Fragliche Gültigkeit eines Bussgeldbescheides an Fussgänger

Das ist mal 1 Ansage. Danke ! Hast sicher recht.

Dem Vermischen stimme ich Dir nicht zu. Das eine sind Fakten, das andere, was den Juristen tatsächlich nicht interessiert, ist das menschliche Verhalten einer in dem Moment hilflosen Person gegenüber, deswegen die Diagnosestellungsindikation.

Na siehste.

Ich weiss nicht ob es besonders zielführend ist die Arbeit eines Polizisten mit der eines Notarztes zu vergleichen. Du hast bei deiner Arbeit noch nie einen Fehler gemacht? Es hat noch nie jemand gesagt oder gedacht „Hätte ich in der Situation anders gemacht“?

Die Fachkunde hast du doch bekommen: Nein, ein Polizist muss keine Dienstmütze tragen um als solcher erkennbar zu sein und gegen den Bescheid kannst du Widerspruch einlegen.

Den Dienstausweis kann man sich aber doch auch dann zeigen lassen, wenn er eine Uniform trägt.

das lässt sich wohl nie wieder aus der Welt schaffen.

Hi
ich wette, dass kein Bußgeldbescheid vorliegt sondern eine gebührenpflichtige Verwarnung.
(für Pfennigfuchser: einen Verwarnungs"bescheid" gibbet nich)
Gegen eine Verwarnung ist auch kein Widerspruch oder so möglich - hier gibt es nur drei Möglichkeiten:
a) zahlen und gut ist
b) nicht zahlen
c) sich zur Verwarnung äußern.
Im Fall b) kommt meistens ein Bußgeldbescheid
im Fall c) wird der Fall geprüft und dann entweder das Verfahren eingestellt oder ein Bußgeldbescheid erlassen.

Wenn die Ampel noch grün war, als man den Fußgängerüberweg betreten hat, ist die Verwarnung allerdings nicht richtig und ich würde das Geld nicht zahlen - mit genau der Begründung.
Kommt es dann zu einem Bußgeldbescheid: Einspruch einlegen und das Gericht entscheiden lassen. Mal sehen, ob der Beamte mit einer Falschaussage seinen Job riskiert.

T-Shirts habe ich bei einem Streifenbeamten noch nie gesehen - allerhöchstens bei einer Einsatzhundertschaft.

Man kann den uniformierten Beamten natürlich drum bitten, sollte aber nicht allzu enttäuscht sein wenn es nicht funktioniert, denn diese sind per Uniform bereits ausgewiesen.

"Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte in Dienstkleidung sind grundsätzlich durch ihre Uniform erkennbar und ausgewiesen. Auf Verlangen ist dennoch der Polizeidienstausweis vorzuzeigen und der Name sowie die Dienststelle anzugeben, wenn dadurch die Amtshandlung nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Bei der Dienstausübung in ziviler Kleidung ist der Polizeidienstausweis unaufgefordert vorzuzeigen.

Kriminalbeamtinnen und -beamte besitzen darüber hinaus eine persönliche Kriminaldienstmarke mit individueller Nummer." http://www.polizei.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen09.c.20534.de

So heisst es m.W. bei allen Landespolizeien. Siehe auch http://www.juraforum.de/forum/t/ausweispflicht-eines-polizisten-in-uniform.398402/

Danke! Dein 2. Abschnitt hat eine anständige Aussage und Relevanz.

Die Anmerkung: „das lässt sich wohl nie wieder aus der Welt schaffen“ war allerdings nicht angebracht :wink:
Bin mir sicher, dass jeder Patient, der z.B. als Privatpatient versichert ist, sowohl auf die täglichen Chefarztvisiten (ohne Ausnahme, auch wenn dieser selbst im OP steht) , als auch ausnahmslos auf ein Einzelzimmerbett bestehen würde, auch wenn die Flure mit gesetzlich Versicherten voll gestapelt ist, genauso auf das Geschriebene im Behandlungsvertrag besteht, wie ich in diesem Fall diese Ordnungswidrigkeit bei fehlenden Pflichterfüllungen wahr haben will (auch wenn sich jetzt hier wieder welche melden und nicht Äpfel mit Birnen verglichen haben wollen. Besseres Beispiel fällt mir gerade nicht ein). Zumal eine mündliche Verwarnung in Anbetracht des Traumas genauso ausgereicht hätte.
Schließlich sollte ein Beamter in der o.g. Situation und erst recht, wenn er eh gerade in einem anderen Fall verwickelt war, diese abschließen, als sich so inadäquat zu verhalten.

Aber das Thema hat sich dank Deines 2. Kommentares und des Vorgängers, der Jurist ist, hinreichend beantwortet.
Vielen Dank an alle noch mal. Und es geht um Prizipien und nicht um die Höhe des Betrages. Wenn´s gerechtfertigt wäre, würde ich auch kommentarlos 150,- Euro zahlen. Das versteht sich von selbst.

Die Frage war ja im Grunde genommen: Gültigkeit/Rechtsbestand dieser Ordnungdwidrigkeit unter den o.g. Aspekten oder nicht,

Hör mal auf, in jedem Satz den Helden-Mediziner raushängen zu lassen. Wenn ich Dich hier so erlebe, dann ist das Risiko, dass Du Dich auch im Alltag („Real-Life“) damit blamierst und zum Gespött machst sehr, sehr groß.

Nur mal so als nett gemeinten Hinweis.

Sebastian

Äh. Lustig.

Knicklichter kenne ich. Aber Ampeln, die wegen Umknicken auf Rot springen sind mir neu. Sicherlich eine Smart-Ampel im Rahmen eines neuen Sicherheitskonzeptes …

Wenn ich so Dein Geschwurbel in dem obigen Satz so lese (und wirklich besser wird es im weiteren Verlauf dann ja auch nicht), dann möchte ich nur für Deine Patienten ganz dringend hoffen, dass Du in echten Notsituationen unter Stress klarer und stringenter kommunizierst als wenn Du abends auf der Couch die rechtlichen Möglichkeiten gegen eine 5-Euro-Verwarnung auslotest.

So ein Spruch von jemandem der sich als Arzt bezeichnen lassen möchte ist vollkommen unangemessen. Da ändert auch das debil grinsende Smiley am Ende nichts dran.

Wenn Du jemanden als „Gestörten“ bezeichnest und mit Deinem Möglichkeiten zur Einweisung nach Paragraph 63 des Strafgesetzbuches kokettierst, ist das mindestens ein Weg, dich fachlich (und menschlich) komplett zu disqualifizieren.

Ich habe zumindest auch das Gefühl, dass Deine zuständige Ärztekammer solch ein Verhalten nicht wirklich lustig fände.

Sebastian

Bravo, kann dieses Geschwafel dieser fliegenden Notärztin nicht mehr ertragen.

Moin!

Ziehe alle Register und lasse die Sache vor Gericht überprüfen.
Mache dies mit Unterstützung eines Rechtsanwaltes, gerne von einer NGO gestellt (Schwarze Haare…) und erstatte umgehend Anzeige gegen den Polizisten wegen Amtsmißbrauches, Diskriminierung, Beleidigung und Polizeibrutalität.

Du bist im Recht! Setze es durch!
Scheixxegal ob Du mit solcherlei Unfug unsere ohnehin schon überlasteten Gerichte weiter blockierst und somit sinnvolle Verfahren verzögerst.

Mann, mann…

M.

Bei Rot über die Ampel gehen, kostet doch nur 5€:
vgl. bussgeld-info.de/bussgeldkatalog-fussgaenger/#Als_Fussgaenger_ueber_eine_rote_Ampel