Fragestellung zur Gewährleistung

Es scheint zwischenzeitlich ein Hobby von Dir geworden zu sein, eindeutige und hier im Forum schon tausendmal durchgekaute Dinge in Frage zu stellen.

Dass nicht jeder Defekt innerhalb der Gewährleistungsfrist automatisch auf einen Sachmangel zurückzuführen, sollte Dir doch bekannt sein. Darauf wurde völlig zu recht hingewiesen. Wenn Du nun entgegen Deiner juristischen Ausbildung plötzlich meinst, dass bei einem Defekt innerhalb von 24 Monaten nach Kauf grundsätzlich davon auszugehen sei, dass dadurch ein Anspruch begründet wird, kann ich das ehrlich gesagt nicht nachvollziehen.

Beispiel: Käufer lässt Gerät fallen, Display zersplittert -> Gewährleistungsanspruch?

Im konkreten Fall heißt es, (Zitat UP) „dass das Gerät ein Defekt hat“. Und daraus begründest Du einen Gewährleistungsanspruch?

Na ja…

S.J.

Es scheint zwischenzeitlich ein Hobby von Dir geworden zu
sein, eindeutige und hier im Forum schon tausendmal
durchgekaute Dinge in Frage zu stellen.

Du meinst, wenn ich fragliche Postings von dir kommentiere, ist das ein „Hobby“? Ist es denn auch ein „Hobby“ von dir, hier fragwürdige Postings abzusetzen? Sind Dinge, die „hier im Forum schon tausendmal“ durchgekaut wurden, so zu sehen, wie du es meinst? Und ich darf darauf nicht mehr eingehen? Nein, Sir, ich glaube, du wirst dich damit abfinden müssen, dass ich es dir so leicht nicht mache.

Dass nicht jeder Defekt innerhalb der Gewährleistungsfrist
automatisch auf einen Sachmangel zurückzuführen, sollte Dir
doch bekannt sein.

Gewiss, andernfalls wären meine Postings vom heutigen Tage ja auch komplett sinnlos.

Darauf wurde völlig zu recht hingewiesen.
Wenn Du nun entgegen Deiner juristischen Ausbildung plötzlich
meinst, dass bei einem Defekt innerhalb von 24 Monaten nach
Kauf grundsätzlich davon auszugehen sei, dass dadurch ein
Anspruch begründet wird, kann ich das ehrlich gesagt nicht
nachvollziehen.

Wie du darauf kommst, dass ich so etwas vertrete, kann ich nun wieder nicht nachvollziehen. Ich habe dergleichen weder geschrieben noch gemeint.

Beispiel: Käufer lässt Gerät fallen, Display zersplittert ->
Gewährleistungsanspruch?

Cool.

Im konkreten Fall heißt es, (Zitat UP) „dass das Gerät ein
Defekt hat“. Und daraus begründest Du einen
Gewährleistungsanspruch?

Wie du bei Lektüre meiner Postings hättest erkennen können, habe ich nicht gesagt, dass hier Gewährleistungsansprüche bestehen, sondern lediglich, dass viel dafür spricht, dass diese entweder bestehen oder aber ob der Beweislastumkehr im Ergebnis ausgeurteilt würden. Ich habe das dann auch erläutert, wie du hier nachlesen kannst.

PS
Ich warte noch auf deine Erläuterungen zur ZPO.