Fragen zur Zwangsversteigerung

Hallo erstmal :smile:

heute habe ich ein paar Fragen zum Thema Zwangsversteigerung, zu dem ich mir hier ein paar (wie immer) hilfreiche Antworten erhoffe. Zu nächst einmal ein kurzer Überblick über die Ausgangssituation:

Ich wohne in Frankfurt und habe mir die letzten zwei Jahre einige ETWs angeschaut. Die meisten, die mir gefielen empfand ich jedoch als überteuert, weshalb es bisher zu keinem Kauf kam. In einer Häuserreihe (ca. 10 Häuser, jeweils gut ein dutzend Parteien, BJ 1991), in der ich bereits zwei Wohnungen besichtigt habe (gepflegte Anlage, schöne Wohnungen) steht nun jedoch im Dezember diesen Jahres eine ZV an. Die Wohnung ist 83qm groß, hat 3 Zimmer und der Verkehrswert wurde auf 175.000 geschätzt (alles Infos aus dem Expose/Gutachten). Nun also zu meinen Fragen:

  1. Im Gutachen steht, das das Parkett abgenutzt ist und die Tapeten vergilbt sind. Es gibt jedoch keine Innenraum-Fotos. Kann ich davon ausgehen, das der Gutachter die Wohnung also von innen besichtigt hat?

  2. Zum Verkehrswert werden „ideelle Hälften zu 87.500“ angegeben. Bedeutet das, das es sich entweder um eine Trennung/Scheidung oder um die Auflösung einer Erbengemeinschaft handelt?

  3. Bei welchem Gebot wird die Auktion beginnen? Ich erinnere mich da irgendwie an 70%, also in diesem Fall 122.500?

  4. Soweit ich gelesen habe, bräuchte ich eine Bankbürgschaft um überhapt an der Auktion teilzunehmen. Sollte ich diese von meiner Giro-Bank (kennt mein Einkommen, mittleres Tagesgeldkonto) oder von meinem „Broker“ (sieht jeden Monat einen Eingang von 200-300, dafür aber großes Tagesgeld und Depot) holen?

  5. Ist es überhaupt sinnvoll für jemanden wie mich (31, gesichertes Einkommen, erste Immobilie) an solch einer Auktion teilzunehen oder erwarten mich selbst bei einem Kaufpreis von z.B. 180.000 (die ich vielleicht bezahlen würde) noch Überraschungen, die mich finanziell ins Stolpern bringen könnten?

Vielen Dank für Eure Ratschläge :smile:

Hallo, ich beantworte Fragen ab P. 3:
3) Im sog. 1.Termin beginnt das Gebot bei 50%, ein Gläubiger kann
aber widersprechen, wenn nicht 70% erreicht werden.
In einem 2. Termin gibt es keine Limits nach unten.

  1. Auch ein Scheck der Hausbank kann im Termin vorgelegt werden.

  2. Zur Selbstnutzung und somit Liebhaberobjekt sind vielleicht
    180.000 angebracht. Als Kapitalanlage rate ich bis 60% des
    Schätzwertes. Gruß

Das Gebot beginnt dort wo es abgegeben wurde.
Unter 70% darf der Gläubiger ablehnen. Über 70% darf er jederzeit die Versteigerung beenden.

Als Kapitalanlage ist ein Zwangsversteigerungsobjekt mit Vorsicht zu genießen, da es ja -aus welchen Gründen auch immer- schon einmal schiefgegangen ist.

vnA

last but not least: Die Finanzierung (sofern benötigt) muß vorher stehen. Nicht alle Geldgeber finanzieren Käufe aus dem Zwang.
Gruß
P.S.: Ganz wichtig: Vorher über Nebenkosten, anstehende Reparaturen etc. informieren. Am besten die letzten Eigentümerprotokolle.

  1. Im Gutachen steht, das das Parkett abgenutzt ist und die
    Tapeten vergilbt sind. Es gibt jedoch keine Innenraum-Fotos.
    Kann ich davon ausgehen, das der Gutachter die Wohnung also
    von innen besichtigt hat?

Der Eigentümer ist nicht verpflichtet einen Gutachter in das Objekt zu lassen. Ob er drinnen war sollte jedoch im Gutachten stehen.

  1. Zum Verkehrswert werden „ideelle Hälften zu 87.500“
    angegeben. Bedeutet das, das es sich entweder um eine
    Trennung/Scheidung oder um die Auflösung einer
    Erbengemeinschaft handelt?

Mindestens 2 Personem die zu je 1/2 Anteil eingetragen waren. Für dich unrelevant, da das Objekt im Ganzen über den Tisch geht. Spätestens im Termin wird der Beschluss ergehen die Ideellen Anteile als Ganzen zu versteigern.

  1. Bei welchem Gebot wird die Auktion beginnen? Ich erinnere
    mich da irgendwie an 70%, also in diesem Fall 122.500?

Mindestens müssen die Verfahrenskosten gedeckt sein. Vielleicht derzeit ca. 2500,00 EUR. Im ersten Termin muss das Gericht den Zuschlag von Amts wegen versagen wenn das Barmeistgebot weniger als 50% des Verkehrswertes beträgt. Beträgt das Gebot weniger als 70% ist auf Antrag des Gläubigers der Zuschlag zu versagen. Aber auch mit 99% des Verkehrswertes muss der Gläubiger nicht einverstanden sein, und kann die einstweilige Einstellung beantragen vor Ende der Bietstunde.

  1. Soweit ich gelesen habe, bräuchte ich eine Bankbürgschaft
    um überhapt an der Auktion teilzunehmen. Sollte ich diese von
    meiner Giro-Bank (kennt mein Einkommen, mittleres
    Tagesgeldkonto) oder von meinem „Broker“ (sieht jeden Monat
    einen Eingang von 200-300, dafür aber großes Tagesgeld und
    Depot) holen?

http://dejure.org/gesetze/ZVG/69.html

  1. Ist es überhaupt sinnvoll für jemanden wie mich (31,
    gesichertes Einkommen, erste Immobilie) an solch einer Auktion
    teilzunehen oder erwarten mich selbst bei einem Kaufpreis von
    z.B. 180.000 (die ich vielleicht bezahlen würde) noch
    Überraschungen, die mich finanziell ins Stolpern bringen
    könnten?

Was die Bietstunde angeht sollte man schon vorher mal einige Termine besuchen, zuhören und lernen. Was das Objekt angeht - Versteigerungen bieten Chancen und bergen auch die gleichen Risiken. Was z.B. wenn die Bude zugemüllt ist, der Alteigentümer nicht ausziehen will…

Wenn es geht im Vorfeld ein wenig umhören und umschauen kann nicht schaden.

ml.