hallo liebe wissende,
ich habe folgende fragen zur Zwangsversteigerung :
wenn jemand einen Gewerbeladen beim Amtsgericht für 35.000 € ersteigert,
-
kann er vom Kauf wieder zurücktreten ?
-
wenn ja, wie muss man vorgehen ( bitte wenn Möglich genau ),
und wieviel Zeit hat man ( Frist ) ?
-
für welche Kosten muss man trotzdem aufkommen, wenn es nicht zum
Kaufvertrag kommt ?
-
was muss man noch beachten, bzw. was kann auf den der den zuschlag
bekommen hat noch zukommen, Schadensersatz, oder ähnliches,
stimmt das ?
hoffe dass ihr mir viele Hilfreiche antworten zusendet .
Ich bedanke mich für alle antworten im voraus !!!
netten Gruss aus berlin
Khodr
hallo liebe wissende,
ich habe folgende fragen zur Zwangsversteigerung :
wenn jemand einen Gewerbeladen beim Amtsgericht für 35.000 €
ersteigert,
- kann er vom Kauf wieder zurücktreten ?
nein
-
wenn ja, wie muss man vorgehen ( bitte wenn Möglich genau ),
und wieviel Zeit hat man ( Frist ) ?
-
für welche Kosten muss man trotzdem aufkommen, wenn es nicht
zum
Kaufvertrag kommt ?
Er ist mit dem Zuschlag bereits Eigentümer geworden, es gibt keinen Kaufvertrag. Falls er nicht zahlt, wird die jetzt ihm gehörende Immobilie erneut versteigert.
Dadurch fallen neue Kosten an. Verfahrenskosten.
Außerdem fallen ab Zuschlag Zinsen an.
Wenn in der neuerlichen Versteigerung weniger erziehlt wird als der alte Zuschlagspreis , haftet er für den Mindererlös.
- was muss man noch beachten, bzw. was kann auf den der den
zuschlag
bekommen hat noch zukommen, Schadensersatz, oder ähnliches,
stimmt das ?
hoffe dass ihr mir viele Hilfreiche antworten zusendet .
Ich bedanke mich für alle antworten im voraus !!!
netten Gruss aus berlin
Khodr
Ganz wichtig ist es, sofort mit dem Rechtspfleger zu sprechen, um bei Finanzierungsschwierigkeiten vielleicht einen zeitlichen Aufschub zu erhalten.
Gruß n.
- nicht mehr wollen?
- nicht mehr können?
Was ist der wahre Grund?
Zuschlag = gekauft!
Mit freundlichen Grüssen
Friedrich Pausch