Fragliche Gültigkeit eines Bussgeldbescheides an Fussgänger

Hat ein Bussgeldbescheid Wirksamkeit, wenn der Vorwurf durch einen Polizeibeamten (Strassenüberquerung als Fussgänger bei Rot: Ampel sprang auf der Kreuzung auf rot um (wegen Umknicken auf hohen Schuhen) ausgesprochen wurde, ohne dass er als Polizist als solcher erkennbar war (wegen fehlender Mütze; dies ist eine Dienstpflicht so weit ich informiert bin) und bei fehlender Rechtsbelehrung?

Gleich drei Dinge auf einmal. (1) Polizist hatte keine Mütze auf, (2) keine Rechtsbelehrung, (3) man sei bei grün losgegangen.

Zu (1): Vergiss es.
Zu (2): Wo war keine Belehrung? Vor Ort oder im Bußgeldbescheid? Wobei es wohl ein Verwarnungsbescheid gewesen sein muss. Dort müsste stehen, was zu tun ist, wenn du nicht einverstanden bist.
Zu (3): Dann hat der Polizist es wohl anders gesehen und keiner von uns kann beurteilen, ob du oder er recht hat. Zur Klärung gibt es die Einspruchsmöglichkeit.

Ungeachtet dessen geht es hier um 5 Zloty, gell?

Vielen Dank für die schnelle Resonanz.
Wahrscheinlich hast Du recht, weit würde ich nicht kommen.
Ja, es geht mir nicht um die 5 Euro.

Aber wenn jemand auf der Straße umknickt, auf der anderen Strassenseite angekommen erstmal den Einkauf zur Seite packt und nach einem plötzlich brüllenden hochschaut und plötzlich in Waffen schaut…das war sehr beängstigend muss ich sagen…weil die Pöbelei weiter ging, sogar viele Passanten nach einer Person mit schwarzen Haaren gafften (in dem Fall mich) und das in der heutigen Zeit, da fragt man sich, was adäquat ist.
Und wenn jemand seinen Job so scheinbar perfekt macht, muss er als Polizist für jeden Bürger deutlich erkennbar sein udn erst recht einer verletzten Person evtl. einen Arzt oder RTW anbieten.
Das war so meine Vorstellung.

Frage war so gemeint, ob der Bescheid überhaupt eine juristische Gültigkeit hat :((

Naja, weißt du, solche Bescheide sind in den Behörden ziemliche Massenware. Da ist es unwahrscheinlich, dass da formale Fehler drin sind.

Es kommt darauf an, was für ein Bescheid das war. Ich nehme an, ein Verwarngeldangebot? Du solltest dich auf eine Sache konzentrieren. Wenn du inhaltlich nicht einverstanden bist, solltest du so vorgehen, wie es dort steht. Oder steht dort nur, dass du zahlen sollst, ohne Einspruchsmöglichkeit?

Du wurdest als Fussgänger von einem Polizisten mit vorgehaltener Waffe auf einen Rotlichtverstoss angesprochen (-schrien)? Glaube ich dir nicht!

Nö, muss er nicht. In der Situtation hätte er sich nur ausweisen müssen, wenn er keine Uniform angehabt hat.

Ja, dort steht Widerspruch einlegen möglich. Ksotet dann aber weitere knappe 30,-, wenn´s nicht „anerkannt“ wird. Mehr steht da nicht.
Bin nur entsetzt über dieses Vorgehen des narzisstisch gestörten Profilneurosen, als sog. Polizeibeamte. So würde man ihn in unseren Kreisen diagnostizieren.

@Kasi: ich schrieb nicht, dass er die Waffe gezogen hatte, sondern dass man, wenn man aus gebückter Haltung nach einem Brüllenden hochschaut eben auf Waffenhöhe folglich schaut.

Er war nicht in zivil, sondern im Polizeihemd mit kurzen Ärmeln in einem anderen Fall gerade verwickelt.
Und kein Mensch ist so wirr und dumm und überquert die Straße in Gegenwart von Polizisten bei ROT die große Kreuzung auf der ich war :frowning:

Na also. Damit ist er als Polizist erkennbar. Eine Mütze muss er dazu nicht aufhaben. In z.B. Niedersachsen heisst es in der Bekleidungsvorschrift für Polizeibeamte:

"Zur Dienstkleidung ist grundsätzlich die Kopfbedeckung zu tragen.
Hiervon kann abgewichen werden, wenn dies aufgrund der Einsatzsituation oder
aus anderen Gründen unzweckmäßig oder nicht geboten ist. In
Kraftfahrzeugen, öffentlichen Verkehrsmitteln, geschlossenen Räumen
und Polizeiliegenschaften kann auf das Tragen der Kopfbedeckung verzichtet
werden. " http://www.recht-niedersachsen.de/21022/p22,12,03024.htm

Obiges bezieht sich aber nur auf das Innenverhältnis, d.h. der Beamte könnte einen Eintrag in seine Akte „Mütze im Dienst nicht getragen“ bekommen. Gegenüber dem Bürger hat es keinerlei Bedeutung da der Bürger ihn an der Uniform (Hemd) als Polizeibeamten erkennt.

Scheinbar spreche ich gerade mit einem Polizeibeamten ;))
Aber es gibt ja auch welche, also normale Bürger, die ein solches T-Shirt mit der Aufschrift „Polizei“ tragen…woher soll der Bürger wissen, welche aktuellen Uniformen jetzt die Polizisten haben.
…und bei den Schmerzen, in gebückter Haltung und dieses Brüllen…das alles ist situationsbedingt zu verstehen…und das ist leider nicht mein Verständnis einen Polizisten im Dienst. Und gerechtfertigt war es sicher nicht, die Mütze abzulegen (weil keine besondere Situation)…wenn ich meinen Job so ausüben würde…

nö, der Polizeibeamte hier ist schon ein paar Jährchen fort …

Was sind denn deine (bzw. „unsere“) Kreise?

Gruß
VB

Der Unterschied zwischen T-Shirt mit ‚Bullerei‘-Aufdruck und Dienst-Hemd mit Schulterklappen besteht darin, dass

  • die Spass T-Shirts definitiv weder Schulterkläppchen

  • noch Rangabzeichen =Sternchen in verschiedener Färbung und Anzahl

  • NOCH das Landeswappen tragen

Also quasi Idiotensicher unterscheidbar von Spass-T-Shirts …

mal davon abgesehen, dass unsere Freunde vom Sportverein grün-weiss blau-silber, auf Verlangen des ‚Kunden‘ einen Dienstausweis zeigen müssen … der das gleiche Landeswappen trägt wie das Hemd

Gruß h

Also ehemaliger Polizist oder was ist mit „Polizeibeamte hier ist schon ein paar Jährchen fort…“ gemeint…

„Unsere Kreise“: damit sind Mediziner und Wissenschaftler gemeint.
Aber dennoch stehe ich nun auf dieser dummen Seite, nur weil jemand so gestört ist !

Danke Hexerl:
stimme Dir zu.
Aber, noch mal: die Situatuion in der ich war, war schon etwas komplex, man knickt um, hat Schmerzen, sieht die Ampel umspringen, Taxi fährt an…schwerer Einkauf…durfte nicht mal 2 Schritte über den Bürgersteig weiter machen, um die Straße/Bürgersteig/Straßeübergang nicht zu blockieren.
Auch das ist die Arbeit eines Beamten: Räumung des "Tatortes!.

Wir hatten hier immer einen Polizisten in unseren Reihen. Der hat sich aber bei einer der dubiosen Aktionen des Betreibers hier verabschiedet. Das war also ein Insider.

Sorry, hatte dein Profil nicht gelesen. Wobei, da steht ja auch, dass du schon seit 2007 dabei bist. Dann solltest du den Polizisten doch kennen :wink:

Gruß
VB

Das ist ja keine Uniform. Die Uniform von Streifenpolizisten besteht bundesweit IMMER mindestens aus diesen Komponenten: Ärmelabzeichen mit dem Wort „Polizei“ (hier am Beispiel Hessen) sowie der Amtsbezeichung (vulgo „Dienstgrad“) auf beiden Schultern.

Bei anderen Einheiten wie SEK, BFE, EHu etc. ist das nicht der Fall, aber mit denen kommt der Bürger im Alltag ja auch eher weniger in Berührung wenn er bei Rot über die Ampel geht.

Wer diese Abzeichen missbräuchlich trägt macht sich strafbar.

Leider nicht !
Solche Gestörten lasse ich einweisen, in die Geschlossene, ist doch klar. :))
Das war so ein Jünglich, der sich animalisch neben seiner Kollegin (auf der anderen Straßenseite) profilieren wollte /musste!
Krank! Einfach nur krank !

Danke an Alle und alle Mitteilungen, Hilfestellungen, Meinungen.
Schönen Abend an Alle. Vielleicht meldet sich ja noch mal ein Jurist, der genau diese Persönlichkeit des Beamten als Spezialfach hatte … :blush:

Da könnte der Polizist doch völlig richtig gehandelt haben. Denn im Rahmen der Gefahrenabwehr für dich und die Autofahrer war es sicher (für ihn) sinnvoller dich von der Strasse zu holen als auf die Strasse zu springen und den Verkehr für dich zu stoppen. Das hätte Auffahrunfälle provozieren können etc.

Das siehst du anders, aber fahre doch einfach mal einen Tag lang mit Polizisten mit und beantworte dir dann selbst die Frage ob du es geschafft hast es jedem mit dem du zu tun hattest 100% (99% gilt nicht) recht zu machen.

@Kasi: ja, das habe ich schon mal gemacht, ob Du das glaubst oder nicht, mit einem Kommissar.
Nochmal: hätte ich 2/3 die Straße zurücklaufen sollen, NUR weil die Ampel umgesprungen ist???
Ich merke schon, entweder reden wir aneinander vorbei oder eine Empathie muss entwickelt werden für den Sachverhalt oder Du musst es selbst so erlebt haben ! Dann sieht die Welt sicher anders aus.

Ja, ich mache meinen Job ganz anders. Fliege Hubschrauber, versorge Patienten in Schockräumen, auch wenn diese überfüllt sind und plötzlich ein Chirurg zu einem Herzinfakrtpatienten geschickt worden ist…da muss jede Ansage in derselben Minute richtig sein und richtig sitzen.

Aber ich bin nicht hier, um über meinen Job zu jammern, sondern wollte nur fachkundige Personen dazu geäußert wissen. LG.

Die Diagnose eines Juristen lautet, dass du Beschuldigte einer Ordnungswidrigkeit bist. Im aktuellen Status kannst du entweder die 5 Tacken bezahlen oder du legst fristgerecht Einspruch ein. Dann kann es sein, dass du Glück hast, vielleicht kann sich der Beamte ja nicht daran erinnern, ob du auch bei rot losgegangen bist. Oder du hast Pech und darfst zusätzlich zu den 5 Mücken auch noch die Gebühren bezahlen. Du musst dich eben entscheiden.

Einen Juristen interessiert die Persönlichkeit des Polizisten nicht. Es sei denn, er hat irgendein Dienstvergehen begangen, dich beleidigt oder ähnliches. Doch auch dann wäre nicht seine Persönlichkeit, sondern sein Verhalten im konkreten Einzelfall zu beurteilen.

Du vermischst ständig alles. Mütze, Profilneurose, fehlende Rechtsbelehrung, materiell nicht zutreffender Vorwurf usw.

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