Fragen zur Zwangsversteigerung

Hallo,
wir beabsichtigen eine Immobilie, die zwangsversteigert wird, zu erwerben.
Wir haben uns im Internet schon schlau gemacht, haben aber noch ein paar Fragen, da wir einige Zusammenhänge nicht verstehen:

  1. Zitat: „Im ersten Versteigerungstermin wird das Objekt zu 7/10 des Verkehrswertes angeboten“

Kann ich trotzdem ein Gebot unter 7/10 abgeben?

  1. Zitat: „Im ersten Versteigerungstermin müssen mind. 50% des Verkehrswertes erreicht werden“

Wie passt das zu Zitat 1?

  1. Geringstes Gebot - Wie setzt sich dieses zusammen?

  2. Werden bei der Zwangsversteigerung auch Eintragungen aus dem Grundbuch bekanntgegeben z.B Infos über die Übernahme von Lasten (Grunddienstbarkeiten, Wegerecht, Wohnungsrecht usw.)

Ich freue mich über Eure Antworten.
Sandra

Hallo Sandra,

wir beabsichtigen eine Immobilie, die zwangsversteigert wird,
zu erwerben.
Wir haben uns im Internet schon schlau gemacht, haben aber
noch ein paar Fragen, da wir einige Zusammenhänge nicht
verstehen:

vielleicht hilft Dir diese FAQ weiter FAQ:1549

Gandalf

Servus Gandalf,

der Link in der FAQ is doud!

Schöne Grüße

MM

Moin Maddin,

der Link in der FAQ is doud!

Danke für den Hinweis, hab ihn vorher nicht getestet.
Vielleicht hilft
http://www.breiholdt.de/main_versteigerung.html
weiter?

Gandalf

Hallo Sandra,

mir wurde eben von Martin May gesteckt, daß der Link in der FAQ tot sei.
Aber vielleicht findest Du hier http://www.breiholdt.de/main_versteigerung.html
Antworten auf Deine Fragen.

Gandalf

Kann ich trotzdem ein Gebot unter 7/10 abgeben?

Im ersten Termin wirst Du für so ein Gebot keinen Zuschlag bekommen. Also kannst Du es abgeben, aber es nützt Dir nichts.

  1. Werden bei der Zwangsversteigerung auch Eintragungen aus
    dem Grundbuch bekanntgegeben z.B Infos über die Übernahme von
    Lasten (Grunddienstbarkeiten, Wegerecht, Wohnungsrecht usw.)

Bei den Versteigerungen, bei denen ich anwesend war, wurde das nicht getan. Der Rechtspfleger geht davon aus, dass Du Dich vorher über das Objekt informiert hast. Verkehrswertgutachten und Grundbuch kann man vor dem Termin beim AG einsehen.

Ich hab noch ne frage
Gibt es denn auch eine Liste auf der man sieht ob und für wieviel das Objekt versteigert wurde. Sollte doch auch öffentlich sein oder?

mfg Tim

Hi,

Kann ich trotzdem ein Gebot unter 7/10 abgeben?

Im ersten Termin wirst Du für so ein Gebot keinen Zuschlag
bekommen. Also kannst Du es abgeben, aber es nützt Dir nichts.

Das ist nicht richtig. Im ersten Termin erfolgt eine Zuschlagsverweigerung von Amts wegen gem. § 85a I ZVG nur, wenn ein Gebot unter 50% des Verkehrswertes abgegeben wird.

Die sogenannte 7/10-Grenze führt gem. § 74a ZVG im 1. Termin nur dann zu einer Zuschlagsversagung für ein Gebot unter 7/10 des Verkehrswertes, wenn ein nachrangiger Gläuber bei Erreichen dieser Grenzen höher befriedigt würde, als dies bis zu 7/10 der Fall wäre. Dies muss jedoch von diesem Gläubiger beantragt werden und wird nicht von Amts wegen berücksichtigt. Zudem kann der betreibende Gläubiger diesem Antrag widersprechen.
Gruß
Dea

Hallo,

Gibt es denn auch eine Liste auf der man sieht ob und für
wieviel das Objekt versteigert wurde. Sollte doch auch
öffentlich sein oder?

Es gibt einen öffentlichen Zwangsverstigerungstermin und ggf. einen öffentlichen Entscheidungstermin über den Zuschlagsbeschluss.
Gruß
Dea

Hi,
den Link hatte ich mir ausgedruckt und daher kamen meine Fragen.

Aber ich hab’s so langsam kapiert!

Danke für Eure Hilfe.
Sandra

Zudem kann der betreibende Gläubiger diesem Antrag
widersprechen.

Das hatte ich gemeint, in der Praxis geht im ersten Termin nichts unter 70 %.