Man nehme an, dass ein bewohntes EFH zwangs-/teilungsversteigert wird.
Weiter nehme man an, dass die Eigentümer einen Bescheid des Wasser-/Abwasserverbandes bekommen habe, der die Zahlung einer bestimmten Summe fordert. Diese Forderung wurde natürlich nicht beglichen, da zu diesem Zeitpunkt die Versteigerung bereits beantragt war.
Was passiert mit dieser Forderung nachdem das Eigentum den Besitzer gewechselt hat ??
Sind die Alteigentümer weiterhin zahlungspflichtig ? Schließlich wurde der Bescheid ja auf deren Namen erlassen.
Oder gehen die Forderungen auf den neuen Eigentümer über ???