bezuschusst (die Implantate selber nicht). Bei Inlays wird ein sehr geringer Zuschuss in Höhe der Kosten für normale Füllungen gezahlt.

Dann ist zu prüfen, welcher finanzielle Rahmen bzw. welche Leistungen sollen durch eine Zusatzversicherung abgedeckt werden?

Bei der Suche nach der passenden Zusatzversicherung sollte das Angebot der gesetzlichen Krankenkasse für eine private Zusatzversicherung miteinbezogen werden. Die Krankenkasse hat aufgrund ihrer hohen Mitgliederzahl (ggf. im Verbund mit anderen Krankenkassen) bei der Privatversicherung eine Art „Großkundenrabatt“ ausgehandelt. Dieser Rabatt ist aber meistens an eine Versicherung bei der jeweiligen Krankenkasse (bzw. dem Verbund) geknüpft. Bei einer Kündigung der Krankenkasse ist meist auch der Rabatt hinfällig. Wenn man einen Krankenkassenwechsel (auch bei Zusatzbeitrag) ausschließt, braucht man einen „Rabattwegfall“ nicht zu beachten.
Wenn ein Krankenkassenwechsel möglich ist, sollte man beim Vergleich der Zusatzversicherungen den Preis mit und ohne „Rabatt“ in die Überlegungen einbeziehen.

Gruß
RHW